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Archiv-Artikel

Warnung vor zu vielen Gentests

BERLIN afp ■ Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die rot-grüne Koalition aufgefordert, mit einem neuen Gesetz für Rechtssicherheit bei Gentests zu sorgen. Arbeitgeber oder Betriebsärzte dürften von einem Bewerber oder einem bereits im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht verlangen, dass sich dieser einem Gentest unterziehe, sagte Schaar der Saarbrücker Zeitung. Auch sollte es künftig verboten werden, Genom-Analysen zur Voraussetzung eines Vertragsabschlusses bei privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen zu machen. Schaar forderte zudem, ein Verbot der heimlichen Genom-Analyse in ein Gentest-Gesetz aufzunehmen. Rein technisch sei es heutzutage kein Problem mehr, Gentests auch ohne Kenntnis des Betroffenen durchzuführen, betonte Schaar. Ein Haar auch ohne Wurzel reiche dazu schon aus.