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  • 16.3.2017

Was fehlt …

… das entscheidende Komma

Ein fehlendes Komma in einem Gesetz hat Fahrern im Norden der USA zur Bezahlung ihrer Überstunden verholfen. Im Gesetzestext des Bundesstaats Maine heißt es, dass Überstunden für bestimmte Aktivitäten nicht abgegolten werden: für „Einmachung, Verarbeitung, Konservierung, Einfrieren, Trocknen, Vermarkten, Lagerung, Verpacken für Verschiffung oder Verteilung“. In der Formulierung bleibt offen, ob damit „Verpacken für Verschiffung“ und „Verteilung“ zwei unterschiedliche Aktivitäten sind oder das „Verpacken für Verschiffung oder Verteilung“ sich auf eine Aktivität bezieht. Für die Fahrer war aber genau dieser Unterschied relevant, da sie Waren nur verteilen aber nicht verpacken. In der ersten Lesart würde ihnen keine Bezahlung zustehen in der zweiten schon. Ein trennendes Komma vor dem Wort „oder“ hätte für Klarheit gesorgt. Um die Frage des Oxford Kommas, also eines zusätzlichen Kommas an dieser Stelle, herrscht im Englischen ein engagierter Streit. In diesem Fall entschied der Richter den Streit aber für das Oxford Komma. Zumindest entschied er, dass die Fahrer aufgrund der mangelnden Klarheit im Gesetz Anspruch auf bezahlte Überstunden haben. (taz)