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■ WahlrechtSchnell umsetzen

Bonn (epd) – Die SPD drängt auf eine zügige Umsetzung des Kommunalwahlrechts für Bürger der Europäischen Union (EU) durch die Bundesländer. Die stellvertretende Parteivorsitzende Wieczorek-Zeul und die Europaabgeordnete Gebhardt erklärten gestern, das Recht für Unionsbürger, an Kommunalwahlen ihres Wohnortes teilzunehmen, sei der Einstieg in das Kommunalwahlrecht für alle Ausländer. Dauerhaft führe ein „Dreiklassenwahlrecht“, das zwischen Deutschen, EU-Bürgern und Bürgern anderer Staaten unterscheide, zur Ausgrenzung statt zur Eingliederung. Das Kommunalwahlrecht für EU- Bürger bilde ein wichtiges Element der direkten Demokratie. Die EU-Richtlinie zum Kommunalwahlrecht, die auf den Maastrichter Vertrag zurückgeht, tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

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