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Von der Industrie viel genutzter StoffGefährlicher Pfannenwender

Das EU-Gericht bestätigt die Einstufung von Melamin als „besonders besorgniserregenden“ Stoff. Mehrere Unternehmen hatten dagegen geklagt.

Alltagsprodukt mit Nebenwirkungen: Melamin wird zum Beispiel für Pfannenwender verwendet Foto: Shotshop/images

Berlin taz | Das Gericht der Europäischen Union hat die Aufnahme von Melamin in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) für rechtmäßig erklärt. In seinem Urteil vom Mittwoch wiesen die Rich­te­r:in­nen in Luxemburg mehrere Klagen von Unternehmen zurück, die gegen die Einstufung des industriell weit verbreiteten Stoffes vorgegangen waren.

Melamin ist Ausgangsprodukt für Kunstharze und ist in vielen Alltagsprodukten zu finden – in Geschirr oder Pfannenwendern. Beim Erhitzen kann der Stoff aus dem Material freigesetzt werden. Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung deuten darauf hin, dass Melamin im Körper kristallisieren und die Bildung von Nieren- oder Blasensteinen begünstigen kann. Zudem gilt der Stoff als potenziell krebsauslösend.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hatte die ECHA Melamin als potenziell gesundheits- und umweltschädlich eingestuft und ihn 2022 auf die sogenannte Kandidatenliste der Chemikalienregulierung REACH gesetzt. Dort führt die Agentur chemische Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen einer Zulassungspflicht unterliegen können. Ein unmittelbares Verbot ist mit der Aufnahme zunächst nicht verbunden.

Her­stel­le­r:in­nen und Lie­fe­ran­t:in­nen sind aber dazu verpflichtet, Ver­brau­che­r:in­nen zu informieren, wenn ihre Produkte mehr als 0,1 Prozent Melamin enthalten. Gegen diese Entscheidung hatten mehrere Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Staaten geklagt. Sie warfen der ECHA methodische Fehler bei der Risikobewertung vor und zweifelten die wissenschaftliche Grundlage der Entscheidung an.

Zugeständnis an die Chemieindustrie

Das EU-Gericht wies die Einwände jedoch zurück: Die Beurteilung sei nachvollziehbar, wissenschaftlich fundiert und nach den geltenden Vorgaben erfolgt. Ob die klagenden Firmen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anrufen, ist offen.

Die Debatte um den Stoff Melamin fällt in eine Zeit, in der die EU ihre Chemikalienregulierung neu ordnet. Derzeit debattieren Rat, Parlament und Kommission im Rahmen des Bürokratieabbaus, etwa die Risikobewertung von Chemikalien zu straffen.

Der Verband der Chemischen Industrie lobte die Initiative am Dienstag und forderte, „dass in einem nächsten Schritt Gesetze zu Genehmigungsverfahren, zum Emissionshandel oder zur Abwasserregulierung rasch und entschlossen angepasst werden“. Der Europa-Abgeordnete der Grünen, Martin Häusling, hingegen kritisierte das „Chemikalienpaket“: Es stünde im Widerspruch zum Green Deal und sei ein politisches Zugeständnis an die Chemieindustrie, auf Kosten von Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.

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