Vulkan-Prozess: Vier Jahre Knast?
■ Staatsanwalt fordert harte Strafen für drei ehemalige Vulkan-Manager
Wenn es nach dem Staatsanwalt Burkhard Quick ginge, dann müsste der frühere Vulkan-Vorstandsvorsitzende Friedrich Hennemann für vier Jahre hinter Gitter. Der Vulkan-Vorstand, so erläuterte die Staatsanwaltschaft gestern im Bremer Landgericht ihre Auffassung, habe vorsätzlich Mittel der damaligen Treuhandanstalt in den konzerninternen Geldkreislauf gesteckt, die für die Modernisierung und Restrukturierung der Meerestechnikwerft in Wismar und der Volkswerft in Stralsund bestimmt waren. Mit dem Konkurs des Konzerns im Mai 1996 seien so 854 Millionen Mark verloren gegangen, für die die Angeklagten eine „besondere Vermögensbetreuungspflicht“ gehabt hätten. Strafmindernd könne man das Verhalten von Treuhandanstalt und Aufsichtsrat berücksichtigen, sagte Staatsanwalt Quick in seinem Plädoyer. Beide Gremien hätten „versagt“. Denn die besondere Vermögensbetreuungspflicht steht nicht in den Übernahme-Verträgen, die die Treuhand mit dem Vulkan ausgehandelt hatte. Für den Staatsanwalt ergibt sich diese besondere Bindung der Mittel aber aus der Tatsache, dass die Treuhand die beiden Werften mit einer Summe von über einer Milliarde Mark „hübsch“ gemacht hat, der Kaufpreis war weniger als ein Zehntel davon. Es habe sich bei der Übernahme der beiden ehemaligen Ostwerften nicht um „normale Kaufverträge“ gehandelt.
Für die ehemaligen Vulkan-Vorstandsmitglieder Günter Smidt und Johannes Schnüttgen forderte der Staatsanwalt wegen Veruntreuung der Aufbauhilfen dreieinhalb und drei Jahre Gefängnis. Als die Staatsanwaltschaft am gestrigen 106. Verhandlungstag über eine Stunde lang den festgestellten Sachverhalt vortrug, war allerdings nichts dabei, was nicht schon vor mehreren Jahren in der Zeitung zu lesen gewesen war. Die entscheidende Frage, ob die Commerzbank oder die Bremer Politik die Indiskretion über die Liquiditätsprobleme im September 1995 lanciert hat, die den Konzern dann im Herbst richtig in die Krise brachte, ist nach wie vor offen. Der ehemalige Vulkan-Manager Hennemann behauptet, dass zu dem damaligen Zeitpunkt die von der Treuhand gegebenen Beihilfen noch als Wert im Unternehmen steckten und also nicht „verloren“ waren. Auch diesen Punkt hat die Staatsanwaltschaft nicht widerlegt. K.W.
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