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Von Polizei erschossener StudentGeschichte einer Vertuschung

Warum erschoss die Polizei den Regensburger Studenten Eisenberg? Aus Notwehr, sagt die Staatsanwaltschaft - und ignoriert wichtige Gutachten und Widersprüche bei den Zeugen.

Waren die Schüsse unvermeidbar? Die Ermittlungsergebnisse sind da nicht eindeutig. Bild: dpa

REGENSBURG taz | Die Mitteilung ist keine Seite lang. Es gebe nichts zu beanstanden, lässt der Generalstaatsanwalt aus Nürnberg nüchtern verkünden. Am 30. April 2009 starb der 24 Jahre alte Regensburger Student Tennessee Eisenberg. Erschossen von der Polizei, durchsiebt von 12 Kugeln. Im Dezember stellte die Regensburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Die Polizisten hätten in "Nothilfe bzw. Notwehr" gehandelt, so die Begründung. Eisenbergs Familie hatte protestiert - vergeblich. Seit Freitag ist klar: Es wird vorerst keine Gerichtsverhandlung zum Tod von Tennessee Eisenberg geben. Ein Justizskandal.

Denn jetzt vorliegende Ermittlungsakten belegen: Als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte, ignorierte sie bewusst wichtige Fakten. Eine derart eindeutige Notwehr-Situation, wie sie die Staatsanwaltschaft konstruierte, lässt sich aus Gutachten und Zeugenaussagen kaum erkennen. Statt Widersprüche aufzuklären, ließen die Ermittler störende Fakten einfach großzügig weg.

In seiner Kanzlei in der Regensburger Innenstadt blättert der Anwalt Helmut von Kietzell in wuchtigen Aktenordnern, voll mit Unterstreichungen und handschriftlichen Anmerkungen. Sie markieren die Fragen zu den Ermittlungen, die Widersprüche zur Version der Staatsanwaltschaft. Von Kietzell, Brille, grauer Vollbart, freundliches Lächeln, vertritt als einer von drei Anwälten Eisenbergs Familie. Er sagt: "Diese Fragen muss ein Gericht klären."

Chronik Fall Eisenberg

29. April 2009: Am Nachmittag bekommt der Musikstudent Tennessee Eisenberg Besuch von seinem Bruder. Eisenberg liegt geschwächt in seinem Bett. Am Abend sagt er seiner Freundin am Telefon, er fühle sich "körperlich schwach". Sie verabreden sich für den nächsten Tag.

30. April 2009: Um 10:43 Uhr geht im Polizeipräsidium Oberpfalz ein Notruf ein. Eisenbergs Mitbewohner sagt, Tennessee bedrohe ihn mit einem Messer. Etwa eine halbe Stunde später fallen die tödlichen Schüsse. Eisenbergs Körper wird in das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Regensburg gebracht. Gegen 12 Uhr wird sein Tod festgestellt. Die Kripo aus dem benachbarten Amberg übernimmt die Ermittlungen.

11. Mai 2009: Bei der Trauerfeier auf dem Regensburger Dreifaltigkeitsbergfriedhof protestieren Studenten für eine Aufklärung des Falls. Eisenbergs Familie hat Anwälte engagiert. Sie zweifelt an der Darstellung der Polizei.

12. Mai 2009: Ein erstes Obduktionsergebnis ergibt, Eisenberg wurde von 12 Kugeln getroffen. Eine Notwehrsituation, sagt der leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel. Für eine Anklage gegen die Polizisten fehle die Basis. Die Hinterbliebenen geben ein eigenes Gutachten in Auftrag, finanziert aus Spenden.

17. Juni 2009: Im Innenausschuss des Landtags nennen Oppositionspolitiker den Einsatz eine "Hinrichtung". Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verspricht eine unabhängige Aufklärung: "Da wird nichts vertuscht", sagt Herrmann.

22. Juni 2009: Oberstaatsanwalt Ruckdäschel veröffentlicht die Ergebnisse eines ballistischen Gutachtens. Danach trafen Eisenberg sieben der Schüsse von hinten. Anders als bisher spricht Ruckdäschels nicht mehr von Notwehr.

24. Juni 2009: Das Innenministerium versetzt die verdächtigen Polizisten vorübergehend in den Innendienst. Das Ministerium nennt es eine "Fürsorgemaßnahme".

17. September 2009: Das Gutachten im Auftrag von Eisenbergs Familie zeigt, dass die tödlichen Schüsse erst fielen, als die größte Gefahr bereits vorbei war. Staatsanwalt Ruckdäschel schweigt.

1. Dezember 2009: Neun Stunden lang rekonstruieren Zeugen und Gutachter für den Staatsanwalt am Tatort die tödlichen Schüsse. Zwischen der Version der Gutachter und der Version der beteiligten Polizisten gibt es eklatante Abweichungen.

21. Dezember 2009: Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen offiziell ein.

26. März 2010: Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg weist einen Protest gegen die Einstellung der Ermittlungen zurück. (bhü)

Die Anwälte der Familie beschreiben Eisenberg als friedliebend, als einen, der Schwachen half und Gewalt ablehnte. Eisenberg ist Waldorfschüler gewesen und studierte anschließend an der Regensburger Berufsfachschule Music College. Er meditierte viel, vor seinem Tod hatte er tagelang gefastet. Als ihn sein Bruder am Abend vorher besuchte, fand er Tennessee kraftlos und depressiv in seinem Bett liegen. Eisenberg sei suizidgefährdet gewesen, die Polizei hätte das bei ihrem Einsatz berücksichtigen müssen, sagen die Anwälte.

Doch der Tennessee Eisenberg, dem sein Mitbewohner am Morgen des 30. April 2009 auf dem Flur der gemeinsamen Wohnung begegnet, wirkt wenig friedlich. Er hat ein Küchenmesser in der Hand. "Ich bin in einem Blutrausch", sagt er zu seinem Mitbewohner. Er müsse ihn jetzt umbringen. Es kommt zu einem Gerangel. Der Mitbewohner flieht und ruft von einem Sonnenstudio in der Nähe aus die Polizei. Eisenberg habe sich in einer "psychischen Ausnahmesituation" befunden, so die Staatsanwaltschaft.

Warum der Student durchdrehte, lässt sich kaum rekonstruieren, und ist für ein Verfahren gegen die Polizisten eher nebensächlich. Im Zentrum steht die Frage: Hätten die Beamten Eisenberg auch ohne ihre Schusswaffen stoppen können? Der Staatsanwalt meint: Nein. Die Ermittlungsergebnisse sind da nicht eindeutig. Eisenbergs Tod wäre vermeidbar gewesen.

Als die Polizei vor Eisenbergs Wohnung im ersten Stock eintrifft, geht er mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu. Nach eigenen Aussagen versuchen die Polizisten Eisenberg mit Pfefferspray und Schlagstock zu stoppen. Vergeblich. Die Polizisten weichen zurück, die Holztreppe in den Hausflur hinunter. Am Fuß der Treppe muss man nur wenige Schritte geradeaus gehen, schon kommt man durch die Haustür ins Freie. Zwei der Beamten bauen sich mit gezogenen Waffen vor der Haustür auf. Ein dritter weicht in eine Ecke des Hausflurs zurück, rechts von der Treppe. Dort steht ein altes Sofa. Der Beamte sagt später aus, er habe bewusst eine zweite Front eröffnen wollen. Wenige Sekunden später fallen die ersten Schüsse.

