: Vorsortierte Härtefalle für den Hardliner
Brandenburgs Innensenator Schönbohm (CDU) folgt bisher stets dem Votum der Härtefallkommission, wenn diese ein Bleiberecht für Flüchtlinge empfiehlt. Berlins Innensenator Körting (SPD) weist hingegen ein Drittel aller Fälle ab
Mit Hilfe der Anfang 2005 eingesetzten Brandenburger Härtefallkommission haben bisher 52 Asylbewerber aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. „Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ist damit bisher immer unserem Ersuchen gefolgt, in fünf Fällen steht seine Entscheidung noch aus“, sagte die Kommissionsvorsitzende Patricia Chop-Sugden.
Die Brandenburger Kommission arbeitet somit wesentlich reibungsloser mit der für sie zuständigen Innenverwaltung zusammen als ihr Berliner Pendant. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) weist regelmäßig rund ein Drittel aller Ersuchen der hiesigen Kommission als unbegründet zurück. Dennoch wurden in Berlin im vergangenen Jahr insgesamt 187 Fälle positiv beschieden.
Härtefallkommissionen sind die letzte Hoffnung für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge. Bis 2004 durften diese Gremien nur prüfen, ob die Ausweisung der Rechtslage widerspricht. Mit Einführung des Zuwanderungsgesetzes wurden die Befugnisse ausgeweitet. Nun kann die Kommission aus humanitären Gründen auch dann für ein Bleiberecht plädieren, wenn dies laut Gesetz nicht vorgesehen ist. Die letzte Entscheidung bleibt aber dem Innenminister des jeweiligen Bundeslandes vorbehalten.
„In Gesprächen mit Herrn Körting weisen wir immer wieder auf die hundertprozentige Anerkennungsquote in Brandenburg hin“, sagt Traudl Vorbrodt, die den Flüchtlingsrat in der Berliner Härtefallkommission vertritt. Allerdings weiß sie auch, dass die Gremien beider Länder nicht direkt vergleichbar sind. So ist das Land Berlin in seiner Kommission nur durch den Integrationsbeauftragten und eine Abgeordnete des Frauensenators vertreten. Die restlichen 5 Mitglieder stellen Flüchtlingsgruppen, Wohlfahrtsverbände und Kirchen. In Brandenburg dagegen entsenden diese Gruppen nur 4 Vertreter, Landesregierung, Städte und Kreise hingegen insgesamt 6. Die Gemeinden müssen im Zweifel für die Versorgung mittelloser Flüchtlinge aufkommen.
Da die Kommissionen mit Zweidrittelmehrheit entscheiden, überrascht es kaum, dass in Brandenburg nicht einmal die Hälfte der eingebrachten Anträge als Härtefall klassifiziert wird. Das Berliner Gremium plädiert hingegen in rund 80 Prozent der Fälle für ein Bleiberecht.
Gereon Asmuth