Wärmeplanungsgesetz beschlossen: Städte müssen das Heizen planen
Der Bundestag hat das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Das soll klimafreundliche kommunale Lösungen bei der Wärmewende stärken.
rtr | Der Bundestag hat einen weiteren Schritt zur Umstellung Deutschlands auf klimafreundliches Heizen beschlossen. Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichteten die Parlamentarier am Freitag Städte und Kommunen zur Vorlage eines Konzepts, wer an ihre Fern- oder Nahwärmenetze angeschlossen werden kann. In Großstädten muss diese Planung bis Mitte 2026 vorliegen, Städte mit weniger als 100.000 Einwohner haben zwei Jahre länger Zeit.
Die Wärmeplanung ist für Hausbesitzer wichtig, damit sie wissen, ob sich ihre Gebäude anschließen lassen oder ob sie selbst für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen. Im Heizungsgesetz ist festgelegt, dass neue Heizungen grundsätzlich mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Wie Haus-Eigentümer sollen auch Kommunen milliardenschwere Unterstützung bekommen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Klimafonds stehen allerdings auch hier wieder Fragezeichen.
Bislang werden laut Gesetzentwurf 14 Prozent der Haushalte mit Fernwärme beheizt. Sie gilt als klimafreundlich, da hier Abwärme aus Kraftwerken genutzt wird, die bei der Stromerzeugung anfällt. In Ballungsgebieten wird sie über Rohrleitungen zu den Abnehmern gebracht. Über sehr lange Distanzen funktioniert dies nicht.
Branchenverbände schätzen, dass die Hälfte der städtischen Gebiete mit Fernwärme beheizt werden könnte. Der Ausbau des Netzes ist jedoch teuer. Der Bund will die Kommunen allein für die Planung mit 500 Millionen Euro unterstützen. Für Um- und Ausbau des Netzes sind bis 2027 rund vier Milliarden Euro Unterstützung geplant.
Derzeit fällt Fernwärme noch vor allem als Abfallprodukt von Kohle- oder Gaskraftwerken an. Bis 2030 muss dem Gesetz zufolge die Wärme zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen. Auch unvermeidbare Abwärme etwa bei Müllverbrennungsanlagen wird anerkannt. Bis 2040 müssen es dann 80 Prozent sein. Die Kommunen sind frei, beispielsweise Groß-Wärmepumpen, Wasserstoff oder Biogas einzusetzen.
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