: Verteidigung der Vorherrschaft
betr.: „Seelsorgerlich nicht vertretbar“, taz bremen vom 23. Juni
Warum geben die Verantwortungsträger der St. Martinigemeinde der Öffentlichkeit die Vorlage, sich einer Kritik auszusetzen, die auf einem „Nebenkriegsschauplatz“ eines selbst in evangelikalen Kreisen umstrittenen Theologenstreites führt? Damit wird dem eigentlichen Verkündigungsauftrag der Kirche ein Bärendienst erwiesen. Die Botschaft des Evangeliums führt neben der Rettung des Menschen zum ewigen Heil immer auch gleichzeitig zur Befreiung von Unterdrückung und Entrechtung. Die Begründung dafür, dass man in der ersten Christenheit gemäß der Bibel den Verkündigungsdienst den Frauen nicht zubilligte, lag doch wohl daran, dass der Verkündigungsdienst in dieser Zeit meist mit dem Märtyrertod verbunden war. In der damaligen Gesellschaftsform ohne Rückhalt eines Sozialstaates waren Frauen wegen der Versorgung von Kindern und Alten ausschließlich an die Familie und damit an den Mann gebunden. (…) Die Gemeindeordnung von St. Martini weist aus, dass das geistliche Amt sogar weniger Rechte als der Vorstand hat. Daher kann es sich meines Erachtens nur um einen Machtstreit mit der Verteidigung der Vorherrschaft eines patriarchalischen, männlichen Hoheitsgebietes handeln und nicht um Bibeltreue. Seltsamerweise wurde aber in evangelikalen und kirchlichen Kreisen nie darüber gestritten, ob man Frauen in ein gefahrenvolles Missionsgebiet entsenden darf. (…) Elfriede Streuek, Bremen