Vergütung für Ausstellungen: Brotlose Kunst
Was für Musiker normal ist, gilt für bildende Künstler nicht. Sie verdienen nur am Verkauf ihrer Arbeiten, nicht an Ausstellungen. Berlin will das ändern.
![Eine Museumsbesucherin sitzt auf einer schmalen Bank und blickt auf eine weiße Wand Eine Museumsbesucherin sitzt auf einer schmalen Bank und blickt auf eine weiße Wand](https://taz.de/picture/1846875/14/6afe2c6d28d7609f4dae91f2a517223b_edited_64908057_421027734c.jpeg)
Ohne Künstler keine Kunst. Ohne Kunst keine Museen und Galerien. Trotzdem werden bei Ausstellungen häufig nur die Mitarbeiter der Institutionen bezahlt. Es gibt kein Gesetz, das die Vergütung von bildenden Künstlern regelt.
Das will die Initiative Ausstellungsvergütung ändern und lud deshalb am Dienstag ins Verdi-Haus in Berlin ein. Zuerst wurde die langjährige Kontroverse skizziert: Die Annahme, dass Künstler vor allem vom Verkauf ihrer Kunst leben, sei überholt, eine Ausstellungsvergütung muss die Arbeit der Künstler honorieren.
Gegner eines solchen Gesetzes argumentieren, dass sich kleinere Kommunen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer Vergütung weniger Ausstellungen leisten könnten. Befürworter bringen die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst ins Spiel, die sich nach einer gesetzlichen Regelung um eine solidarische Verteilung kümmern könnte. Ausgenommen werden sollen in dem Gesetz Orte des Kunsthandels wie Galerien und Auktionshäuser, wo die Künstler tatsächlich am Verkauf ihrer Kunst verdienen.
Eine Zwischenlösung stellte Ingrid Wagner aus dem Büro des Berliner Kultursenators Klaus Lederer vor. Das Land Berlin hat einen zentralen zweckgebundenen Etat, aus dem Ausstellungshonorare an Künstler gezahlt werden. Kommunale Galerien und Kunstvereine können diese beantragen und belasten so nicht ihren eigenen Etat. Das Mindesthonorar für eine Einzelausstellung ist dabei 2.000 Euro.
Hemmt Bezahlung die Kreativität?
Bei der Diskussion mit den politischen Entscheidern befürworteten Tabea Rößner von den Grünen und Sigrid Hupach von der Linken die Ausstellungsvergütung. Durch das ungehaltene Auftreten des Bundestagsabgeordneten Philipp Lengsfeld wurde die bis dahin schöne Einigkeit gestört. Er plädierte für eine freie Marktwirtschaft, begrüße Honorare, lehnt aber, als ein Mann, der „gegen Bürokratie kämpft, wo sie ihm begegnet“, eine gesetzliche Regelung ab. Formulare würden die Kreativität hemmen.
Beiträge aus dem Publikum zeigten: Die Fronten zwischen Künstlern und Vertretern von Ausstellungsinstitutionen sind verhärtet. Doch während kontrovers über die brotlose Kunst diskutiert wird, steht klar im Raum, wie viele Menschen ohne sie brotlos wären.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links