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Visumpflicht begrüßt

■ Türkische Gemeinde optimistisch

Die Türkische Gemeinde in Deutschland begrüßt den Bundesratsbeschluß zur Visumpflicht von Kindern unter 16 Jahren für die türkischen Kinder, die hier leben. Eine massive rechtliche Verschlechterung sei durch den Bundesrat verhindert worden, so der Geschäftsführer der Türkischen Gemeinde, Hakkin Keskin. Eine Verschlechterung sieht Keskin für die Kinder, die in der Türkei leben, ihre Eltern aber in Deutschland.

Nach der neuen Regelung bekommen die Kinder, die hier leben, von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, ohne daß sie sie beantragen müßten. Hakkin Keskin begrüßte, daß nicht mehr wie in der Verordnung vom Bundesinnenminister Kanther geprüft wird, ob die Eltern ausreichend Wohnraum und Geld für ihre Kinder haben. Für Kinder, die in der Türkei leben, sieht der Geschäftsführer Probleme bei der Visaerteilung. Die Erfahrung zeige, daß die deutschen Konsulate in der Türkei sehr restriktiv damit umgingen. Auch seien gerade mal drei Stellen für Visa ansprechbar: in Izmir, Istanbul und Ankara. Er schlug vor, daß die Behörden in Deutschland diese Aufgabe übernehmen sollten, wie es das Abgeordnetenhaus für Berlin schon beschlossen habe. Der Bundesrat hat am 14. März eine Änderung der Kantherschen Visa- und Aufenthaltsgenehmigungspflicht für Kinder unter 16 Jahren aus der Türkei, Marokko, Tunesien und dem ehemaligen Jugoslawien beschlossen. In Berlin sind davon rund 35.000 Kinder betroffen. Die Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John hat den Bundesratsbeschluß ebenfalls begrüßt. Sie sagte gestern, es sei der Geist der Verordnung, daß Kinder, die mit Schlepperbanden nach Berlin kämen und als billige Arbeitskräfte hier wären, nicht mehr kommen dürften. ND

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