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„Verfassungsschutz will Szene verunsichern“

■ Datenschützer: Weitergabe rechtens

„Für rechtmäßig“ hält der kommissarische Bremer Datenschutzbeauftragte Sven Holst die Datenübermittlung der Bremer Kripo an den Verfassungschutz nach der friedlichen Börsenblockade am 14. Februar. Eine Liste mit allen 16 kurzzeitig verhafteten SitzblockiererInnen hatte die Staatsschutzabteilung der Kripo dem Verfassungsschutz auf Anfrage sofort übermittelt. Der taz war das Original zugespielt worden. Da der Verfassungsschutz über vier oder fünf Betroffene bereits „Erkenntnisse“ gehabt habe, habe der VS das Recht, alle Namen anzufordern.

Für „zu defensiv“ hält der grüne Innenpolitiker Martin Thomas diese Argumentation: „Daten wurden an eine andere Behörde weitergegeben, ohne daß die Betroffenen informiert wurden. Das ist ein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimungsrecht.“ Der „Datenhunger“ müsse kontrolliert werden. Thomas vermutet, daß die Namensliste der taz von Verfassungsschützern gezielt zugespielt wurde, um die Szene zu verunsichern, „um denen zu signalisieren: 'wenn ihr mit potentiellen Gewalttätern zusammen Aktionen macht, dann werdet auch ihr Beobachtungsobjekt des Verfasungsschutzes.“ B.D.

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