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Verworfen

Gabriele Heinecke zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Die Rechtsanwältin hat dort noch ges-tern abend eine einstweilige Verfügung beantragt, ihren Mandanten als Nebenkläger in dem heute beginnenden Prozess gegen Innensenator Ronald Schill zuzulassen. Der damalige Strafrichter hatte Heineckes Mandanten, der im Mai 1999 als Zuschauer bei einem Prozess war, drei Tage in Ordnungshaft sitzen lassen. Wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung wird Schill ab heute der Prozess gemacht. Das Landgericht hatte die Nebenklage abgelehnt. Die Beschwerde dagegen hatte das Oberlandesgericht gestern zurückgewiesen.

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