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Von EU-Terrorliste gestrichenKommunist kommt wieder an Geld

Zweimal schon wurde der philippinische Politiker Jose Maria Sison zu Unrecht auf die EU-Terrorliste gesetzt, befand jetzt ein Gericht in erster Instanz.

Der EuGH in Luxemburg hat zugunsten Sisons geurteilt. Bild: dpa

FREIBURG taz | Der mutmaßliche Führer der kommunistischen Partei der Philippinen, José María Sison, muss von der EU-Terrorliste gestrichen werden. Dies hat das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) am Mittwoch in Luxemburg beschlossen. Es ist schon der zweite Beschluss zugunsten Sisons.

Sison lebt seit 1987 in den Niederlanden. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, weil er dem öffentlichen Interesse der Niederlande widerspreche. Sison gilt den Behörden als Gründer und Vorsitzender der maostisch ausgerichteten Kommunistischen Partei der Philippinen (CPP).

Faktisch soll er auch deren bewaffneten Arm, die New Peoples Army führen, die mit einigen tausend Kämpfern seit 1969 einen guerillaartigen "Volkskrieg" führt. Er kann aber auch nicht abgeschoben werden, weil ihm auf den Philippinen Tod und Folter drohen.

2002 wurde er auf Antrag der Niederlande vom EU-Ministerrat auf die EU-Terrorliste gesetzt. Seitdem sind seine Konten eingefroren. Sison klagt hiergegen. Es sei nicht bewiesen, dass er in terroristische Aktivitäten verwickelt ist. Erstmals hatte Sison 2007 Erfolg.

Das EuG strich ihn von der Terrorliste, weil die Maßnahme nicht ausreichend begründet wurde. Noch vor dem Urteil wurde Sison erneut auf die Terrorliste gesetzt, nun unter Hinweis auf zwei niederländische Gerichtsurteile, die sich mit der Asyl-Ablehnung befassten.

Wie das EuG am Mittwoch feststellte, ist aber auch die erneute Listung nichtig, weil sie nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie genügt. Demnach können Konten nur dann eingefroren werden, wenn der Inhaber wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt wurde oder wenn zumindest ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist.

Im Fall Sison wurde jedoch von der niederländischen Staatsanwaltschaft - drei Wochen bevor er erstmals auf die Terrorliste kam - ein Ermittlungsverfahren ausdrücklich abgelehnt. Das Verfahren um den Asylanspruch ließ das EuG nicht gelten, zumal darin die Vorwürfe gegen Sison nicht bestätigt wurden.

Auch ein im August 2007 eingeleitetes (und inzwischen eingestelltes) Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zu Tötungsdelikten auf den Philippinen hielt das EU-Gericht nicht für ausreichend. Dort sei es um Auseinandersetzungen innerhalb der CPP gegangen, also nicht um Terrorismus. Gegen die Entscheidung des Gerichts Erster Instanz ist noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

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3 Kommentare

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  • B
    Britt

    @ Anna: Vielleicht liegen die Vorbehalte ja auch daran, dass in der Geschichte die meisten Kommunisten, nachdem sie einmal an der Macht waren, nie wieder freie Wahlen zugelassen haben. Schon mal drüber nachgedacht? Aber ich gebe dir recht, solange sie die Grundregeln der Demokratie achten, haben sie selbstverständlich das gleiche Recht wie alle anderen Parteien sich politisch zu betätigen.

  • B
    blabla

    Das Problem mit dem Kommunismus ist ja eher, dass man nicht wählen kann ihn nicht zu wollen...da ist er dem Kapitalismus sehr ähnlich.

  • A
    Anna

    Auch hier wieder offensichtlich, das viele ein Problem mit kommunistischer Ideologie oder sogar schon mit Sozialismus (siehe Honduras) haben. Ein Volk sollte doch auch diese Richtung wählen können, sonst ist es keine Demokratie, aber nein, Kommunisten und Sozialisten werden gleich mal beschuldigt Terroristen zu sein, dem Volk die Möglichkeit genommen sie zu wählen, dabei war es bisher in Amerika immer umgekehrt, die kapitalisch orientierten Militärs und Politiker und Industrielle (lassen) morden und foltern, oft mit Unterstützung westlicher Politiker und Industrieller.

    Erschreckend, wie schnell Leute kalt gestellt werden können, für Jahre!