: Vergleich akzeptiert
■ UKE: Brustkrebspatientinnen wollen 20.000 Mark Schadenersatz zustimmen
Im Zusammenhang mit dem sogenannten Strahlenskandal an der Uni-Klinik Eppendorf (UKE) haben jetzt vier Brustkrebs-Patientinnen dem Vergleichsvorschlag des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) zugestimmt. Das teilte gestern Patientenanwalt Wilhelm Funke mit. Das OLG hatte am vergangenen Freitag im Berufungsverfahren ein Schmerzensgeld von jeweils 20.000 Mark befürwortet, nachdem das Landgericht in erster Instanz die Stadt Hamburg als Trägerin des UKE zu Schadenersatz in nicht festgelegter Höhe verurteilt hatte. Die Stadt und der ehemalige UKE-Chefarzt Prof. Hans-Joachim Frischbier hatten dagegen Berufung eingelegt.
Insgesamt geht es um über 80 Fälle von Brustkrebs-Patientinnen, die sich einer brusterhaltenden Strahlenbehandlung unterzogen hatten. Dem Vorwurf nach sind die Frauen einer erhöhten Strahlendosis ausgesetzt und nicht über die erhöhten Risiken der angewandten Methode aufgeklärt worden.
Für Anwalt Funke hat die Vergleichsbereitschaft seiner Mandantinnen eine „Signalwirkung“dafür, daß die übrigen noch nicht beim Berufungsgericht anhängigen etwa 80 Fälle ebenfalls durch Vergleich beendet werden können. Für den Fall aber, daß Hamburg „dieses weitgehende Entgegenkommen der Patientinnen“nicht honoriere und nicht bereit sei, „unverzüglich“die Vergleiche abzuschließen, „wollen die Frauen notfalls bis zum Bundesverfassunsgericht gehen“, erklärte er gestern. lno
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