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Was Banken an NS-Politik verdienten

■ Bremer Historiker: Gewinne fast bis zu zwei Milliarden Mark

Der Mitarbeiter der Bremer Stiftung für Sozialgeschichte, Michael Hepp, hat ein Gutachten für US-amerikanische Anwälte erarbeitet, in dem es um die „Teilhabe der Deutschen und Dresdener Bank an der NS-Raubpolitik“ geht. Beide Banken haben in großem Umfang als „Dienstleister“ an der Rassenpolitik zwischen 1937 und 1945 verdient, unter anderem bei der Arisierung von jüdischem Vermögen. An „Provisionen und Bankgebühren“ rechnet der Historiker Hepp insgesamt 290 Millionen Reichsmark zusammen, was auf heutige Maßstäbe umgerechnet einer Summe von 1,9 Milliarden Mark entsprechen würde.

Allein an der Arisierung jüdischer Unternehmen verdienten die Banken 841 Millionen Mark. In Österreich wurde 1938 eine spezielle „Arisierungsbank“ gegründet, deren Unternehmensführung die Deutsche Bank innehatte. Die Dresdener Bank konzentrierte sich auf die Arisierung jüdischer Unternehmen in den besetzten Niederlanden. Bei der zwangsweisen Arisierung von Grundstücken aus jüdischem Besitz verdienten die Banken zwei Prozent Provision, bei der Enteignung von Immobilien drei Prozent.

Wenn ein Betrieb „arisiert“ worden war, konnten die Banken dabei oftmals auch Verträge abschließen, nach denen die neuen (Nazi)-Besitzer bis zu zwölf Jahre an diese Bank als „Hauptbankverbindung“ auch für etwaige Kredite gebunden waren.

Der Autor Hepp rechnet auch die Zinsen zu den „Gewinnen an der NS-Raubpolitik“, die die beiden Banken aus Krediten an die SS und SS-eigene Firmen gaben, die überwiegend Sklaven aus Konzentrationslagern ausbeuteten. Etwa 200 Millionen Reichsmark, also eine knappe Milliarde Mark nach heutigen Werten, stellten die Banken insgesamt zur Finanzierung der Vertreibung und Vernichtung der Juden zur Verfügung.

Deutsche und Dresdener Bank führten auch die Konten, auf denen die SS die Erlöse aus der Versteigerung von „Umzugsgütern“ deportierter oder emigrierter Juden einzahlte. Wie hoch die Gewinne aus diesen Konten waren, war nicht festzustellen – die entsprechenden Akten liegen heute noch unter Verschluss, schreibt Hepp. Ungeklärt, so Hepp, ist auch der Verbleib von ca. 33 Millionen Reichsmark, die die Bank als „Zwangsarbeiterlöhne“, bekommen und bei Kriegsende nicht mehr weitergeleitet hatte.

Die Banken-Gewinne, so schreibt Hepp im Gutachten für die US-Anwälte, müssten behandelt werden wie „Hehlergewinn“. K.W.

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