Polizisten dürfen zwar beim Einsatz fotografiert werden. Ganz folgenlos sind solche Aufnahmen aber nicht. Wer sie macht, muss gegebenenfalls seine Personalien preisgeben.
Der Eilantrag zur Videoübertragung des NSU-Prozesses wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Pressefreiheit gibt keinen Anspruch auf Prozessteilhabe.
Das Münchener Oberlandesgericht hat für den Prozess gegen Beate Zschäpe eine Videoanlage angeschafft. Doch die Bilder werden nicht in einen Nebensaal übertragen.