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Visumpflicht ist verfassungswidrig

Berlin (taz) - Die von der Bundesregierung geplante Ausdehnung der Visumpflicht mit dem Ziel, Asylbewerber von der Einreise in die Bundesrepublik auszuschließen, ist verfassungswidrig. Diese Rechtsauffassung begründeten gestern die in der ÖTV organisierten Richter und Anwälte. Asylbewerber, so heißt es auch vor dem Hintergrund der geplanten Visumpflicht für Jugoslawen, bedürfen auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Einreise grundsätzlich keiner Sichtvermerke. Gerade wer sich auf der Flucht vor einem Verfolger befinde, könne sich kaum Paß und Visum beschaffen. Die Erfahrung, durch fehlende Papiere an der Flucht gehindert zu werden, hätten viele deutsche Emigranten während der Nazizeit machen müssen. Diese Erfahrung sei auch der Grund für die Aufnahme eines uneingeschränkten Asylrechts in das Grundgesetz gewesen. Durch die mit der Visumpflicht verbundenen Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die Asylbewerber in die Bundesrepublik bringen, werde das Grundrecht auf Asyl „praktisch außer Kraft gesetzt“, kritisieren die Juristen weiter.

Ve.

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