Vergleich von Abtreibungen mit Holocaust: Schmähungen untersagt

Vor dem Hamburger Landgericht hat die Ärztin Kristina Hänel einen „Abtreibungsgegner“ verklagt – der hatte sie mit KZ-Wachmannschaften verglichen.

Kristina Hänel auf den Treppen vor dem Hamburger Landgericht, dahinter Unterstützer mit einem Banner

Erfolgreiche Unterlassungsklage: Kristina Hänel vor dem Hamburger Landgericht Foto: picture alliance/Axel Heimken/dpa

HAMBURG taz | Erfolg für Kristina Hänel: Vor dem Hamburger Landgericht ist am Freitag die Klage der Gießener Ärztin gegen den Betreiber der Website babykaust.de, Klaus Günter Annen, verhandelt worden. Hänel hatte geklagt, weil Annen sie auf eine Stufe mit Täter*innen des NS-Regimes stelle und Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust vergleiche. Die Kammer gab Hänel, die durch die Verurteilung wegen des „Werbens“ für Schwangerschaftsabbrüche Bekanntheit erlangte, recht.

Dabei begann die Verhandlung mit Verspätung. Weder Annen noch sein Anwalt Tomislav Cunovic, der in Frankfurt ultra-katholische Mahnwachen von Abtreibungsgegner*innen organisierte, waren anwesend noch telefonisch oder per Videoanruf zu erreichen. Die Verhandlung fand dann ohne sie statt.

Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit diesen. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht.

Skeptisch zeigte sich die Vorsitzende Richterin hingegen zu einer Passage, in der Annen Hänel vorwarf, sie habe „Blut an den Händen“ kleben und dies sei „menschenverachtend“. Nach Ansicht des Gerichts sind diese Aussagen durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Hänel und ihr Anwalt zogen diesen Punkt anschließend aus der Klage zurück.

Kristina Hänel

„Wir dürfen diesen Vergleich zwischen dem Holocaust und Schwangerschaftsabbrüchen niemals zulassen“

Während der Verhandlung schilderte Hänel ihre Angst vor den Folgen derartiger Schmähungen. „Ich möchte nicht, dass jemand aus diesen Worten Taten folgen lässt – ich möchte nicht eines Tages erschossen werden“, sagte Hänel.

Formal wird das Urteil am Montag gesprochen. Hänel zeigte sich zufrieden. „Wir dürfen diesen Vergleich zwischen dem Holocaust und Schwangerschaftsabbrüchen niemals zulassen“, sagte die Ärztin.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.