Vermeinliche Schläge auf Klassenfahrt: Lehrer freigesprochen
Vom Vorwurf, einen seiner Schüler geschlagen zu haben, wurde ein Hamburger Lehrer freigesprochen. Ob er in den Schuldienst zurück darf, ist unklar.
HAMBURG taz | Ein Hamburger Lehrer, dem Misshandlungen von SchülerInnen auf einer Klassenreise nach Sylt vorgeworfen wurden, ist am Mittwoch vor dem Harburger Amtsgericht freigesprochen worden.
Ursprünglich war ihm sexueller Missbrauch von Jungen vorgeworfen worden. Die Missbrauchsvorwürfe ließ die Staatsanwaltschaft schon im Januar fallen. Der Lehrer sollte jedoch 4.000 Euro Strafe wegen Körperverletzung im Amt und tätlicher Beleidigung zahlen. Er sollte einen Schüler auf den Rücken geschlagen und ihm gezielt in den Schritt gefasst haben. Auch diese Vorwürfe bestätigten sich gestern aus Sicht der Richterin nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Direkt nach der Rückreise der fünften Klasse im Sommer 2013 hatten Eltern schwere Vorwürfe gegen den Pädagogen erhoben. Medienberichten zufolge hatten sie noch am Hamburger Bahnhof, wo sie ihre Kinder in Empfang nahmen, Anzeige wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs erstattet. Die Kinder hätten beim Aussteigen geweint. In den Medien wurde der Mann teilweise vorverurteilt. Das Hamburger Abendblatt titelte „Lehrer wollte Schüler mit Energy-Drinks gefügig machen“. Es war die Rede von Partys und davon, dass der Angeklagte sich dem Jungen unbekleidet gezeigt haben soll.
Für den Fall prägend war ein Wirrwarr aus unterschiedlichen Aussagen und Wahrnehmungen, stellte die Richterin fest. Es konnte nicht endgültig geklärt werden, was einzelne Schüler selbst gesehen oder von anderen gehört hatten. Das sei schon direkt nach der Reise nicht möglich gewesen, sagte eine mit der internen Aufklärung beauftragte Oberstudienrätin vor Gericht. Sie sprach von einer „Eskalationsspirale“ durch sich gegenseitig aufputschende SchülerInnen. Zwei mitgereiste Schülerinnen aus der zehnten Klasse haben diese Dynamik womöglich noch verstärkt. So soll eine von ihnen den Vorschlag gemacht haben, Getränkedosen auf die Türklinken zu legen, damit der Lehrer nachts nicht unbemerkt die Zimmer betreten könne.
Die Schulbehörde hatte den Lehrer suspendiert und strebte seine fristlose Entlassung an. Dies scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht, das die Vorwürfe als nicht erwiesen betrachtete. Der Beamte wurde in die Verwaltung versetzt.
Ob er nach dem gestrigen Freispruch an die Schule zurückkehren darf, wollte der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht, nicht sagen: „Das ist ein Abwägungsprozess“, sagte er. Es gebe durchaus Fälle, in denen die Behörde entscheide, den Betroffenen trotz Freispruchs nicht wieder in den Schuldienst zu lassen. „Wir werden das Urteil prüfen und dann entscheiden“, sagte Albrecht.
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