Vergleich mit Meta in den USA: Importware Jugendschutz
Was folgt aus dem Vergleich zum Jugendschutz, den Meta in den USA geschlossen hat? Verbraucherschützer:innen und Wissenschaft fordern weitere Schritte.
Foto: Annette Riedl/dpa
Nach Abschluss eines wichtigen US-Gerichtsverfahrens gegen Meta fordern unter anderem Verbraucherschützer:innen auch hierzulande Konsequenzen: Die zugesagten Verbesserungen im Jugendschutz müssten auch in Europa und auf anderen Plattformen umgesetzt werden. Die Änderungen sollten „branchenweit umgesetzt werden“, teilte UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk via Social Media mit. Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Ramona Pop, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte Benachrichtigungen können den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern.“
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Meta, Mutterkonzern von Facebook, Instagram und Whatsapp, in einem Prozess in den USA einem Vergleich zugestimmt hatte. In dem Verfahren hatten 29 US-Bundesstaaten das Unternehmen verklagt – und ihm unter anderem vorgeworfen, mit seinen Plattformen der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schaden. Meta bestreitet die Vorwürfe.
Der Vergleich sieht nun vor, dass Meta über zehn Jahre bis zu knapp 17 Milliarden US-Dollar zahlt. Darüber hinaus verpflichtet es sich zu mehr Jugendschutz auf seinen Plattformen Instagram und Facebook. So soll es unter anderem eine Obergrenze für die tägliche Nutzungsdauer geben und Push-Nachrichten sollen während der Schulzeit deaktiviert sein. Darüber hinaus soll eine Altersprüfung eingeführt werden, für die maximale Fehlerquoten festgelegt wurden.
Auch wenn Verbraucherschützerin Pop fordert, die Änderungen ebenfalls in Europa umzusetzen – für ausreichend hält sie sie nicht: „Denn das eigentliche Problem bleibt: Geschäftsmodelle und Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden.“ Plattformen müssten so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt seien, ohne sie von digitaler Teilhabe auszuschließen. Die Verantwortung könne und dürfe nicht allein bei den Eltern liegen.
Kritik an Altersüberprüfung
Auch Wissenschaftler:innen sehen in den vereinbarten Änderungen Fortschritte – die allerdings nicht ausreichen. „Insgesamt gehen die Veränderungen in die richtige Richtung und ich halte das Maßnahmenpaket für inhaltlich sinnvoll“, sagt Isabel Brandhorst, Leiterin der Forschungsgruppe Internetnutzungsstörungen, Universitätsklinikum Tübingen, dem Science Media Center (SMC). Es bleibe allerdings abzuwarten, mit welcher Ernsthaftigkeit die Änderungen umgesetzt werden.
Kritik gibt es an der Altersüberprüfung. „Eine verpflichtende Alterskontrolle betrifft nicht nur Kinder und Jugendliche. Jeder Internetnutzer müsste sich gegenüber der Plattform als erwachsen ausweisen“, kritisiert Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie von der Bergischen Universität Wuppertal, laut SMC. Damit werde eine flächendeckende Identifikations- und Kontrollinfrastruktur geschaffen – das gefährde Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung. Besser, als einen technischen Zaun um schädliche Inhalte zu ziehen, sei, „die schädlichen Inhalte und ihre algorithmische Verstärkung“ zu regulieren und die Plattformen dafür in die Verantwortung zu nehmen.
Und wie geht es nun in Europa weiter? Matthias Kettemann, unter anderem Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts an der Universität Innsbruck, sieht Potenzial: Für die EU-Kommission sei der Vergleich Rückenwind in einem laufenden Verfahren: „Meta kann kaum noch argumentieren, die kritisierten Designmerkmale seien unverzichtbar, wenn es sie in den USA freiwillig abschaltet“, so Kettemann gegenüber dem SMC. Er erwartet darüber hinaus, dass Youtube und Tiktok unter Druck geraten, ebenfalls Verbesserungen beim Jugendschutz anzugehen.
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