Am 1. Dezember 2009 ließ der leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel die Situation unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Tatort nachstellen. Davon gibt es Videoaufnahmen. In der Version des in die Ecke zurückgewichenen Polizisten sah die Szene so aus: Eisenberg geht auf ihn zu, ist bereits mehrere Schritte von der Treppe entfernt, so nahe dass er hätte zustechen können. Die Polizisten hinter Eisenberg geben erst einen Warnschuss ab und schießen dann auf den Studenten. So retten sie ihren bedrohten Kollegen.

"Die Darstellung ist erwiesenermaßen falsch", sagt Anwalt Helmut von Kietzell. Er stützt sich auf zwei vorliegende ballistische Gutachten. Sowohl das LKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft als auch der Gerichtsmediziner Bernd Karger im Auftrag der Familie haben die Einschussspuren im Treppenhaus ausgewertet und kommen zu dem Ergebnis: Die ersten Schüsse fielen, als Eisenberg noch an der Treppe stand und damit mindestens 2,70 Meter von dem angeblich bedrohten Polizisten entfernt. Der Warnschuss schlug relativ hoch an der Rückwand der Treppe ein. Wenn der Polizist auf Eisenbergs Beine gezielt hat - wie die Anwälte vermuten -, hätte sich der Student noch drei oder vier Stufen vom Fuß der Treppe entfernt befunden.

Der nächste Schuss durchschlug Eisenbergs Knie von hinten. Das Projektil schlug an der Vorderkante der untersten Treppenstufe ein. Nach den Gutachten muss Eisenberg zu diesem Zeitpunkt am Fuß der Treppe gestanden haben, den Körper Richtung Treppe gedreht, abgewendet und 2,70 Meter entfernt von dem Polizisten, den er in dem Moment attackiert haben soll. Staatsanwalt Ruckdäschel kannte die Gutachten und hat sie bei der Rekonstruktion am Tatort nachstellen lassen. Doch in der Begründung für die Einstellung des Verfahrens stützt er sich fast ausschließlich auf die Aussage des Polizisten. Die Einschlagspur des Projektils, das Eisenbergs Knie traf, in der untersten Treppenstufe, erwähnt der Staatsanwalt nicht.

War die Tür offen?

Fünf weitere Schüsse treffen Eisenberg von hinten. Der Polizist kann aus der Ecke durch die Haustür fliehen. Erst als nur noch ein Beamter mit Eisenberg zusammen im Flur ist, fallen die tödlichen Schüsse in die Brust des Studenten. War das Notwehr?

Hier widersprechen sich Gutachter und Zeugen auch untereinander. Der Schütze sagte aus, er habe beim Zurückweichen einen Widerstand gespürt. Nach dem Gutachten des LKA befanden sich Eisenberg und der Schütze in der Mitte des engen Flurs - eine Notwehr-Situation. Doch das LKA-Gutachten lässt Spuren unberücksichtigt.

An einer Mauerecke, 125 Zentimeter von der Haustür entfernt, wurden feine Blutspritzer gefunden. Sie entstanden, als die Kugeln Eisenbergs Brust trafen. Eisenbergs Messer wurde später eingeklemmt unter der Haustür gefunden. Für den Gutachter Bernd Karger steht fest: Der Schütze befand sich, als er abdrückte, schon an der Türschwelle. Der geflohene Polizist beobachtete die Szene von draußen. Er sagte dreimal aus, dass er gesehen habe, wie Eisenberg nach den Schüssen zusammenbrach. Nach seiner Aussage muss die Tür während der tödlichen Schüsse weit offen gewesen sein. Der Schütze hätte also leicht ins Freie ausweichen können. Die Schüsse in die Brust, an denen Eisenberg starb, waren danach keine Notwehr, sondern vermeidbar.

Der Staatsanwalt stützt sich auf die Aussagen anderer Zeugen. Die gaben an, die Tür sei während des Schusswechsels zugefallen. An Eisenbergs Körper wurden keine Schmauchspuren gefunden. Das bedeutet: Die Mündung der Pistole muss sich mindestens einen Meter von Eisenberg entfernt befunden haben.

Durch die Blutspritzer an der Wand lässt sich Eisenbergs Position sehr genau festlegen. Wenn der Schütze, wie es die Staatsanwaltschaft sieht, bei den Schüssen mit seinem ganzen Körper im Flur befunden hat, müsste er die Waffe mit angewinkelten Armen wenige Zentimeter von seinem eigenen Körper entfernt abgefeuert haben. Der Schütze hat es so geschildert. Die Anwälte finden die Schusshaltung ungewöhnlich. Der Staatsanwalt nennt die Aussage des Schützen "unwiderlegbar".

Am 30. April 2009, gegen 12 Uhr wurde im Regensburger Krankenhaus der Barmherzigen Brüder der Tod von Tennessee Eisenberg festgestellt. Warum er sterben musste, bleibt ein Rätsel.

Die Familie hofft noch immer auf Antworten. Ihre Anwälte wollen das Oberlandesgericht anrufen. Es soll eine Anklage gegen die Polizisten erzwingen.

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52 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Man muß hier doch nur die [ungestrafte !] Stellungnahme des einen beteiligten (schießenden) Polizisten sehen, daß er eine "zweite Front eröffnen" wollte, um das "Rambo"-mäßige, 'erlebnis-geile' Vorgehen dieser "Freunde und Helfer" richtig einzuordnen........!!

     

    Vollstreckungsbeamte haben in einer solchen Situation - die für sie sicher auch nicht gerade "erbaulich" oder erstrebenswert ist - keine "zweite Front" zu eröffnen, sondern dafür Sorge zu tragen, daß die Situation nicht eskaliert !!

     

    Ich habe allerdings auch schon erschreckende Erfahrungen gemacht mit Polizisten, die zu einem "Tatort" (mit oder ohne Anführungszeichen !) gerufen wurden, an dem - vorgeblich oder wirklich - ein sogenannter "psychisch Kranker" beteiligt war:

     

    Unsere "Freunde & Helfer" reagieren (und agieren) dann oft derart kopflos, unqualifiziert, gossenmäßig aufgehetzt, vorurteilsbeladen und BILDZeitungs-mäßig, daß es nur so "schnackselt"........!!

     

    Ihr Verhalten und ihre persönlichen Einstellungen sind dann - wie mit einem "Hirnschalter" umgelegt ! - oft derart billig, strunzdumm & schablonenmäßig stereotyp, wie es den Vollzugsorganen eines "Rechtsstaates" nun wirklich nicht zukommt und zugebilligt werden kann !!

  • S
    soso

    Meiner meinung nach sollte mann hir nicht die tat in frage stellen oder den eigentlichen täter tenesse zum opfer machen er schien deprssionen zu haben und wollte jemanden töten und wollte villeicht sterben und rannte deshalb auf die polizisten zu ist ja auch egal er wollte töten und muste gestoppt werden und die beamten shane keine ander möglichkeit das ganze zu benden als ihn zu erschießen nach dem sie alles andere versucht hatten das ist einen aus nahem situation auf die man keinen menschen wirklich richtig ausbilden kann und wenn das eigene leben oder das eines freundes in gefahr ist und du etwas daran änderen kannst würde es jeder tuhen

    kla werden hinter her immer ihrgentwelche leute laut die sagten die böse böse polizei wie kann sie nur aber wenn sie dann von jemanden bedroht rufen sie wieder nach der polizei die ihen helfen soll und en bösen angreifer beseitigen soll da ist dann alles wieder richtig

    hinterher ist mann immer schlauer

    wenn jetzt verfahrens fehler bei der rekonstuktion zu tage kommen hatt das NICHTS MIT DER tATSACHE ZUTUHEN DAS TENNESSE EIN MESSER HATTE UND JEMANDEN TÖTEN WOLLTE kla müssen diese fehler aufgedeckt werden aber daurch wir der täter nicht zum opfer und das ist das eigentlich wichtige

     

    eine wichtigere frage ist jetzt an an alle die jetzt laut schreien das hätte man anderes regeln sollen warum hat man nichts gegen seine depressionen gemacht warum hat keiner bemerkt was in disem Menschen vorsich geht da hat ein bestimmter personen kreis einen fehler gemmacht den man nicht auf die polizei schieben kann

  • S
    Sörensen

    @Yvonne

    Da „Isolde“ mehr weiß als der Bericht der Staatsanwaltschaft, war sie wohl am Einsatz beteiligt. Dass ein 2.Warnschuss keinerlei Spuren hinterließ, ist dennoch ungewöhnlich.

