piwik no script img

■ VolkskammerKeine Versicherung

Kassel (AP) – Ein Abgeordnetenmandat in der Volkskammer der DDR gilt nicht als versicherte Tätigkeit für die Arbeitslosenversicherung. Das entschied das Bundessozialgericht. Demzufolge können die wegen der deutschen Vereinigung arbeitslos gewordenen ehemaligen Volkskammerabgeordneten von der Bundesanstalt für Arbeit für den Verlust ihres Mandats kein Arbeitslosengeld beanspruchen. (AZ: Bundessozialgericht: 11 RAr 57/93)

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen