in kürze NORMALE POSTLAUFZEIT : Voll verlässlich
Ein Bürger darf sich grundsätzlich auf die normale Postlaufzeit von zwei bis drei Tagen verlassen, so das OLG Frankfurt. Ein Kläger müsse sich deshalb nicht bei Gericht erkundigen, ob seine Klage rechtzeitig eingegangen sei. Verzögere sich die Postzustellung unvorhersehbar, sei die Klage trotz der versäumten Frist zulässig. (dpa)