    Unter 16 Schüssen waren „nur“ 12 Treffer. Bei einem Abstand von etwa 1m und (wenig) mehr ist ungewöhnlich, wenn ein Warnschuss nicht deutlich am Ziel vorbei geht, sondern - wie alle Gutachten ermittelten – nur knapp.

    Das ist nur 1 kleiner unter mehreren großen Ungereimtheiten im Bericht der Staatsanwaltschaft.

    Warum im Laufe von1/2 bis 1 Minute kein Treffer aus so kurzer Distanz den Arm oder die Schulter mit dem Küchenmesser traf, verschweigt der Bericht. Dabei war der Todesschütze lange in der Spezialeinheit USK, also trainiert als Schütze und Nahkämpfer.

    Warum die ersten Schüsse das Opfer von hinten trafen, als – wie alle Gutachen ermittelten und ein neuer TV-Film zeigt – der suizidgefährdete Student sich schon zurück zur Treppe, also zu seiner Wohnung, gewendet hatte, verschweigt der Bericht.

    Warum der Ex-USK-Kämpfer, der das Opfer mit 7 Schussverletzungen von hinten und der 8ten von vorn viele Sekunden auf sich zuwanken sah (laut Gutachten zunehmend bewegungseingeschränkt), keine Abwehrchance sah gegen einen evtl. ersten Stichversuch des Schwerverletzten, bleibt – wie vieles - ein unakzeptables Rätsel.

  • P
    Peter

    Eins sollte man nicht vergessen:

     

    Tennesse Eisenberg hat den Einsatz selber verursacht, schließlich wollte er jemanden umbringen. Dass er jetzt tot ist, ist tragisch, aber ursächlich für die ganze Misere war er ja selber. Das wird oft vergessen.

     

    Warum sollten Polizisten einfach so jemanden erschießen? Das ist doch Quatsch. Warum sollte jemand, der helfen möchte, denn plötzlich jemanden töten?

     

    Ich hoffe, dass den Polizisten ebenfalls geholfen wird, denn die sind sicherlich nicht weniger traumatisiert durch das Geschehene.

  • J
    Joe

    @Yvonne:

     

    "Meiner meinung nach sollte zwar jeder seine Meinung frei äußern dürfen, aber man muss erst einmal selber in so einer Situation gewesen sein um sich so ein Urteil bilden zu können/dürfen!!!"

     

    Das gilt dann aber hoffentlich auch für Dich Yvonne, oder? Du hast Dir doch auch eine Meinung gebildet und geäußert obwohl Du - vermutlich - noch nicht in so einer Situation gewesen sein dürftest.

     

    Im übrigen kann, darf und sollte sich sehr wohl jeder der auch nur ein bisschen Interesse an unserem Rechtsstaat hat, sich eine Meinung zu dieser Angelegenheit bilden und das Verhalten der Polizeibeamten hinterfragen. Und wenn ich überzeugende Antworten bekomme, die für eine Notwehrsituation sprechen, bin ich auch jederzeit bereit meine Meinung zu ändern (ist ja nicht verboten...). Bislang fehlt es aber an solchen überzeugenden Antworten. Stattdessen wird vertuscht und verheimlicht und seitens der Staatsanwaltschaft geradezu offensichtlich versucht die Polizeibeamten, die ja naturgemäß eine gewisse Nähe zur Staatsanwaltschaft haben, zu schützen.

     

    Ich gebe Dir im übrigen völlig recht, es KANN durchaus sein, dass die Polizisten einfach nur überfordert waren und in Panik reagiert haben. Aber nicht einmal das wird eingeräumt! Nicht einmal ein Disziplinarverfahren oder ähnliches wurde eingeleitet. Ich habe überhaupt nichts dagegegen, wenn die Staatsanwaltschaft im Rahmen einer gründlichen Untersuchung zu dem Ergebnis kommen würde, dass die Polizisten zwar völlig unprofessionell und dilletantisch vorgegangen sind, um dann in einer (zum Teil selber herbeigeführten) Notwehrsituation den Studenten Eisenberg zu erschiessen. Das mag nicht strafbar sein. Aber ich muss doch dann dafür Sorge tragen, dass Polizisten, die eine solche Situation nicht beherrschen, nie wieder eine (Dienst-)waffe an die Hand bekommen.

     

    Da aber gerade nicht einmal in diese Richtung irgendetwas unternommen worden zu sein scheint, liegt der Verdacht der Vertuschung und Verheimlichung so nahe...

     

    Gruss,

     

    Joe

  • Y
    Yvonne

    Ich finde es echt genial was für kommentare manche leute hier von sich geben!

    Wart ihr schon mal in so einer Situation??? Wie würdet ihr reagieren? Klar, als Vollzugsbeamter hat man eine Ausbildung wie man sich in solche Fällen zu verhalten hat, aber wenn man dann mal in so einer situation ist, ist es halt doch nicht mehr so einfach..

    hätten sich die Polizisten zurückgezogen (was meiner Meinung nach NICHT möglich war) und der feine Herr hätte einen Unbeteiligten verletzt oder gar getötet, dann würden die ganzen kommentare hier anders aussehen.. dann würde jeder "rumjammern" warum die blöden Polizisten nicht geschossen haben!

    Ja klar, 12 Schuss sind eine Menge, aber man beachte bitte in welcher "Reihenfolge" die Schüsse ihn getroffen haben. Ein Warnschuss (wie vorgeschrieben!! (es waren sogar 2 Warnschüsse)) dann in den Arm, dann ins Bein und dann erst die tödlichen Schüsse in die Brust!

    Was hätte die Polizei eurer meinung nach tun sollen?

    Sie haben den Schlagstock eingesetzt, das RSG.. es gibt KEINE andere Möglichkeit!!!!!!!!!!! Ach ja, natürlich, sie hätten auch ins offene Messer rennen können um in mit körperlicher Gewalt unter Kontrolle zu bringen.. Macht natürlich Sinn!!!!!

     

    Und noch zu dem Thema das nicht jeder Polizist bewaffnet sein sollte, wisst ihr eigentlich was auf unseren Straßen los ist? Wir leben hier nicht im Märchenland wo alles friede freude eierkuchen ist... Als Polizist musst du dich jeden Tag auf der Straße beschimpfen lassen, wirst tätlich angegriffen...

    So sehr ich mir es auch wünschen würde, aber in den meisten Fällen bringt da gut zureden nichts mehr!!!

    Und es ist ja nun auch nicht so, dass deswegen jeder Polizist gleich seine Waffen einsetzt!

    Man sollte sich vielleicht zur Abwechslung mal in die Polizisten hineinversetzen und nicht immer nur in das arme arme "Opfer"....

     

    Meiner meinung nach sollte zwar jeder seine Meinung frei äußern dürfen, aber man muss erst einmal selber in so einer Situation gewesen sein um sich so ein Urteil bilden zu können/dürfen!!!

