Wachschutz gegen Flaschensammler: Schreie auf der Balustrade

Drei Sicherheitsdienst-Mitarbeiter sollen im Hamburger Hauptbahnhof einen alten Mann misshandelt haben. Der Vorwurf ist schwierig nachzuweisen.

Wie der Sicherheitsdienst mit Unerwünschten umgeht, kann in den Augen des Amtsgerichts vor allem der Polizeieinsatz-Erfahrene einschätzen. Bild: dpa

HAMBURG taz | „Der alte Knabe“, sagt der Richter, „der Herr“, sagen die drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Deutschen Bahn, „der ältere Mann“, sagen die Zeugen. Den Sicherheitsleuten wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, sie sollen sich laut Anklage im März 2013 auf den 74-jährigen S. gesetzt haben und ihn minutenlang am Bart und an den Haaren gezogen haben.

Die Angeklagten sind zwischen Anfang und Ende Dreißig, sie tragen Pullover und solide Schuhe. David K. und Alexander K. sind kurz rasiert, während Sascha K. an einen verloren gegangenen Physikstudenten erinnert. Das Zu-Boden-Bringen von S. nahm seinen Ausgang darin, dass die Sicherheitsleute S. auf sein „Fehlverhalten“ aufmerksam machen wollten.

Das bestand darin, dass er beim Flaschensammeln Fahrgäste mit seinem Fahrrad abdrängte. S. habe sich geweigert, seine Personalien feststellen zu lassen und mit dem Zeigefinger vor dem Gesicht des Brillenträgers Sascha K. „herumgefuchtelt“. Als er damit nicht aufhörte, habe man entschieden, ihn „auf den Boden zu bringen“, angesichts heftiger Gegenwehr Handschellen angelegt und die Polizei gerufen. David K. habe Prellungen erlitten. Normalerweise, so sagen die DB-Leute, würden sie Flaschensammler „einfach rausschicken“. Nein, man habe S. weder an den Haaren noch am Bart gezogen. David K. sagt noch, dass er „nach hinten abgesichert habe“, damit keine Passanten eingriffen.

Tatsächlich hat niemand eingegriffen. So auch nicht die Zeugen, zwei Frauen und ein Mann, die auf Dienstreise waren. Sie gingen vorüber und sahen dann vom Gleis hinauf auf die Balustrade, wo S. am Boden lag, während die Sicherheitsmitarbeiter auf ihm knieten. Dass er schrie, ist allen drei in Erinnerung, Schmerzensschreie, so glauben sie. So, dass sie sich auf der Rückfahrt fragten, ob sie nicht „aktiver“ hätten sein sollen. In der Nacht erstattet die 36-jährige Stefanie M. Anzeige.

Praxiserfahrung

Die beiden Frauen sagen aus, dass sie gesehen hätten, wie S. am Bart gezogen worden sei. Der Kollege hat es hingegen nicht gesehen, glaubt nicht, dass es möglich war. Aber er glaubt auch nicht, dass sich der Fuß von S. im Gitter verhakt haben könnte, was sogar einer der Sicherheitsmänner bestätigt. Der Richter fragt alle Zeugen, ob sie schon einmal einen Polizeieinsatz gesehen hätten.

Auf dem Flur erklärt einer der Anwälte zwei sehr jungen Praktikanten, dass bei den Zeugen ein „psychologischer Vorgang“ stattgefunden habe, dass man sich mit dem Opfer identifiziere und dann in eine „emotionale Situation“ gerate. Am Ende sagt noch der Bundespolizist aus, der herbeigerufen wurde: S. habe „vor Wut“ geschrien. S. hat später bei ihm eine Anzeige gegen die Sicherheitsbeamten aufgegeben, in der vom Ziehen an Haaren und Bart jedoch keine Rede ist.

Der Polizist hat S. nicht wie vorgeschrieben am Ende das Protokoll vorgelesen und unterschreiben lassen. Aber er hat ihn über die Folgen einer falschen Beschuldigung aufgeklärt.

Zum Prozess ist S. nicht erschienen. Nun soll ihn die Polizei vorführen.

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