: Waffenhändler vor Gericht
■ 54jähriger auch wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt / Vorwurf wegen Handel mit Kriegswaffen
Wegen illegalen Waffenhandels in großem Stil und versuchter Anstiftung zum Mord steht seit gestern ein 54jähriger Installationsmeister vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 1992 einem Zeugen 30.000 Mark für den Mord an einem Immobilienhändler geboten zu haben. Dabei sollten dem Opfer nach Schlägen und einem Schuß durch den Fuß auch beide Ohren abgeschnitten werden. Dem 54jährigen wird zur Last gelegt, zwischen 1990 und Januar 1994 vielfach gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben.
In diversen Depots hatte der Angeklagte, der den Vorwurf des illegalen Waffenhandels zurückwies und sich als Sammler bezeichnete, Revolver, Pistolen, Maschinengewehre, Dutzende Kilo Patronen, mehrere Kisten Infantriemunition, Splitterhandgranaten sowie Raketengeschosse aus russischer, amerikanischer und schweizerischer Produktion gehortet. An mehrere Personen soll er ganze Waffenarsenale verkauft haben. In vier Fällen seien Waffen, insbesondere Gewehre, aus der Schweiz im Auftrag des Angeklagten nach Deutschland transportiert worden. Die Waffen will der Angeklagte auf Schrottplätzen der ehemaligen sowjetischen Streitkräfte gefunden oder offiziell erworben haben.
Als Motiv für den Auftragsmord vermutet die Staatsanwaltschaft einen Racheakt. Der als Opfer ausgesuchte Immobilienhändler soll einen Freund des Angeklagten ruiniert und in den Selbstmord getrieben haben. Nachdem der Umworbene, der nun als Zeuge auftritt, die Tatausführung abgelehnt hatte, beschuldigte ihn der Angeklagte „wahrheitswidrig“ des Waffenhandels, was dem 54jährigen eine weitere Anklage wegen falscher Verdächtigung einbrachte. ap
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