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Archiv-Artikel

in kürze AUTOSCHLÜSSEL IM KASTEN Versicherer fein raus

Ein Versicherer muss nicht für ein geklautes Auto zahlen, wenn der Diebstahl durch den im Briefkasten der Werkstatt liegenden Autoschlüssel ermöglicht wird. Das OLG Celle entschied, es sei grob fahrlässig, dass der Kläger den Schlüssel in den Außenbriefkasten des Autohauses geworfen hatte. (Az: 8 U 182/04) (dpa)