Vogeljagd in Europa: Piep, piep, tot
Die Jagd auf Vögel, die unter Schutz stehen, nimmt zu. Einige europäische Länder umgehen die Vogelschutz-Richtlinie. Sorgen machen auch Pestizide und Giftköder.
BERLIN taz | Vögel, die unter Artenschutz stehen, werden europaweit zunehmend gejagt und vergiftet. Das zeigt ein aktueller Bericht des Dachverbands der Vögelschützer, BirdLife International. Ausgelegte Giftköder in der Natur sind auch für Hunde und Menschen eine erhebliche Gefahr.
Der Dachverband hat in 38 europäischen Ländern die Gefahren für Vögel durch Jagd und Fallenfänge näher untersucht. Dabei konnten die Umweltschützer drei Trends feststellen: Gift kommt als Tötungsmethode vermehrt zum Einsatz. Der illegale Handel mit lebenden Vögeln nimmt stark zu, und in den EU-Nachbarländern, wie Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Albanien, haben lasche Gesetze im Tierschutz einen florierenden Schwarzmarkt zur Folge.
Es gibt unterschiedliche Jagdmotive im Süden und im Norden Europas. Während im Süden oftmals Singvögel für den eigenen Kochtopf oder für den Verkauf gejagt werden, sind in Deutschland vor allem Greifvögel und Rabenvögel gefährdet. „Nachdem viele Greifvogelarten durch konsequenten Schutz wieder häufiger zu sehen sind, glauben manche, diese Vögel nähmen überhand und würden andere Arten dezimieren“, erklärt Markus Nipkow, Vogelschutzexperte des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu). Dies sei aber ein Irrtum, so Nipkow. Mögliche Täter sind Tauben- oder Geflügelzüchter, die um ihre Bestände fürchten.
Carbofuran, Aldicarb, Parathion und Mevinphos
In 60 Prozent der Fälle werden die Vögel mit Pestiziden vergiftet. Die dabei verwendeten Gifte wie Carbofuran, Aldicarb, Parathion und Mevinphos waren vor einigen Jahren noch legal. Einige Händler verfügen also noch über Restbestände, obwohl der Besitz, die Anwendung und der Verkauf der Insektizide in Deutschland heute verboten ist. Außerhalb der EU sind einige dieser Gifte weiterhin zugelassen und werden illegal importiert, erklärt Hirschfeld.
In Nordrhein-Westfalen versucht die Stabstelle für Umweltkriminalität, durch Überwachung nach Straffällen zu fahnden. Unterstützt wird das Umweltministerium dabei von Umweltschutzverbänden sowie dem Jagdverband Nordrhein-Westfalen. Im Fall eines Jagddelikts kann es zum Verbandsausschluss oder dem Jagdscheinentzug kommen, erklärt Andreas Schneider, Sprecher des Jägerverbandes Nordrhein-Westfalen. In Deutschland gehen die Strafen von einer mündlichen Verwarnung bis hin zu Strafzahlungen von über 5.000 Euro.
Europaweit ist das Gesetz in der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 festgeschrieben. Es gibt aber kaum ein europäisches Land, dessen Regelungen mit der Schutzrichtlinie übereinstimmen. Die meisten Länder versuchten mit eigenen Verordnungen zu tricksen, um die Jagd auf bestimmte Vogelarten zu legalisieren, erklärt Nipkow. Die Vogelschutzrichtlinie regelt die Bejagung von Vogelarten und verbietet unter anderem die Jagd auf Zugvögel bei ihrer Rückkehr in die Brutgebiete. Diese sogenannte Frühjahrsjagd ist aber in Malta auf Wachteln und Turteltauben erlaubt. Die Richtlinie verbietet auch Jagdmethoden, bei denen wahllos gefangen wird, wogegen Frankreich mit dem Einsatz von Steinquetschfallen verstößt. Weitere Punkte betreffen die Jagd auf Vogelarten, die nicht gelistet sind. Hier verletze Italien die Richtlinie, erklärt Nipkow.
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