WASSERVERTRÄGE: Wasserbetriebe beschäftigen EU
Nach der Offenlegung der Verträge über den Teilverkauf der Wasserbetriebe, haben sich Verbraucherschützer nun bei der Europäischen Kommission beschwert.
Der Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe beschäftigt nun die Europäische Kommission. Ein Sprecher bestätigte am Dienstag, dass ein Ersuchen um Überprüfung der Verträge eingegangen sei. Um ein förmliches Verfahren handele es sich aber noch nicht - die Absender müssten noch Belege nachliefern.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency International und Jürgen Keßler, Vorstandschef der Berliner Verbraucherzentrale hatten sich an die Kommission gewandt. "Wir haben den Verdacht, dass die Verträge gegen EU-Recht verstoßen", sagt Müller. So gebe es "erhebliche Zweifel, dass ein ordnungsemäßes Vergabeverfahren stattgefunden hat", sagt Keßler. Schließe sich die Kommission dieser Auffassung an, seien die Verträge unwirksam - und müssten möglicherweise rückabgewickelt werden. Der schwarz-rote Senat hatte 1999 knapp die Hälfte der Wasserbetriebe an die Unternehmen RWE und Veolia verkauft. Die Verträge darüber wurde über Jahre geheim gehalten.
Versteckte Subventionen
Als zweiten Punkt kritisieren Müller und Keßler versteckte Subventionen. Sie beziehen sich auf eine Rendite-Garantie, die das Land Berlin den Privaten gegeben hat. Sieht die Kommission hier unzulässige Beihilfen, müssten die Unternehmen laut Keßler zu Unrecht erhaltene Beträge zurückzahlen. Zu diesem Punkt hat die zuständige Direktion laut dem Kommissions-Sprecher nun nähere Belege gefordert. Sollte ein Verfahren eröffnet werden, würden auch die Beteiligten angehört werden. Wie lange so ein Verfahren dauere, lasse sich aber nicht abschätzen.
Der Senat hält das Vorgehen der damaligen Regierung für rechtmäßig. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage vom März schreibt die Finanzverwaltung, das Verfahren sei "intensiv anwaltlich begleitet" und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen durchgeführt worden. Auch Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) hatte betont, dass es einen "offenen Bieterwettbewerb in einem diskriminierungfreien Verfahren" gegeben habe - und damit indirekt bestätigt, dass es keine förmliche Ausschreibung gab. Während bei einer Ausschreibung die Kriterien für den Vertrag vorher feststehen, können sie sonst auch später verhandelt werden.
Derzeit verhandelt der Senat mit RWE über einen Rückkauf der Anteile. Veolia hatte einen Verkauf abgelehnt. Darüber hinaus hatte das Bundeskartellamt in einer vorläufigen Beurteilung festgestellt, dass die Wasserpreise in Berlin zu hoch sind. Dagegen klagen die Wasserbetriebe.
Die Organisatoren des Volksbegehrens hatten stets angekündigt, dass sie die Offenlegung der Verträge wollen, um juristisch dagegen vorzugehen. Daher soll mit einer Überprüfung auf EU-Ebene noch nicht Schluss sein. "Es gibt weitere Verstöße verfassungsrechtlicher, haushaltsrechtlicher und zivilrechtlicher Art", sagt Juristin Sabine Finkenthei. Das genaue Vorgehen solle noch vor der Abgeordnetenhauswahl feststehen.
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