Wahlwerbespot der NPD: Braunes TV in der ARD
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss einen NPD-Spot zeigen, der die übliche rechte Opfer-Ideologie bedient. Es gilt das Prinzip der Gleichbehandlung.
Es ist ein plumper Spot, nicht nur rein inhaltlich. Trotzdem wird ihn die ARD wohl ausstrahlen. Sie ist dazu verpflichtet, weil sie das „Prinzip der Gleichbehandlung“ einhalten muss. Demnach müssen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten allen Parteien gleiche Chancen einräumen, wenn sie ihnen Leistungen überlassen.
Ein (kostenfreier) Wahlwerbespot zählt als Leistung. Die ARD prüft daher nur, ob ein Spot „einen evidenten und nicht leicht wiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze, insbesondere Normen des Strafrechts enthält“. Hetzt die NPD nicht uferlos, müssen TV-Gucker das rechte Schauspiel aushalten.
Wegen der sogenannten abgestuften Chancengleichheit wird der NPD-Spot, ebenso wie Filmchen anderer kleiner Parteien, aber seltener gezeigt als die Spots größerer Parteien. Der zuständige RBB hat sich nämlich auch an der Bedeutung einer Partei zu orientieren, die sich insbesondere nach den letzten Wahlergebnissen bemisst.
Ob die NPD ihren TV-Spot, der online bereits kursiert, beim RBB zur Prüfung vorgelegt hat, ließ der Sender offen. „Wir werden grundsätzlich nichts dazu sagen, welche Spots uns vorliegen, wie weit das Prüfverfahren ist oder wie die Prüfung ausgegangen ist“, so ein Sprecher gegenüber der taz. Die Parteien könnten nach einer Ablehnung immer noch entscheiden, ob sie den Spot verändern wollen.
Strafrechtlich relevant wirkt der Spot aber nicht. Ab dem 28. August sollen in der ARD 85 Wahlwerbespots laufen, immer zwischen 16.58 Uhr und 23.58 Uhr. Darunter wohl auch ein paar braune.
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