  • A
    aso

    @ Fabian :

     

    „...Ich möchte nicht, dass jemand mit einem Messer auf mich zu rennt...“:

     

    Und Sie schießen dann lieber, weil Sie behindert sind, und nicht weglaufen können?...ach so...

     

    „...Aber wenn ich hier in den Kommentaren lese, dass ein Messer doch klar benachteiligt gegenüber eine Pistole ist, dann fasse ich mir einfach nur an den Kopf...“:

     

    Gegen eine Nahbereichswaffe schützt man sich am besten, indem man Distanz hält?

     

    Fakt ist: Der Polizist, der die Notwehrsituation herbeiführte, hatte sich entfernt. Dies hätte der letzte Schütze auch tun können?

     

    Wenn die Polizei schon schlecht ausgebildet ist (bei Entwaffnung und Schußtraining):

    Die wenig mannstoppende Wirkung der Vollmantelgeschosse dürfte bekannt sein:

     

    Es gab Versuche von PB, die sich, mit einer Schußweste gesichert, beschießen ließen. Sie sprachen von kurzen heftigen punktuellen Schmerzen - keiner von ihnen wurde umgeworfen oder aus dem Gleichgewicht gebracht.

    Eine Schusswaffe nützt nur etwas wenn man ihr gut umgehen kann.

     

    Eine Deeskalation (gut zureden, weglaufen) hätte aber vielleicht komisch ausgesehen vor den Nachbarn, wenn die Polizisten vor einem mit Messer weg rennen?

     

    Deshalb: „Zwei der Beamten bauen sich mit gezogenen Waffen vor der Haustür auf.“ also noch im Hausflur, statt rauszulaufen. Um dann in Panik draufzuhalten, bis sich nichts mehr bewegt...

    Fazit:

    Es gab durchaus Situationen, in denen ein Täter mehrere Polizisten mit dem Messer verletzte.

    Der Unterschied ist eben: es gibt Kriminelle, die gehen nicht ohne Messer aus dem Haus, und es gibt psychisch Verwirrte...

  • F
    Fabian

    Der Tod des Studenten ist auf jeden Fall tragisch. Keine Frage. Jedes Menschenleben ist kostbar. Aber wenn ich hier in den Kommentaren lese, dass ein Messer doch klar benachteiligt gegenüber eine Pistole ist, dann fasse ich mir einfach nur an den Kopf. Versuche haben ergeben, dass ein sehr guter Schütze einen Abstand von ca. 12m (!) zu einem bewaffneten Täter mit einem Messer braucht, um einen einigermaßen gezielten Schuß abzugeben!

    Da gibt es keine Techniken um ihm das Messer einfach so wegzunehmen. Jedenfalls nicht für einen Polizisten. Israelischer Geheimdienst oder so, die können so was!

    Und es ist ja auch nicht so, dass die Beamten das toll fanden auf einen zu schießen. Die werden damit auch Probleme haben! So etwas geht an keinem Menschen spurlos vorbei.

    Von daher einfach ein bisschen vorsichtiger mit gefährlichem Halbwissen. Die Angehörigen tuen mir sehr leid, aber auch die Polizeibeamten, die eine solche Situation mit erleben mussten. Ich möchte nicht, dass jemand mit einem Messer auf mich zu rennt.

  • R
    rexrox

    Früher gingen die (jungen) Leute auf die Straße, um ihren Unmut über die Fehler des Establishment kundzutun. Heute traut sich (fast) keiner mehr bzw. ist nur noch mit sich selbst beschäftigt. Deshalb ist es so wichtig, dass dieser grauenvolle Fall nicht totgeschwiegen und vergessen wird, sonst ist es bis zur endgültigen Diktatur nicht mehr weit. Hoffentlich kommen wenigstens recht viele am 19. April in die alte Mälzerei nach Regensburg!

  • V
    Volkskundler

    Zumindest wird in diesem Fall dem Rest der Republik

    mal wieder unmißverständlich klar gemacht, warum

    es "Freistaat" und nicht "Rechtsstaat" Bayern

    heißt.

    Auf jeden Fall ein herzliches "Dankeschön" für diesen Tip, an den zuständigen Staatsanwalt.

  • A
    aso

    Man wird angegriffen:

    In solch einer Situation gibt es zwei Wahlmöglichkeiten: Gegenangriff, oder Flucht.

     

    Der Fluchtweg war nicht versperrt. Also Flucht! Wo ist das Problem?

     

    Hier:

     

    Polizisten, die, weil in Waffenbesitz, sich omnipotent wähnen.

     

    Nach dem Motto: wenn der frech wird schießen wir einfach. Das hat er dann davon...

     

    Ein Indiz dieser kruden Denke ist die Aussage eines Polizisten:

     

    „Der Beamte sagt später aus, er habe bewusst eine zweite Front eröffnen wollen....“:

     

    Was soll das sein? Jugendlicher Leichtsinn, Mutprobe?, sich durch unnötige Risikobereitschaft selbst in Gefahr begeben?

    Denn der Fluchtweg stand ja offen.

     

    Dieses Verhalten mit überhöhter Risikobereitschaft ist nicht grundsätzlich falsch.

    Passt aber eher zu einer Konfrontation mit Schwerkriminellen, z.B, Bankraub mit Geiselnahme o.ä.

     

    Messer ist gegenüber Pistole im stark Nachteil. Vor allem wegen des geringen Radius dieser Nahbereichswaffe.

     

    Man sollte auch meinen, es würde in der Polizeischule gelehrt, wie man jemanden entwaffnet.

    Z.B. mit einem sogenanntem Polizeigriff, bei dem der Arm auf den Rücken gedreht wird.

     

    Wenn also jemand mit einer klar schwächeren Waffe gegen Polizisten losgeht, die noch dazu in der Überzahl sind, dann sollte dem Polizisten sofort klar sein: der Mann ist grad nicht Herr seiner Sinne.

    Also Flucht, um den Mann vor dem Einsatz scharfer Waffen, und damit vor sich selbst zu schützen!

     

    Dies erfordert Umsicht und eine gewisse Menschenkenntnis.

     

    Die Aussage „eine zweite Front zu eröffnen“ eröffnet erst die vorher nicht bestehende Notwehrsituation, (da der Polizist sich intelligenterweise selbst den Fluchtweg genommen hat)

    wenn der Beschuldigte tatsächlich auf diesen zugegangen wäre.

     

    Die Polizisten haben sich also insgesamt wie Hilfsschüler oder Dilettanten verhalten.

    Bei 12 Schüssen kann man in der Tat von einem Blutrausch sprechen.

    Kann man jemanden ohne Schußwaffen stoppen? Was gäbe es für Alternativen? Knüppel, Besenstiel, etc. und vor allem: weglaufen...

     

    Ein Staatsanwalt, dem dies entgeht, ist auch ein Dilettant, oder er begeht Strafvereitlung von Amts wegen, um die Deppen zu schützen...

  • F
    Felice

    Das Problem in den justiziellen Verfahren gegen Polizeibeamte und -beamtinnen ist die fehlende Gewaltenteilung in diesem Segment. Stützt sich die Staatsanwaltschaft auf Ermittlungssachverhalte der Polizei, die in solchen Fällen aber gegen sich selbst ermittelt, ist die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative hinfällig. Tobias Singelnstein, Lehrbeauftragter an der FU-Berlin, hat dazu eine Analyse vorgelegt: http://www.amnesty-polizei.de/d/wp-content/uploads/singelnstein_monschrift_02_2003.pdf

     

    Beobachtet man die Strafverfahren gegen die Polizei in Fällen wie Oury Jalloh, Dennis J. oder auch Tennesse Eisenberg fällt auf, dass relevante, die Polizei belastende, Aktenteile entweder ganz verschwinden oder eben nicht berücksichtigt werden. Warum? Weil die Staatsanwaltschaft sich zum einen willfähig auf die Ermittlungsergebnisse der Polizei stützt, und zum anderen die Arbeit ihrer ermittelnden Instanz nicht diskreditieren will. Ein systemimmanentes Dilemma eben, das nicht unbekannt ist, aber auch nicht behoben wird. Vorschläge zur Verbesserung der Situation gibt es seit langem: Die Überlegung bei Anzeigen gegen Polizeibeamte und -beamtinnen extern ermitteln zu lassen, ist nur eine davon.

