in kürze POLIZEIGESETZ : Verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig erklärte gestern das seit vier Jahren geltende Sächsische Polizeigesetz für teilweise verfassungswidrig. So müssen Bürger auch bei einer möglichen Gefährdung von verdeckten Ermittlern über eine Erhebung von Daten informiert werden. (dpa)