Verfassungsschutz in Sachsen: Rechtsaußen rechtssicher beobachten
Der sächsische Verfassungsschutz sammelte Daten über AfD-Abgeordnete. Das sei rechtswidrig, hieß es zuerst. Doch so eindeutig ist es offenbar nicht.
„Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung von Abgeordnetendaten“ sei „ein laufender Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist“, teilt LfV-Sprecherin Patricia Vernhold auf Anfrage mit. Aber auch die AfD-Landtagsfraktion hat ihre mit lautem Getöse angekündigte Klage gegen ihre Observierung nach fast vier Monaten immer noch nicht eingereicht. Fragen nach Gründen für diese Verzögerung beantwortet die sonst nie verlegene AfD nicht.
In anderen Fraktionen wird vermutet, dass die AfD die im Klagefall wahrscheinliche öffentliche Nennung auffälliger Personen nicht riskieren will. Die vermeintliche sächsische Beobachtungsaffäre hatte auch wegen der Beobachtung des Rechtsaußen-„Flügels“ der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz besondere Bedeutung erlangt. Der inzwischen formal aufgelöste „Flügel“ hat in Sachsen besonders viele AnhängerInnen.
Erst Anfang Oktober stufte das Landesamt den Dresdner Richter und Bundestagsabgeordneten Jens Maier als rechtsextrem ein. Hauptgrund für die Verzögerungen dürfte die interpretationsfähige Rechtslage sein. Sie ist nur beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eindeutig, dem laut sächsischem Verfassungsschutzgesetz der Landtagspräsident zustimmen muss. Ein solche geheimdienstliche Observierung von AfD-Abgeordneten aber ist nicht erfolgt, stellte die PKK im September fest. Gesammelt wurden lediglich öffentliche Äußerungen und Aktivitäten.
Noch weitere AfDler im Visier?
Das war aber auch beim heutigen Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) der Fall, der in seiner bis 2009 andauernden Zeit als Bundestagsabgeordneter gegen seine langjährige Beobachtung erfolgreich geklagt hatte. Diese habe gegen das hohe Gut der freien Mandatsausübung verstoßen, so das Bundesverfassungsgericht damals. Eine Überwachung sei nur im Einzelfall gerechtfertigt, wenn ein Mandatsträger „aktiv und aggressiv“ die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfe.
An dieser laufenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts orientieren sich tendenziell das sächsische Innenministerium und die Behörde des Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Der einzige konkrete Leitfaden des Bundesverfassungsschutzes zum Umgang mit Abgeordneten ist nur für den Dienstgebrauch vorgesehen und nicht öffentlich zugänglich.
Das sächsische Landesamt hat ihn erst mit Amtsantritt des neuen Präsidenten übernommen. Es kommt also entscheidend auf die Begründung an, inwieweit eine solche Datensammlung der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen dient.
„Es braucht für eine rechtlich tragfähige Beurteilung deshalb hinreichenden analytischen Sachverstand“, sagt Valentin Lippmann, der für die Grünen in der fünfköpfigen PKK sitzt. Daran habe es gemangelt. Die zur Verschwiegenheit verpflichtete PKK teilte aber auch mit, dass inzwischen für einige AfD-Abgeordnete eine solche rechtssichere Belegführung erbracht werden konnte und für andere nicht – und dass bei der Prüfung weitere Abgeordnete ins Visier gerieten. Möglicherweise ist auch deshalb der AfD die Klagelust vergangen. Im November will sich die PKK abschließend äußern.
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