     

    Bleibt zu hoffen, dass es immer Anwälte und Anwältinnen geben wird, die für wenigste finanzielle Mittel den Kampf an der Seite der Betroffenen und Angehörigen aufnehmen, es immer Medien geben wird, die die Ungereimtheiten in den Verfahren klar benennen und, schlussendlich es auch weiter Unterstützergruppen geben wird, die solidarisch alle Mittel ausschöpfen, die ihnen zur Verfügung stehen.

  • AR
    Autonome Republik Deutschland

    Es ist schrecklich was in der Bundesrepublik Deutschland abläuft. Die soziale Gesellschaft ist völlig auf der Strecke geblieben. Der Staat steckt sich nur die Steuern ein und finanziert die Geschäfte der Lobbyisten und korrupten Vettern der Parteien. Die Jobs werden in Billiglohnländer der EU verlagert. Solche Situationen wie diese hier geschehen, passieren täglich und werden vertuscht wo es nur geht.

     

    Damit alle braven steuerzahlenden Bürger glauben es sei alles im Rahmen des menschlichen Daseins. Die Bundespolizei bastelt in Laboren an Röntenüberwachungsgeräten zur heimlichen Durchsuchung von Wohnungen. Günstiger Nebeneffekt der Röntgendauerstrahlung ist Krebs. Also die Überwachungsteams sind gleichzeitig Killerkommandos. Die Bundeswehr fliegt bereits Todeslisten ab und bestrahlt politische Aktivisten mit Schmerzverursachender Strahlung. Gegen Krebs ermittelt keine Staatsanwaltschaft. Willkommen im faschistischen Reich von geisteskranken, korrupten, perversen und machtgeilen Geheimdiensten. Auswanderung mit Staatsabfindung unter: www.partysanies.org

  • HU
    hans ulrich bernhard endres

    ....."Nach seiner Aussage muss die Tür während der tödlichen Schüsse weit offen gewesen sein. Der Schütze hätte also leicht ins Freie ausweichen können. Die Schüsse in die Brust, an denen Eisenberg starb, waren danach keine Notwehr, sondern vermeidbar."....

    Genau:....

    Hätte ein Bürger in derselben Situtation auf einen Polizisten geschossen,dann hätter der Staatsanwalt genau das gesagt und anklage wegen Mordes erhoben...und Notwehr ausgeschlossen...

    Dieses einseitige Rechtgergen den Bürger und zugunsten von Staasdienern kotzt mich in diesem Lande enorm an....

    Es war eben keine Notwehrsituation gegeben...der Polizist hätte abhaun können....nein,das lässt die Polizei in ihrer Arroganz gegenüber dem Bürger,und dann noch ein Student..nicht zu..Benno Ohnesorg ...

    immer das Gleiche...

    Warum wird diese Frage hier nicht von einem Gericht entschieden...??Mit Sachverständigen,usw.

    Ich hoffe dass die Rechtsanwälte es schaffen den Fall vor ein Gericht zu bringen...

    Ich drücke alle Daumen.....

    Wo war die Hundestaffel?Mehrer Polzisten waren vor Ort mit Gummiknüppeln bewaffnet...wie sind die Polizisten eigentlich ausgebildet?Herr Inenminister?dass sie das nicht schaffen,einen durchgedrehten Studenten,schmächtig an Körperwuchs usw.zu stoppen?

    Wären das 5 Profimafiagangster gewesen könnte man alles noch verstehn...so aber kann das nicht laufen ...

    hans ulrich bernhard endres

  • TG
    Timo Grassi

    In einem zum Thema gehörigen Blog

    (http://blog.beck.de/2009/07/26/tod-durch-polizeischuesse-der-fall-tennessee-eisenberg)

    äussern sich zwei frisch in die Diskussion eingestiegene Polizeikommissare, die -laut eigenem Bekunden- mit dem Fall nichts zu tun haben.

     

    Beide sprechen trotzdem umgehend distanzsuchend, stereotyp und polemisierend von den ahnungslosen "Aussenstehenden", obwohl sie selbst "Aussenstehende" sind.

     

    Administrator ist dabei ein um Sachlichkeit bemühter Strafrechtsprofessor, dem einer der beiden einleitend die Anrede mit Titel verweigert, da ihm dies die Diskussion "erleichtere". Einer "Frau Dr." wird auch noch empfohlen: "Sie sollten den Beruf wechseln!!!"

     

    Das Erschreckende ist, wie wenig sich manche Polizeibeamte bei "Wertungen" zu so einem Fall ihrer eigenen Befangenheit bewusst werden und solch bedenkliche Geisteshaltungen öffentlich offenbaren.

     

    Ich zitiere:

     

    "Bitte Rechtschreibfehler übersehehen. Beim Schreiben war sich stinksauer."

     

    Also bevor ich derartige "Entschuldigungen" von mir gäbe, würde ich erst nocheinmal den ganzen Senf wenigstens einmal Korrektur lesen, vorallem dann, wenn ich meine Kollegen angemessen verteidigen und dabei nicht die gesamte Polizei in Verruf bringen will.

     

    Man kann eigentlich nur hoffen, dass das Ganze ein Fake ist...

  • E
    Erik

    Wenns nach der üblichen Hetzte in der Bevölkerung geht, müsste man genauso der Polizei die Waffen wegnehmen, genau so wie es mit den Waffenbesitzern in D

    versucht wird. Oder Einsperren der Waffen in Tresoren und unangekündigte Kontrollen der Aufbewahrung.....

    Erik

  • F
    FMH

    @Jochen

    Ich würde trotzdem der Polizei keine Teilmantelgeschosse in die Hand geben. Es ist ja nicht nur so, dass die "Stoppwirkung" bei dieser Munition höher ist als bei Vollmantelgeschossen, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, bereits mit einem Schuss zu töten. Es existieren keine Durchschüsse, dafür großflächige Gewebeschäden, die in der Brust so gut wie immer tödlich sind. Aus diesem Grund werden Teilmantelgeschosse bei der Jagd verwendet und eben nicht bei Polizei und Militär.

    Meiner Meinung nach ist die Diskussion um die Stoppwirkung der Polizeikugeln an der Haaren herbeigenzogen und lenkt nur von der offensichtlichen Verfehlung der Polizeibeamten ab.

  • S
    Sokrates

    Die Schuld des Getöteten kann ohne Gegenbeweise nicht widerlegt werden. Die Polizisten handeln nicht nur in eigenem Interesse, das eigene Leben zu schützen, sondern auch im Interesse der Allgemeinheit. Wir alle wollen den Schutz vor gefährlichen Mitmenschen. Solche Überlegungen werden nicht beachtet, wenn gegen tödliche Ausgänge polizeilicher Einsätze protestiert wird. Der bedrohte Freund handelte sicherlich im Vetrauen auf die ordentliche Durchführung des Einsatzes der Polizei, hätte dieser anderenfalls die Polizei benachrichtigt? Ob der Anrufer seinen Anruf bereut, ist erfahrenswert. Möglicherweise ist der Ausgang des Einsatzes für ihn weiterhin zu bejahen.

