Vor dem Bund-Länder-Gipfel zu Corona: Neue Kontaktbeschränkungen geplant
Am Montagnachmittag trifft sich Angela Merkel mit den Ministerpräsident:innen der Länder. Das Kanzleramt schlägt vor, die Coronaregeln weiter zu verschärfen.
Unter anderem soll künftig der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts gestattet sein, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag) unter Berufung auf die Beschlussvorlage berichteten. Bei Verstößen solle es Ordnungsmaßnahmen geben.
Private Zusammenkünfte sollen auf das Treffen mit einem einzigen weiteren Hausstand beschränkt bleiben, wie es weiter hieß. Auf private Feiern soll bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Kinder und Jugendliche sollen sich in ihrer Freizeit nur noch mit einem Freund oder einer Freundin treffen. Auch sei die Aufforderung an die Bürger vorgesehen, sich bei jedem Erkältungssymptom, insbesondere bei Krankheitssymptomen der Atemwege, sofort nach Hause in Quarantäne zu begeben.
In dem Papier, das der taz vorliegt, heißt es zur Begründung: „Der Verlauf der letzten Tage lässt hoffen, dass die hohe exponentielle Infektionsdynamik gestoppt werden konnte, ein Sinken der Neuinfektionszahlen ist jedoch noch nicht absehbar. Deshalb sind weitere Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich.“ Vorgeschlagen wird zudem ein weiteres Treffen eine Woche später, am 23. November.
Die Pläne im Überblick:
Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll nach dem Willen des Bundes nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein. „Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert“, heißt es im Papier. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“.
Private Treffen: Trotz der bereits geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz würden die Ansteckungen weiterhin „im privaten Umfeld und außerhalb des öffentlichen Raumes stattfinden“, heißt es im Papier. Zur Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche angehalten werden, sich nur noch mit eine:m festen Freund:in in der Freizeit zu treffen. Auch private Zusammenkünfte mit Freund:innen und Bekannten sollten sich generell nur noch auf einen festen weiteren Hausstand beschränken. Auf private Feiern solle zunächst bis zum Weihnachtsfest ganz verzichtet werden. Seit dem 2. November gilt, dass sich nur Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen, maximal jedoch 10 Personen.
Quarantäne: Der Bund empfiehlt allen Menschen mit Erkältungssymptomen und insbesondere bei Husten und Schnupfen, sich unmittelbar nach Hause in Quarantäne zu begeben. „Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome verbleiben“, heißt es. Dort sei darauf zu achten, die Distanz auch zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt zu wahren. „Die Krankschreibung soll telefonisch durch den Hausarzt erfolgen zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis.“ In Absprache mit Ärzt:innen werde auch geklärt, ob ein Coronatest erforderlich sei.
Schulen: Wie im Teillockdown sollen die Schulen grundsätzlich weiter offen gehalten werden. Zum Schutz vor Ansteckungen sollen aber auch hier die Maßnahmen verschärft werden, ein besonderer Fokus liegt dabei auf Jugendlichen, die älter als zwölf Jahre sind. Bei ihnen sei das Infektions- und Übertragungsrisiko vergleichbar mit dem von Erwachsenen.
Daher soll nach dem Willen des Bundes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler aller Jahrgänge und für Lehrer:innen auf dem Schulgelände und während des Unterrichts vorgeschrieben werden. Dies ist bisher nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben. Zudem sollten die Klassen – sofern keine größeren Räume zur Verfügung stehen – halbiert und in festen Gruppen eingeteilt unterrichtet werden. Auch in Schulbussen sei der Mindestabstand von 1,5 Metern sicherzustellen. Im Falle von Quarantänemaßnahmen solle für alle betroffenen Schüler Distanzunterricht angeboten werden.
Schutz von Risikogruppen: Besonders gefährdete Menschen wie Alte, Kranke oder Personen mit Vorerkrankungen sollen nach dem Willen des Bundes zum Schutz vor dem Coronavirus von Dezember an vergünstigte FFP2-Masken erhalten. Um das Risiko einer Infektion zu reduzieren, werde der Bund auf seine Kosten für diese Bevölkerungsgruppe die Abgabe von je 15 dieser Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Das ergebe rechnerisch eine Maske pro Winterwoche. Zudem wird geraten, Besuche bei besonders gefährdeten Menschen nur dann zu unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von Symptomen seien und sich seit einer Woche in keine Risikosituationen begeben hätten.
Impfzentren: Die Länder sind gehalten, ihre Impfzentren und -strukturen ab dem 15. Dezember so vorzuhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist. Bis Ende November sollen die Länder dem Bund mitteilen, wie viel Impfungen sie am Tag planen.
Nachverfolgung von Infektionen: Da eine vollständige Nachverfolgung von Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden. „Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel“, heißt es.
Gesundheitsämter: Bis Ende des Jahres sollen die neuen digitalen Werkzeuge zur Erfassung der Infektionen in den Behörden deutlich stärker genutzt werden. Zudem soll die Corona-Warn-App fortwährend verbessert und mit neuen Funktionen angeboten werden.
Maßnahmenevaluation: Das Treffen an diesem Montag – zwei Wochen nach Inkrafttreten der November-Kontaktbeschränkungen – war zunächst nur für eine Zwischenbilanz gedacht. Wie es ab Dezember bis Weihnachten weitergeht, soll dann in der kommenden Woche beraten werden. Als Terminvorschlag nennt das Papier den 23. November.
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