■ Vor Gericht: Behördenpflicht
Koblenz (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die sogenannte Drittstaatenklausel im Asylrecht eingeschränkt. Die Richter stellten fest, daß die zuständigen Behörden einem Asylsuchenden nachweisen müßten, über welchen „sicheren Drittstaat“ er nach Deutschland eingereist ist. Die reine Annahme der Behörden über den Verlauf des Reiseweges genüge nicht. (Az: 13 A 11579/94)
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