■ Versicherungen: Verträge nicht bindend
Berlin (taz) – Die Versicherungen haben am Mittwochabend eine schwere Schlappe vorm Bundesgerichtshof erlitten. Die Richter entschieden, daß sich die Versicherungen nicht auf eine zehnjährige Vertragsdauer bei Unfall- und Schadenspolicen berufen können. Zwar entschieden die Richter nur über fünf konkrete Fälle. Tatsächlich aber handelt es sich um einen Musterprozeß. Vor 1991 war es üblich, daß die Versicherungen den Kunden keine andere Wahl ließen, als eine Laufzeit von zehn Jahren zu unterschreiben. Erst danach schrieb der Gesetzgeber vor, daß den Kunden Alternativen anzubieten seien.
Mit dem Urteil ging eine lange Prozeßgeschichte zu Ende, in der sich vor allem die Berliner Verbraucherinitiative federführend für die Rechte der KundInnen eingesetzt hatte. Laut Frankfurter Rundschau hatten die Verbraucherverbände insgesamt 50.000 Beschwerden über die Zehnjahresklausel bei unterschiedlichen Assekuranzen gesammelt.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen