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WTO: Bananenblockade

■ Welthandelsorganisation muß sich mit EU-Bananenmarktordnung plagen

Berlin (taz/AP) – Der europäische Streit um Bananeneinfuhren droht erneut zu einer Gefahr für das Gatt-Welthandelsabkommen zu werden. Über die Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch soll der EU-Ministerrat am 19. und 20. Dezember in Brüssel entscheiden. Spanien hat nach Angaben aus Bonn gestern im Landwirtschaftsausschuß in Brüssel damit gedroht, die notwendige Einstimmigkeit zu verhindern, wenn ein Abkommen der Kommission mit vier lateinamerikanischen Bananenerzeugern vom Frühjahr für ungültig erklärt werden sollte, durch das sich deutsche Importeure erneut benachteiligt sehen. Sie versuchen daher, gerichtlich gegen das Abkommen vorzugehen.

Die EU-Bananenmarktordnung war Anfang 1993 mit dem Beginn des Binnenmarktes gegen heftigen Widerstand Deutschlands in Kraft getreten. Nach ihr werden Importe aus den EU-Überseegebieten (aus der Karibik und von den Kanarischen Inseln) gegenüber den billigeren lateinamerikanischen Bananen bevorzugt.

Die Bundesregierung und die deutschen Firmen wehren sich diesmal gegen die Einführung von Exportlizenzen für Bananen aus Venezuela und drei zentralamerikanischen Ländern. Wie aus Bonner Regierungskreisen verlautete, bemüht sich die Bundesregierung um Änderung, will aber damit das Welthandelsabkommen nicht gefährden.

Beim Verwaltungsgericht Köln reichte eine deutsche Importfirma gestern eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Bundesregierung soll verpflichtet werden, in der EU nicht für die Ratifizierung des Welthandelsabkommens zu stimmen, solange die Sonderregelung mit den vier lateinamerikanischen Staaten in Kraft ist. Clemens Deggelmann vom Hamburger Importeur T. Port sagte, auch seine Firma wolle klagen, und zwar beim Verfassungsgericht. Bei dem Versuch, die Brüsseler Sonderregelung mit dem Welthandelsabkommen zu verknüpfen, handele es sich um „eine glatte Erpressung“.

In Bonn wurde unterdessen bestätigt, daß die Bundesregierung eine neue Klage beim Europäischen Gerichtshof erwägt. Sie würde sich gegen ein Sonderkontingent für die Einfuhr von sogenannten Dollarbananen richten, das die Kommission nach einem Wirbelsturm in der Karibik beschloß, bei dem Bananenplantagen zerstört worden waren.

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