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VolksentscheidSenat darf gegen "Pro Reli" werben

Pro Reli will per Eilantrag verbieten lassen, dass der Senat mit Anzeigen für seine Position zum Volksentscheid wirbt. Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag ab.

Der Volksentscheid

Am Sonntag stimmen die Berliner über "Pro Reli" ab. Die Initiative setzt sich dafür ein, dass die Schüler in Zukunft zwischen den Fächern Ethik, Lebenskunde und Religion wählen können, und das von der 1. Klasse an. Bisher ist Ethik in den Klassen 7 bis 10 Pflicht. Der Religionsunterricht kann zusätzlich belegt werden, genau wie Lebenskunde, die der Humanistische Verband anbietet.

Wahlberechtigt sind 2,45 Millionen Berliner. Um zu gewinnen, braucht "Pro Reli" die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zudem gibt es ein Quorum: 25 Prozent der Wahlberechtigten müssen sich dafür aussprechen. Das sind 612.000 Jastimmen.

Gewinnt "Pro Reli", muss die Bildungsverwaltung so bald wie möglich für alle Klassen Religions-, Lebenskunde- und Ethiklehrer organisieren. Geld ist im Haushalt dafür nicht vorgesehen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern einen Eilantrag von "Pro Reli" abgelehnt, mit dem die Initiative den Abdruck einer Anzeige des Senats zum Volksentscheid verhindern wollte. Eine ähnliche Anzeige war bereits am Montag in der taz und in sechs anderen Zeitungen erschienen. Der evangelische Landesbischof Wolfgang Huber hatte darin eine "schwere Rechtsverletzung" und "politisch einen ernsthaften Skandal" gesehen. In der Anzeige stand, dass in Grundschulen "ausschließlich konfessionsgebundener Religionsunterricht angeboten" werde. Oft wird aber auch das atheistisch geprägte Fach Lebenskunde unterrichtet.

"Pro Reli" wandte sich vor Gericht gegen diese Aussage und zudem grundsätzlich dagegen, dass der Senat mit Steuergeld in den Wahlkampf eingreift. Doch das Gericht entschied: Der Senat sei nicht zur Neutralität verpflichtet - er dürfe eine Position "mit Nachdruck vertreten und werbend dafür eintreten". Unzulässig sei nur, die Stimmberechtigten "in einer die Entscheidungsfreiheit missachtenden und gefährdenden Weise" zu beeinflussen - doch das geschehe hier nicht.

Auch dem zweiten Argument folge das Gericht nicht. "Pro Reli" war der Ansicht, dass der Senat Werbung nur schalten darf, wenn auch die Initiative einen Etat in gleicher Höhe vom Land erhält - die Anzeigen von Montag hatten rund 25.000 Euro gekostet. Bei dem Verfahren handelte es sich um ein Eilverfahren, bei dem das Gericht innerhalb eines Tages entschied. "Pro Reli" kann noch ein reguläres Verfahren anstrengen - das Urteil würde aber erst nach dem Volksentscheid fallen.

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3 Kommentare

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  • E
    earlybird

    Ist schon veraltet! Im Streit um den Religionsunterricht darf der Senat nun doch nicht für seine Position werben. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

  • P
    piratenkatze

    Huh, bitte wie?

    "Gewinnt "Pro Reli", muss die Bildungsverwaltung so bald wie möglich für alle Klassen Religions-, Lebenskunde- und Ethiklehrer organisieren. "

    Seit wann wäre der Berliner Volksentscheid denn bitte bindend für den Senat?

    (Sonst wäre ja MediaSpree längst versenkt....)

  • CR
    christine rölke-sommer

    ach du dickes ei! na schüttelt mich aber mein kopf! das ist doch ...staats- und verfassungsrecht für anfänger. na gut, gegen ende der einführungsvorlesung! - und nun wüßte ich ja doch garzugern, ob auch die initiative "christen für ethik" mittel aus den landeskirchlichen töpfen erhielt/erhält. denn "pro reli" erhielt - mindestens 30 tausend juronen, wie mal in der kirchenzeitung zu lesen war...und dies lange vor dem beschluß der landessynode, diese "bürger-initiative" zu unterstützen.