: Wahlprüfung in Hessen Rechtens
KARLSRUHE/WIESBADEN taz ■ Das hessische Wahlprüfungsgericht darf feststellen, ob der mit illegalen Parteispenden finanzierte CDU-Wahlkampf die Landtagswahl 1999 so verfälscht hat, dass sie wiederholt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern eine Klage der hessischen Regierung in wesentlichen Teilen zurück. Die Verfassungsrichter erklärten den entsprechenden Artikel der Landesverfassung für mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings entschied der Zweite Senat auch, dass gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden kann. Die Parteien begrüßten das Urteil: die Opposition aus SPD und Grünen, weil das Wahlprüfungsgericht weiterarbeiten kann; die Regierungsparteien, weil jetzt klar ist, dass eine höhere Instanz die Entscheidung überprüfen kann. KPK
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Umverteilung gegen rechts
Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen