: Verfügung gegen „Pharma–Kritiker“
Frankfurt (dpa) - Im Meinungsstreit um ein neues Medikament der Hoechst AG hat die dritte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt eine Einstweilige Verfügung zugunsten der Chemie– Firma erlassen. Dem Arzt Dr. Ulrich Möbius aus Berlin, der sich selbst als „Pharma–Kritiker“ bezeichnet, wurde die Wiederholung der Behauptung untersagt, das Hoechst–Antibiotikum „Tarivit“ sei ein „Horror–Antibiotikum“ beziehungsweise ein „Blaulicht–Antibiotikum“. Diese Bezeichnungen gingen in ihrer Allgemeinheit und ihrer diskriminierenden Wirkung zu weit.
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