     

    Den Deutschen fehlt zudem der für eine wirksame Beschwer erforderliche Zusammenhalt. In Griechenland wusste das Volk, dem Staat sein Missfallen über die Tötung eines jungen Menschen durch die Staatsgewalt so darzulegen, dass nicht nur die inländische Bevölkerung Kenntnis über ein solches Tötungsdelikt erlangen konnte, sondern Menschen in aller Welt aufmerksam auf eine solche Handlung werden mussten. Handelt der Staat nicht im Interesse des menschlichen Lebens, wird dieser zukünftig wenigstens wegen möglichen wirtschaftlichen Schadens seine Diener zur Besonnenheit oder sogar Zurückhaltung bei dem Einsatz tödlicher Schusswaffen auffordern.

     

    An dem Versuch, die Handlung zu vertuschen, mag der Staat zwar Interesse haben. Erfolgreich ist der Versuch wegen des fehlenden Interesses des Volkes.

  • AE
    auch ein bayer

    nun ja, messerangriffe sind nicht zu unterschätzen. selbstverteidigungsexperten raten ab einem abstand von 6-7 metern dazu, eine waffe (sofern vorhanden) definitiv griff- und einsatzbereit zu haben. insofern KÖNNTE die notwehr-/nothilfe-schilderung der polizei zutreffend sein.

     

    ich glaube aber trotzdem nicht daran, dass es die einzig möglich vorgehensweise war. erstens, weil ein halbes dutzend treffer auch bei einem durchdrehenden menschen durchaus dazu geeignet sind, diesen zu stoppen - das zerschossene knie wurde ja hier bereits angeführt. zweitens, weil es auch dem mitbewohner gelungen ist, das haus zu verlassen, ohne verletzt zu werden. dann sollten das polizist_innen auch hinkriegen, um dann in ruhe, z.b. unter hinzuziehung eines psychologen, die situation zu klären.

  • C
    Condor_V

    Notwehr Herr Staatsanwalt? - 32 II StGB: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

     

    Bei der wievielten Kugel hört denn die "Notwehr" eigentlich auf?

    Wenn DAS Notwehr war, dann darf man getrost solche Notwehr mit dem Begriff: MORD definieren; sinnlos, exessiv, brutal und grundlos!

     

    Ein Hoch auf den bundesdeutschen Rechts-Staat!

  • E
    edv

    Das ist doch immer so. Bei Anzeigen gegen Polizisten stellen die Staatsanwälte die Verfahren doch immer ein und verweigern die Ermittlungen. Widerspruch ist immer sinnlos. Wer wundert sich da noch?

     

    Dieser Staat tötet bewusst Menschen, indem er schon im Vorfeld Entscheidungen trifft, die dem Täter Schutz garantieren, nicht dem Opfer. Die Frage ist nie, was ist geschehen, sondern immer nur, WER hat es getan?

    Vor dem Gesetz sind niemals alle gleich. Nicht in diesem Land.

    So gesehen ist Eisenberg der bundesdeutsche Normalfall.

     

    Versuchen sie mal als Opfer von Verbrechen vom Staat Schutz gegen die Täter einzufordern. Schutz gegen Verbrechen wird vom Staat bewusst verweigert.

    Wenn dann noch ein Polizist als Täter involviert ist, ist das das Todesurteil für das Opfer.

     

    Wir sind ein Täterschutzstaat - Opfer sind Menschen zweiter Klasse.

  • W
    Wolfgang

    Justiz? Ach du lieber Gott!

  • E
    Eisvogel

    2,70m und einer kommt in einem engen Raum mit nem Messer auf Dich zu. Klar, da würdet Ihr ja alle ganz cool bleiben.

     

    Sicher sind da (vermutlich in Panik / Gruppenstress) zu viele Schüsse abgegeben worden. Notwehr kann es trotzdem noch gewesen sein. Wäre es nur ein einziger tödlicher Schuss gewesen würde hier vermutlich nicht so viel Staatsverschwörung gewittert werden.

     

    Und zur wahnsinnigen Konstitution: ein psychotischer Schub (eine Möglichkeit wäre eine beginnende Schizophrenie, dieser geht oft Depression voraus) kann durchaus das Empfinden eines Menschen völlig verdrehen oder unterdrücken. Ein Angehöriger von mir ist schizophren und ist während seiner Schübe ohne Essen und Trinken, in leichter Kleidung 60 km am Stück umhergeirrt. Im Schnee. Der hat auch weder seine Schwäche noch seine Erfrierungen gespürt.

     

    Das ganze ist traurig. Nicht weniger, nicht mehr. Aber für den Guten Deutschen muss ja immer jemand ganz dolle schuld sein.

  • J
    Jan

    @Jochen: Die deutsche Polizei darf schon seit Jahren Deformationsmunition einsetzen. Das geht zurück auf eine Empfehlung der Innenministerkonferenz im Jahr 2000, der Bayern sehr bald folgte. (Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,1904483)

     

    Aber solche technischen Diskussionen lenken meiner Ansicht nach vom Thema ab. Keine Kombination aus Waffe und Munition nimmt den Polizisten selbstständiges Denken ab, und daran fehlte es hier scheinbar. Polizisten müssen darauf trainiert sein, in solchen Situationen cool zu bleiben. Wenn der Verdächtige schon mehrfach getroffen war, hätte man ja auch zurückweichen können. Mit einem Kniedurchschuss wäre er sicher nicht sehr schnell hinterher gekommen. Es hätte die Chance bestanden, dass er irgendwann zusammenbricht. Dann hätte man ihn aufsammeln und retten können. Dass sich das alles einfacher anhört als es ist, ist mir klar. Dass Polizisten i.d.R. unterbezahlt und schlecht trainiert sind, ebenfalls. Trotzdem bleibt die Kritik.

  • F
    Fabian

    Solche Vorfälle sind eins garantiert nicht: förderlich für das Image und das Vertrauen in die Ordnungshüter.

    Problematisch ist der Fakt, dass die Polizei der ausführende Arm der Staatsamwaltschaft ist, und als solche muss letztgenannte ihre Büttel bei Laune halten. Anklagen und Verurteilungen sind in dem Verhältnis natürlich kontraproduktiv. Traurig ist auch, dass es wirklich Mut braucht um gegen solche Missstände anzugehen, da davon auszugehen ist, dass man in der Folge einer Klageerhebungen als ziviler Kläger durch den Korpsgeist dieser Behörde massiven Repressalien ausgesetzt sein wird.

    Mit Demokratie hat der Vorgang nichts gemein.

  • A
    amoam

    12(!!!) Schüsse....

     

    Zählt mal bis zwölf!!!!

     

    Was geht ab?

    Polizei und Staatsanwaltschaft.....Lügner!

    Es ist zu offensichtlich!!!

  • C
    cold

    ich wünsche mir den "bürgernahen-polizisten", und weniger den "agressiven-bewaffneten-polizisten"!

    ich war schon immer der meinung, dass nicht jeder polizist bewaffnet sein muss.....weshalb auch, wir leben schließlich nicht im wilden-westen. die idee mit norwegen finde ich sehr gut (tresor).

     

    nicht nur der bürger soll sich den polizisten gegenüber korrekt verhalten,es muss auch anders herum gelten. die tonlage einiger polizisten lässt sehr zu wünschen übrig, und ist nicht ok.

     

    natürlich gibt es aber auch "nette"-polizisten.

  • G
    groooveman

    Mal wieder ein Artikel der zeigt was die TAZ wert ist. Andere Medien haben den Fall schon längst ad acta gelegt.

    Gute Arbeit.

