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Wagenburg legt Berufung ein

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die Wagenburg Schwarzer Kanal will die Baufirma Alex Bau nun Beschwerde einlegen. Laut Gerichtsurteil seien Wagenburgen nach dem Baurecht nicht zulässig. „Dies ist eine politische, keine rechtliche Betrachtungsweise“, sagte Klaus-Martin Groth, Rechtsanwalt von Alex Bau. Die Baufirma als Eigentümer des Grundstückes bestimme die Nutzung. Auch die Rollheimer haben Beschwerde gegen das Urteil eingereicht. Der Architekt Bernhard Strecker erklärte mit Blick auf das Deutsche Architekturzentrum, das Wohnkonzept Wagenburg weise in die architektonische Zukunft. TAZ