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Vodafone abgemahntGrenzenlos irreführend

Vodafone täuscht die Verbraucher: Die Verbraucherzentrale mahnt den Mobilfunker wegen unlauterem Wettbewerb ab. Und Aktivisten rufen zum Boykott auf.

Vodafone gaukelt Kunden grenzenloses Datenvolumen vor. Grenzenlos sind für die Verbraucher jedoch nur die Kosten. Bild: Reuters

BERLIN taz | „Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ – so soll Vodafone seinen Smartphone-Tarif „Red M“ künftig nicht mehr bewerben. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Nummer zwei auf dem deutschen Markt jetzt wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt hat. Der Vorwurf: Der Mobilfunker biete mit dem Tarif keinen vollwertigen Internetzugang an und täusche folglich die Verbraucher.

„Erst nach Lektüre eines 11-seitigen Infofaxes wird klar, dass sogenannte Peer-to-peer-Verbindungen (P2P) im Red-M-Tarif nicht enthalten sind“, sagt Bianca Skutnik vom vzbv. Mit dem Werbeslogan werde jedoch der Eindruck erweckt, der Kunde könne mit der Internetverbindung nach seinen Bedürfnissen umgehen. Bei Festnetzanschlüssen ist eine solche Einschränkung nicht üblich.

Für den Verbraucher bedeutet die klein gedruckte Einschränkung beim Tarif „Red M“ konkret: Wer beliebte P2P-Dienste wie Filesharing (Tauschbörsen) oder auch bestimmte Chatprogramme auf seinem Smartphone nutzen will, muss zahlen: Anders als beim heimischen DSL-Anschluss kostet dies trotz gebuchter Internetflatrate 9,95 Euro pro Monat extra.

„Wenn man sich mal ansieht, wie das Internet eigentlich funktioniert, kriegt man mit solchen Tarifen im Grunde gar kein echtes Internet“, sagt Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft. Schon vergangenen November hatten die Internetaktivisten zum Boykott von Vodafone aufgerufen, weil viele Smartphone-Verträge Funktionen einschränken und dem Kunden zum Teil gar ganz allgemein „Computer-zu-Computer-Verbindungen“ untersagten – damit gemeint sein könnten nicht nur Tauschbörsen und Chatprogramme, sondern jegliche Form der Internetkommunikation.

Netzagentur prüft

Eine Untersuchung der europäischen Regulierungsbehörde Berec (hier als pdf) kam 2012 zum Schluss, dass EU-weit zahlreiche Anbieter Funktionen wie P2P-Verbindungen oder Internettelefonie vertraglich untersagen oder technisch unterdrücken. Wie viele klein gedruckte oder sogar versteckte Einschränkungen es bei deutschen Tarifen gibt, will die Bundesnetzagentur Mitte des Jahres veröffentlichen.

Vodafone bestätigte den Eingang der Abmahnung per Mail, mögliche Konsequenzen will man jedoch erst noch prüfen. Laut vzbv hat das Unternehmen bis Anfang März Zeit, die Werbung für den Tarif „Red M“ zu ändern und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Vodafone dies verweigern, wollen die Verbraucherschützer Klage einreichen.

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2 Kommentare

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  • J
    Johny

    Was mich hier wundert ist, das scheinbar nur Vodafone und nur für diesen einen Tarif eins drauf kriegt. Oder hat sich die anderen Tarife bloß noch niemand angesehen?

    Sowohl bei meinen O2, als auch Eplus und Telekom Tarifen haben sich immer (!) Klauseln drin befunden die P2P generell untersagen oder einem zumindest das Damoklesschwert über den Kopf hängen und eine "...Aussetzung der Internetnutzung bei übermäßigem Gebrauch ..." androhen. Wobei der übermäßige Gebrauch nie (!) genau deklariert wurde und einem auch Hotlines da nicht weiterhelfen, meiner Ansicht also nach gusto abgeschaltet werden darf.

    Wobei ich auf der einen Seite es zwar bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehen kann, da gerade in Ballungsgebieten, die Netzlast eh schon am Limit fährt und enorme Mengen an Filesharing da sicher nicht die Netzqualität verbessern.

    Andereseits ist es ein Unding das die Betreiber ihre Netze nicht, wie von EU und Regierung gefordert, weiter ausbauen und vor allem dadurch viele VoIp Anwendungen ausbremsen oder blockieren da diese zu einem Teil auf der P2P- Technik basieren.

  • MH
    Marco Hoffmann

    Festnetz hatte ich nach der telekom bei hansenet, das wechselte seinen namen zu aol, dann alice und nun telefonica oder in anderer reihenfolge irgendwie. Die ganze zeit wurde meine festnetznummer übertragen, erschien im handydisplay, wenn ich dort vom festnetz anrief.

     

    Dann warb vodafone mit festnetz, ich konnte mein altes festnetztelefon weiternutzen, alles gut. Aaaber, schreck lass nach, ich habe zwar meine alte festnetznummer behalten, werde darauf weiterhin angerufen, aber wenn ich zB. die arge anrufe, erscheint dort eine handynummer und darauf rufen die zurück!

     

    Vodafone sagte mir, es könne aus technischen gründen nicht meine festnetznummer durchgeben, ich allerdings weiß aus berufserfahrung, dass d2 auch alphanumerische absender von sms übermitteln kann und dass die weigerung, meine festnetznummer zu übertragen, vertragsbruch ist, denn ich wurde aufgefordert, einen festnetz-antrag zu machen und das habe ich getan. Vodafone weigert sich, zu erfüllen.

     

    Nachdem durch arge-willkür mein konto gesperrt war (die arge hat nachgezahlt, die folgekosten-mahngebühren etc. bleiben jedoch bestehen), stellte auch vodafone seine abbuchungen ein und schrieb, sobald eine überweisung eingehe, träte die einzugsermächtigung wieder in kraft. Ich überwies einen betrag, dacjte nun sei alles wieder im lot und irgendwann kam eine erneute mahnung. Beim gespräch mit der hotline sagte man mir, ich hätte eine soundso rechnungsnummer überwiesen und dann ginge das nicht, das sei zwar auch an vodafones konto, aber das sei ja für hardware. Aha, hätt ich wohl wissen müssen.

     

    Richtig war die bemerkung, wenn nix vom konto abgebucht wird, ruft man mal an - stimmt schon, aber wenn man nur selten die wohnung verlässt und nach kontosperrung aufgrund von überbuchung durch das hamburger hauptzollamt ein pfändungsschutzkonto hat und nicht online kontobewegungen kontrollieren kann, dann kricht man das nich mit und will sowieso möglichst nicht mit fremden menschen sprechen, nimmt lieber hartz4-sanktionen hin, als kontakt auf.

     

    Ich bin nicht der einzige. Aber ich habe meine videos gefunden! Ich habe recht! Es ist passiert!