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Wahlkampfmethoden der Bayernpartei50 Euro für jeden Unterstützer

Damit die Bayernpartei in Kelheim antreten kann, braucht sie 385 Unterschriften. Ein Kandidat bietet dafür Geld. Ob das als Bestechung gilt, ist umstritten.

So undurchsichtig wie der niederbayerische Nebel: die Angebote der Bayernpartei. Bild: reuters

MÜNCHEN taz | Die Bayernpartei hat Großes vor in Kelheim, einer Kleinstadt südlich von Regensburg. Das traditionelle Fischerfest will sie aufrüsten, und zum künftigen Neujahrsempfang soll DJ Ötzi auf dem Stadtplatz auftreten. Will sie ihre Ziele erreichen, muss die Partei aber zunächst die Macht im Rathaus erringen. Um dem Erfolg nachzuhelfen, hat sie den Kelheimern zu Jahresbeginn ein lukratives Angebot gemacht: 50 Euro für jeden, der die Partei per Unterschrift unterstützt.

Die Bayernpartei tritt zum ersten Mal in Kelheim an. Um zur Kommunalwahl am 16. März zugelassen zu werden, musste sie deshalb mindestens 385 Unterschriften sammeln. Der Bürgermeisterkandidat, ein Niederbayer mit FDP-Vergangenheit und eigenem Finanzunternehmen, vertraute dafür nicht auf die Strahlkraft von DJ Ötzi.

Auf dem Briefpapier der Bayernpartei bat er die Mieter seiner Immobilien um Unterschriften. Wörtlich schrieb er: „Diesbezüglich mache ich Ihnen als Vermieter das Angebot, wenn Sie, und zwei weitere Personen, das für mich machen, dass ich Ihnen im Februar bis zu 150 € Miete zurückgebe.“

Wähler zu bestechen ist in Deutschland streng verboten. Wer gegen diese Regel verstößt, kann im Gefängnis landen, und eine Stimme, für die Geld floss, ist ungültig. Ob das auch für Unterstützerunterschriften gilt, ist aber umstritten. Deswegen sorgt der Fall der Kelheimer Bayernpartei jetzt für allgemeine Verwirrung.

Für das bayerische Innenministerium ist die Sache klar: „Wahlrechtlich ist das nicht in Ordnung“, sagte ein Sprecher. Der Grundsatz der unbeeinflussten Stimmabgabe gelte auch für Unterstützerunterschriften. Der Wahlausschuss des Landkreises habe die Bayernpartei deshalb gerügt.

Keine Rüge vom Landratsamt

Im Landratsamt Kelheim weiß man davon aber nichts. Die Beamten hätten das Wahlgesetz genau studiert. Es gebe aber keinen Paragrafen, der es Parteien verbiete, für Unterschriften Geld zu zahlen. Eine Rüge habe die Bayernpartei nicht bekommen und ihr Bürgermeisterkandidat stehe am 16. März auf den Wahlzetteln.

433 Unterschriften konnte die Bayernpartei am Ende vorweisen, deutlich mehr als benötigt. Mit dem angebotenen Mietnachlass hatte das aber angeblich nichts zu tun. Der Kreisvorsitzende der Partei sagte der Mittelbayerischen Zeitung, die Aktion sei ein Alleingang des Kandidaten gewesen.

Auf Druck des Kreisverbands habe dieser sein Angebot nach wenigen Tagen widerrufen. Konsequenzen für den Kandidaten hatte die Stimmenwerbung nicht. Inzwischen kämpft die Partei wieder geschlossen für einen Neujahrsempfang mit DJ Ötzi.

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5 Kommentare

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  • J
    juhu

    Wie der korrupte Bayernpartei-Sumpf ausgetrocknet werden kann:

    Geld einsacken; Unterschrift (die ja rechtlich nicht bindend ist) einsacken und verbraten; am Wahltag eine andere als die Bayernpartei wählen! :-)))

  • BH
    Balthasar Huber

    Was soll man zur TAZ noch sagen?

     

    Zu Eurem Journalismus fällt mir inzwischen nicht mehr viel ein (außer mein letzter Satz).

     

    Ganz oben schreibt Ihr:

    "Wahlkampfmethoden der Bayernpartei"

     

    Ganz unten schreibt Ihr:

    "Auf Druck des Kreisverbands habe dieser sein Angebot nach wenigen Tagen widerrufen."

     

    Stellt sich also zum Schluss heraus, dass DIE BayernPARTEI derartige Wahlkampfmethoden nicht unterstützt.

     

    Ihr 'macht' wirklich Meinung.

     

    Mich düngt Ihr wollt der Bayernpartei ganz einfach schaden??!

     

    Da kann man nur noch den Kopf schütteln.

    Ihr solltet Euch schämen.

     

    Journalismus muss anders sein, damit er seine Aufgabe wahrnimmt.

  • DB
    Der BUB

    Türkische Verhältnisse jetzt auch in Bayern. Die bayrischen Bauern lernen aber schnell dazu...

    Erdogan in der Türkei verschenkte vor den Wahlen auch immer neben Geldscheinen, Lebensmittel, Brennholz, Kohle/Koks, Kühlschränke, Waschmaschinen... So kam er dann vor 11 Jahren mit 51% an die macht. Wäre auch was für die bayrischen Bauern.

  • M
    Manwundertsich

    "Wähler zu bestechen ist verboten". Wenn nun eine Partei mit dem Versprechen in den Wahlkampf zieht, Sozialleistungen zu erhöhen - natürlich mit dem Wunsch, dass die Empfänger das toll finden - ist das dann Bestechung oder nicht? Wenn nein, wo ist der Unterschied?

  • S
    seba

    was soll man dazu noch sagen?

    wie kann mensch jemanden als politsichen vertreter wählen, der zur absicherung seines wahlkampes ganz offensichtlich zu korrupten mitteln greift? wie kann man hoffen das dieser jemand die eigenen interessen ehrlich vertritt? wie kann ein solches verbrechen mit lediglich einer "rüge" geahndet werden, als wäre es ein kavalliersdelikt, schließlich betrifft es doch nur ein städtchen in der bayrischen provinz dessen namen wir morgen alle wieder vergessen haben?

    wo bitte bleibt denn die demokratie bei soviel kapitalismus?