Verfassungsschutz und Linkspartei: Unbeobachtet im Bundestag
Jahrelang hat der Verfassungsschutz Abgeordnete der Linkspartei beobachtet. Zumindest für die Bundestagsfraktion wird diese Praxis eingestellt.
BERLIN dpa | Der Verfassungsschutz hat die umstrittene Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei nach langen Jahren eingestellt. Dies geht aus einem Schreiben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) an Linke-Fraktionschef Gregor Gysi hervor, das am Freitag in Berlin bekanntwurde. De Maizière kündigte darin an, Abgeordnete des Bundestags künftig „generell“ nicht mehr beobachten zu lassen.
Allerdings will das Bundesamt für Verfassungsschutz vermeintlich extremistische Strömungen der Linkspartei wie die Kommunistische Plattform weiter im Blick behalten. In der Vergangenheit hatte die Behörde unter anderem Erkenntnisse über Gysi und seine Stellvertreterin Sahra Wagenknecht gesammelt. Nach unbestätigten Berichten hatte der Verfassungsschutz in der vergangenen Legislaturperiode mehr als zwei Dutzend Linke-Abgeordnete im Visier.
Der Beschluss ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Oktober 2013, die der Linke-Politiker Bodo Ramelow nach jahrzehntelanger Überwachung durchgesetzt hatte. Demnach dürfen nur noch Parlamentarier beobachtet werden, die ihr Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen.
Gysi begrüßte den Beschluss als „Ausdruck einer gestiegenen Akzeptanz“ für die Linkspartei und deren Mitglieder. „Das macht uns gleichberechtigter“, sagte der Fraktionschef. Die Linke ist seit ihrem 8,6-Prozent-Ergebnis bei der Wahl im vergangenen September mit 64 Abgeordneten größte Oppositionspartei des Bundestages. Zugleich bezeichnete er die weitere Beobachtung von Parteiströmungen als „albern, völlig daneben und grundgesetzwidrig“.
Mögliche weitere Klagen
Wörtlich heißt es in dem Schreiben de Maizières: „Aus Gründen der Beobachtungspriorisierung und mit Blick auf ihren besonderen Status sind Mitglieder des Deutschen Bundestags sind künftig generell von der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgenommen.“ Dies gelte für Linke-Abgeordneten „selbst dann, wenn es sich bei ihnen um Funktionäre der beobachteten offen extremistischen Zusammenschlüsse handelt“.
Die Entscheidung gilt nur für Abgeordnete des Bundestags, nicht aber für Abgeordnete der 16 Landtage. Formell gesehen betrifft sie auch nur das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelung dürfte aber auf die verschiedenen Landesämter des Verfassungsschutzes übertragen werden. Gysi kündigte an, nun mit der Parteispitze über mögliche weitere Klagen gegen die Beobachtung von Linke-Strömungen zu beraten.
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