  • BK
    Boris K

    Egal wie sich der Fall entwickelt: Wenn Beweise nicht berücksichtigt werden, die die Täter überführen könnten, dann wird hier Vertuschung und Verschleierung betrieben. Diese Polizisten sind gefühlt gemeingefährlich. Das Signal an sie lautet weitermachen. Diesem unfähigen Staatsanwalt muß das Handwerk gelegt werden. Am Besten in eine Zelle mit seinen Verurteilten.

  • K
    Kommentator

    "von grifter:

    Es ist immer das gleiche Spiel, die Täter sind immer

    unschuldig und das Opfer, die Polizei das blutdürstige

    Monster. Auch in diesem Fall große Sympathie und Ver-

    ständnis für die Polizei."

     

    Genau!

    Hast Du nicht Lust, dass wir uns mal verabreden und wir das nachspielen? So ganz korrekt wie in diesem Fall?

    Ich als "Opfer" und Du als "Täter"?

     

    Aber dafür hätte ich dann doch zu viel Menschenliebe und Mitgefühl in mir.

    Im Gegensatz zu menschenverachtenden Personen wie den "Opfern" und dir.

     

    Krank!

    Einfach nur krank!

  • W
    wam

    Wenn es erst ein neues Gesetz gibt, das Polizei besser stellt, dann wird es auch solche Beschuldigungen nicht mehr geben. Auch so etwas wie in Berlin, wo der Polizist einen Auskunft einholenden Demonstranten mit Fahrrad zusammenprügelte, wird man nicht mehr auf Video sehen können. Erstens: Unsere Polizei tut nichts ungesetzliches, wenn der zu Tötende nicht beim ersten Schuß umfällt, kriegt er halt noch ein paar vor den Latz geknallt, Widerstand gegen die Staatsgewalt wird hart geahndet.

    Zweitens: Werden Aufnahmen von Handlungen, die geeignet sind das Vertrauen in die Schlagfertigkeit der Polizei zu untergraben getätigt, so werden die verwendeten Geräte von der Polizei eingezogen und einer sofortigen Außerbetriebnahme zugeführt, sprich entfunktioniert, so daß eine Rekonstruktion der Aufnahme entgegengewirkt wird. Der, die Aufnahme getätigt Habende, wird einer sofortigen körperlichen Verweissituation zugeführt, die von mindestens zwei nicht beteiligten Polizisten durch zu führen ist. Eine staatsanwaltliche Aufklärung ist nicht vorgesehen.

    Das dient nur der Durchführung der Polizeiarbeit unter allen Regierungsformen.

  • E
    Ernst

    @manni

     

    Menschen erschiessen hat in der BRD traurige Tradition, die anspielung auf die sogenannten Realsozialistischen Staaten ist hier ueberhaupt nicht angebracht...

     

    Soll wohl das alte Sozialismus=Moerdersystem Vorurteil beleben

  • BG
    Bert Grönheim

    Anlass zu weiteren Ermittlungen scheint zu bestehen. Man mag trotzdem nicht aus dem Auge verlieren, daß hier eine Bedrohungslage gegeben war.

  • K
    Karl

    Ein bisschen viel Spekulation ,oder?

     

    Tatsächlich ist der Sachverhalt schwer rekonstruierbar. Zudem ist das bequeme Spekulieren vom Rechner aus auch nicht wirklich hilfreich.

     

    Daher noch ein paar Ergänzungen zur Meinungsbildung:

     

    1. Pol.-Taktik SWG

     

    Hier gilt, in Kenntnis der schlechten Wirksamkeit der verwendeten Kurzwaffenmunition, "es wird geschossen bis Wirkung eintritt", ein Abwarten usw. sind damit in der Lage schonmal ausgeschlossen. Zu wessen Nachteil das ausgeht ist absehbar.

     

    2. RSG-Einsatz

     

    Greift bei exogenen oder endogenen Psychosen nicht, ebenso wirken einzelen Schusswaffentreffen nicht, oder nur stark verzögert.

     

    3. Reaktionsentfernungen

     

    Sind unter 8 m eher zweitrangig, da extrem schnell überwindbar.

     

    4. Fehlen von "Schmauch"

     

    Da ist aufgrund der starke blutenden Gewebsdefekte völlig aussagefrei, Blut entfernt Schmauch und Pulverspuren oft vollständig.

     

     

    Dabei ist auf jedenfall Zurückhaltung in der Bewertung der Fakten geboten, Spekulationen helfen nicht weiter oder schüren gar Hysterie.

     

    Karl

  • L
    Lulu

    Moment mal.

    Was ist das hier für ein Geschwätz auf der einen und ein Beifallsgeklatsche für die Polizei auf der anderen Seite?

    Vielleicht mal nachdenken?

     

    Einerseits:

    Wenn ein Typ mit einem Messer in der Hand so vollständig durchgeknallt ist, mit diesem Messer weiter auf Polizisten, welche Waffen auf ihn richten, loszugehen, dann ist er ein Idiot.

     

    Und keiner kann sagen, ein intelligenter Mensch (Student, also kann er ja nicht dumm gewesen sein) kann sich DANN die Folgen nicht ausmalen.

     

     

    Andererseits:

    Ob man den Jungen anschließend tatsächlich durchsieben muss ist eine andere Sache, wenn man stattdessen auch ausweichen kann.

     

    Und das wohl reale Lügen und Vertuschen von Tatsachen ist wieder mal eine ganz große Sauerei.

    Dass dies alltäglich Gang und Gebe ist, weiß ich selbst, durch Erfahrungen. Nirgendwo wird so schön gelogen wie unter Polizei & Juristen, die sich gegenseitig decken wollen, wo ein Decken nicht angebracht ist.

     

     

    Hier kommt, wie es sich mir darstellt, wirklich alles zusammen:

     

    - Ein durchgebrannter Knabe

    - Schießwütige Polizisten

    - Vertuschender Staatsanwalt, Korpsgeist

     

    Schuld EINER Partei zuzuweisen ist hier doch vermessen. Alle haben Mist gebaut.

    Dass man das nicht gut finden muss ist klar.

  • D
    Denis

    "all animals are equal but some are more equal"

  • H
    Hannes.

    Ich kann meinen Vorpostern eigentlich nur zustimmen...

    Aber Polizisten sind auch nur Menschen,das muss man sich auch ins Gedächnis rufen.

  • P
    Parzifal

    Der Tod des jungen Mannes ist tragisch. Noch tragischer ist hier aber, dass sowohl Staatsanwalt mit den angeschlossenen Ermittlungsbehörden den Rechtsstaat aufs Spiel setzen. Derartige Übergriffe und Vertuschung kennt man aus der Ermittlungsarbeit der Polizei in totalitären Staaten. Wenn dieser Fall ein Indiz für die Totalisierung der Demokratie ist, ein Auflösen der Gewaltenteilung, dann gnade uns Gott oder wer auch immer.

  • H
    herz

    Mit 12 Kugeln? War der Typ ein Grizzly? Wenn da mal nicht einer nen nervösen Finger hatte...

  • J
    Jochen

    Bei all den berechtigten Fragen über diesen Vorfall darf man aber nicht vergessen, dass die deutsche Polizei Vollmantelmunition verwendet.

    Dies erklärt auch die hohe Anzahl an Schüssen, ohne dass der Täter gestoppt werden konnte.

     

    Diese Munition hat nur eine sehr geringe Stoppwirkung, wirkt aber normalerweise nicht tödlich, da sich der Kern nicht entfaltet und damit nur die Spitze eindringt. Man sieht es an den vielen Durchschüssen bei dem armen Jungen.

