WHO bei Strahlungsschäden beschränkt: Rösler soll Knebelvertrag kündigen
Die Weltgesundheitsorganisation darf die Folgen radioaktiver Strahlung nicht offen bewerten. Gesundheitsminister Rösler könnte das ganz einfach ändern.
GENF taz | Die Hoffnungen richten sich auf Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP): Auf der Jahresversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Mitte Mai in Genf kann er die Weichen dafür stellen, dass die WHO sich unabhängig mit den gesundheitlichen Folgen der radioaktiven Strahlung in und um den japanischen Atomreaktor Fukushima auseinandersetzt.
Dazu müsste der Knebelvertrag zwischen ihr und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) gekündigt werden, der der WHO praktisch einen Maulkorb verpasst. Diesen Antrag will die Bundestagsfraktion der Grünen in der nächsten Sitzungswoche einbringen. Die Antwort der Bundesregierung auf zwei Fragen, die der Grünen-Abgeordnete Uwe Kekeritz dazu in der vergangenen Woche gestellt hatte, steht noch aus.
Im dem jahrzehntelang geheimgehaltenen Abkommen vom Mai 1959 verpflichtete sich die WHO dazu, der IAEO die Federführung zu allen Fragen radioaktiver Strahlen einschließlich ihrer gesundheitlichen Folgen zu überlassen – und ohne vorherige Genehmigung der IAEO keine eigenen Untersuchungen und Maßnahmen zu diesen Fragen durchzuführen oder öffentliche Stellungnahmen abzugeben.
WHO übernahm verharmlosende Tschernobyl-Bilanz
In der Folge übernahm die WHO die verharmlosende Darstellung der IAEO zu den Folgen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, die von lediglich 52 Toten ausgeht. Bis heute hält sie fast alle Dokumente der gemeinsam mit der IAEO veranstalteten Tschernobyl-Konferenzen von Genf und Kiew aus den Jahren 1995 und 2001 unter Verschluss. Sie verweigert Untersuchungen zu den gesundheitlichen Folgen des Einsatzes von mit abgereichertem Uran gehärteter Munition im Irak, in Bosnien, im Kosovo und im Libanon.
Und auch im Zusammenhang mit dem Reaktorunfall von Fukushima kommt sie ihrer zentralen Satzungsverantwortung für die "Gesundheit aller Bevölkerungen" nicht nach, sondern überlässt die Definitionshoheit der IAEO. Das Abkommen der beiden Organisationen wurde vor 62 Jahren von den Jahresversammlungen ihrer Mitgliedsstaaten abgesegnet.
Geschäftsordnung erlaubt Sonderanträge bei aktuellen Ereignissen
Es kann von jeder Seite mit einfacher Mehrheit der Mitgliedsstaaten jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Bei der WHO müsste dafür ein entsprechender Antrag von mindestens einem der heute 193 Mitglieder eingebracht und von einem zweiten Land unterstützt werden. Im Regelfall hätte das bis Ende Januar zu geschehen. Denn dann legt der Exekutivrat die Tagesordnung für die traditionell Mitte Mai stattfindenden WHO-Versammlungen fest. Aber die Geschäftsordnung erlaubt es auch, einen solchen Antrag bei aktuellen Ereignissen auch noch später zu stellen.
Die "Initiative für eine unabhängige WHO" demonstriert seit dem 21. Jahrestag der Katastrophe von Tschernobyl am 26. April 2007 jeden Tag von 8 bis 18 Uhr vor der Genfer WHO-Zentrale. Vor sechs Jahren hat sie erstmals die GesundheitsministerInnen aller 193 Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Kündigung des Vertrags mit der IAEO zu beantragen. Bis zur Reaktorkatastrophe von Fukushima hatte sich jedoch lediglich Kuba bereit erklärt, den Antrag eines anderen Mitgliedsstaates zu unterstützen.
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