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Vorschlag für Helsinki

■ DDR-Staatsrechtlerin will Vorbehaltsrechte der Siegermächte in Helsinki erörtern / Aufbau eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa gefordert

Die Vorbehaltsrechte der Siegermächte für Deutschland als Ganzes sollten auf der von Michail Gorbatschow vorgeschlagenen Konferenz „Helsinki II“ zur Sprache kommen. Diesen Vorschlag unterbreitete die an der Ostberliner Humboldt-Universität lehrende Staatsrechtlerin Prof. Edith Oeser gestern in einem im 'Neuen Deutschland‘ veröffentlichten Beitrag Die vier Mächte und die deutsche Frage. Die frühere stellvertretende Ministerin für Hoch und Fachschulwesen begründete ihn damit, daß diese Rechte und Verantwortlichkeiten heute „hauptsächlich im sicherheitspolitischen Kontext“ zu sehen seien.

Mit dem Erneuerungs- und Entspannungsprozeß sei aber „auch die Frage nach der weiteren Berechtigung der Viermächterechte und -verantwortlichkeiten gestellt“. Deren Rechtsgrundlagen bildeten Besatzungsrecht sowie Vertragsrecht der deutschen Staaten mit ihren jeweiligen Verbündeten. Zu ihrer Ablösung bedürfe es daher sowohl einseitiger Entscheidungen der Großmächte als auch vertraglicher Abmachungen mit der DDR und der BRD. Zu bedenken sei in jedem Fall, daß bei dieser Gelegenheit nicht die für Europa sicherheitsstabilisierenden Wirkungen, die von den Viermächterechten und -verantwortlichkeiten ausgehen, verloren gehen dürfen. Es sei daher unter anderem darüber nachzudenken, wie durch entsprechende Sicherheitsstrukturen beim Aufbau eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa solche Wirkungen gewährleistet werden könnten. Helsinki könnte „ein geeigneter Ort für Gespräche darüber sein“.

dpa

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