     

    Ein Teilmantelgeschoss, wie es Polizeieinheiten anderer Länder einsetzen (Stichwort Manstopper) entfaltet seinen Kern (dringt also mit größerer Fläche ein). Damit sind die einzelnen Verletzungen größer, weshalb der Täter eher gestoppt wird und es gibt keine Durchschüsse (geringere Gefährdung Umstehender).

     

    Man darf sich ein Vollmantelgeschoss nicht wie im Film vorstellen, die Wirkung auf den Menschen ist meist auch nach mehreren Treffern nicht ausreichend um jemanden sofort zu stoppen.

     

    Abgesehen davon bleibt natürlich die Frage, warum der Polizist nicht geflüchtet ist. Daneben sind zwölf Schüsse trotzdem (zu) viel.

  • PU
    Polizei und Waffen? ein muss?

    Schade dass es so traurig geendet ist, und unglaublich dass unser Rechtssystem so unglaublich lasch mit solchen fällen umgeht.

    Seit dem ich in Norwegen wohne fühle ich mich so unglaublich sicher, da ich weiß dass ein handelsüblicher Polizist unbewaffnet ist. Habe euch da mal was rausgesucht, da ich denke dass es durch ein solches System zu weniger toten in Tyskland kommen würde:

     

    "In der Regel ist die norwegische Polizei unbewaffnet, d.h. in Oslo befinden sich die Dienstwaffen (ein Smith&Wesson Revolver, der demnächst ersetzt werden soll, evt. durch die P2000) eingeschlossen in einem Safe im Einsatzfahrzeug. Nur bei besonderen Einsatzindikationen wie Lebensgefahr, oder wenn der Divisjonsleder (DGL) es anordnet, können die Polizisten die Waffe an sich nehmen. Polizisten der Etterforskningspoliti sind generell unbewaffnet. Dies ist ein System, das in der norwegischen Polizei seit längerem kontrovers diskutiert wird. Einige Kollegen sind der Meinung, man muss sich den Zeichen der Zeit anpassen, und insbesondere aufgrund vieler Einwanderer mit völlig anderem kulturellem Hintergrund und durch spürbar steigender Aggressivität in der Gesellschaft ist es notwendig, daß jeder Streifenpolizist seine Waffe bei sich trägt. Andere sind eher stolz darauf, eines von wenigen Ländern zu sein, das mit unbewaffneten Polizisten zurecht kommt und Herr der Lage bleibt. Laut Einschätzung eines Kollegen ist die Hemmschwelle, eine Waffe gegen einen Polizisten in Norwegen zu erheben, auch darum geringer, weil die Bevölkerung weiß, das norwegische Polizisten nicht bewaffnet sind.

    Eine interessante Untersuchung der Polizeihochschulen Norwegens und Schwedens hat, unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren wie Bevölkerungsdichte und Kriminalstatistiken, ergeben, daß die schwedische Polizei fünfmal häufiger als die norwegische Polizei in „scharfen Einsatzsituationen“ schießt. Die schwedische Polizei ist bewaffnet."

    Quelle: http://www.ipa-deutschland.de/index.php?ipa=webpart.pages.TacomaDynamicPage&navid=237&coid=237&cid=0&

     

    Ganz davon abgesehen dass hier kein Polizist bei Ehe, Familien oder psychischem stress seine Waffe fälschlich benutzen kann.

  • M
    manni

    Herzlich willkommen in der Volksrepublik Deutschland.

  • CT
    christen thomsen

    Auch in Dänemark ist die Polizei mit tödlichen Waffen (9mm Pistolen) ausgerüstet. Wenn sie Verhaltensgestörten droht, droht sie mit was auf der Hand liegt: Pistolen. Wenn die Verhaltensgestörten in der Regel nicht gehorchen, schießt man. In der Regel mit tödlichen Ausgang. Es gibt mehrere Fälle in Dänemark. Der Staatsanwalt spricht in der Regel die Polizisten frei.

  • EE
    Em Es

    12 Kugeln gegen ein Messer.

    Wo soll hier Notwehr gerechtfertigt sein?

     

    Aber hier wird es keine Aufklärung geben, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

  • G
    grifter

    Es ist immer das gleiche Spiel, die Täter sind immer

    unschuldig und das Opfer, die Polizei das blutdürstige

    Monster. Auch in diesem Fall große Sympathie und Ver-

    ständnis für die Polizei.

  • IE
    IWerner E. Simon

    Da vor dem Gesetz alle gleich sind (oder?) muss gegen den Staatsanwalt so wie auch gegen die Polizisten ermittelt werden.

    Es ist mir unverständlich, dass ein Staatsanwalt, ein Anwalt des Staates (!) die vielen Beweise ingoriert. Ebenso unverständlich ist, dass die Polizisten nicht die Wahrheit sagen. Was steckt dahinter, Feigheit? Hochmut?

    Hoffendlich gibt es noch ein paar mutige und aufrichtige Menschen, die der Sache auf den Grund gehen.

     

    Werner E. Simon

  • ON
    oben nur gutes

    Dieser Fall sollte geeignet sein, jedermanns Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat grundlegend zu erschüttern.

  • IE
    IWerner E. Simon

    Da vor dem Gesetz alle gleich sind (oder?) muss gegen den Staatsanwalt so wie auch gegen die Polizisten ermittelt werden.

    Es ist mir unverständlich, dass ein Staatsanwalt, ein Anwalt des Staates (!) die vielen Beweise ingoriert. Ebenso unverständlich ist, dass die Polizisten nicht die Wahrheit sagen. Was steckt dahinter, Feigheit? Hochmut?

    Hoffendlich gibt es noch ein paar mutige und aufrichtige Menschen, die der Sache auf den Grund gehen.

     

    Werner E. Simon

  • JS
    Jens Schlegel

    Es ist nun nicht der erste Artikel zum Tod des jungen Mannes. Und jedes Mal stelle ich mir vor, welche Angriffsgewalt ich noch entwickeln könnte, nachdem mir ein Geschoss durch das Knie geschossen wurde. Wie viele Schritte könnte ich noch gehen?

     

    Dieser Mann muss eine sahnsinnige Konstitution gehabt haben, wenn Pfefferspray und Schläge, mehrere Treffer mit der Pistole, u. a. durch das Knie ihn immer noch als Gefahr für ausgebildete Polizisten erscheinen lassen.

     

    In einem früheren Kommentar habe ich diesen Link hier eingestellt

    http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/taeter-hat-verbindung-zu-al-qaida/

     

    So gehen die Dänen mit echten Mördern bzw. Menschen die einen Mord versuchen, um. Einfach mal vergleichen.

  • V
    vic

    Es existierte zu keinem Zeitpunkt ein glaubwürdiges Szenario, dass diesen Kugelhagel gerechtfertigt hätte.

    Aber was kümmert das die Interessengemeinschaft Polizei - Staatsanwaltschaft - Innenmisterium - Regierung...

  • G
    GeorgeCostanza

    Ich finde es sehr gut, dass die TAZ, diesen, bei einigen, schon fast vergessenen vorfall, nochmal ins Licht rückt. es bleiben weiterhin fragen offen und man merkt auch hier, dass das deutsche rechtssystem einfach nicht darauf aus ist, Polizisten die einen fehler gemacht haben, zu verurteilen.

     

    einem weitaus weniger tragischen, dennoch auch in vergessenheit geratenen fall, würde dies auch gut tun.

    der übergriff eines beamten bei der Freiheit statt angst demo auf einen radfahrer, der die dienstnummer eines polizisten erfragte.

     

    all solche fälle sollten, so sie noch ungeklärt sind, immer wieder in der presse auftauchen um die menschen dran zu erinnern und fragen beantwortet zu bekommen.

  • IW
    ich wander aus - zum Mars

    Wie bei den Amis.