■ Waldheim: Urteil rechtskräftig
Karlsruhe (AFP) – Der ehemalige DDR-Richter Otto Jürgens ist für seine Rolle als Beisitzer in den sogenannten Waldheim-Prozessen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verurteilt. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, wurde die Revision des 1906 geborenen Beschuldigten als unbegründet verworfen. (AZ: StR 252/94).
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