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Verfassungsgerichts-Präsident Voßkuhle"Plebiszitäre Elemente sind sinnvoll"

Der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle über sein Verhältnis zu Bürgerentscheiden, Käuflichkeit bei Volksvertretern und die Fortentwicklung des Grundgesetzes.

Andreas Voßkuhle, neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Bild: reuters

taz: Herr Voßkuhle, seit man Ministerpräsidenten für Gespräche mieten kann, sorgt sich Deutschland um den Ruf seiner politischen Klasse. Welche Honorare verlangen eigentlich Sie als Präsident des Bundesverfassungsgerichts für einen Vortrag vor Interessenvertretern?

Andreas Vosskuhle: Wenn ich Vorträge halte, gehört das zu meiner Amtsausübung als Verfassungsrichter. Deshalb nehme ich dafür keinerlei Honorare. Die Justiz lebt davon, dass sie vollkommen unabhängig ist. Sie muss jeden Anschein der Käuflichkeit vermeiden.

Wie halten es die anderen Richter? Gibt es am Verfassungsgericht einen Ethik-Code?

Andreas Vosskuhle

ist mit 46 Jahren der jüngste Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er wurde am Dienstag gewählt. Seit 2008 war er Verfassungsrichter, davor Rechtsprofessor und Rektor an der Uni Freiburg.

Unausgesprochen schon. Von geschriebenen Regeln halte ich in diesem Zusammenhang aber nicht so viel. Sie führen eher zur Beruhigung, wo eigentlich Wachsamkeit angebracht ist. Man kann die Nutzung von Dienstfahrzeugen regeln, aber nicht Ethos, Charakter und Persönlichkeit.

In Umfragen sagen 75 Prozent der Deutschen, sie haben großes oder sehr großes Vertrauen zum Bundesverfassungsgericht. Ist Ihnen das wichtig?

Ja. Ein gewisses Grundvertrauen der Bevölkerung ist sehr wichtig, damit im Einzelfall auch unpopuläre Urteile akzeptiert werden.

Und wie reagieren Sie, wenn die Zustimmungsrate des Gerichts unter 70 Prozent fällt?

Wir versuchen weiterhin, durch unsere Rechtsprechung zu überzeugen. An Umfragewerten orientieren wir uns dabei selbstverständlich nicht, schon gar nicht bei einzelnen Urteilen.

Das Vertrauen der Bevölkerung in Bundesregierung und Bundestag ist deutlich geringer als die Zustimmung zum Verfassungsgericht. Ist es typisch, dass Deutsche mehr Vertrauen in Richter haben als in Politiker?

Der Rechtsstaat war in Deutschland meist populärer als die Demokratie. Aber ich habe den Eindruck, dass Leistungen der Politik in der Bevölkerung durchaus anerkannt werden, zuletzt etwa der relativ erfolgreiche Umgang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise.

Oft profiliert sich das Verfassungsgericht auf Kosten der Politik, oder?

Nein, das ist nicht richtig. Das Bundesverfassungsgericht profiliert sich nicht, sondern unsere Aufgabe ist es, die Verfassung zu interpretieren. Allerdings nur dann, wenn wir vom Bürger, Verfassungsorganen oder auch der Politik angerufen werden.

Bei der inneren Sicherheit schicken Sie Gesetze regelmäßig auf eine Ehrenrunde. Die Politiker stehen als Deppen da, die keine verfassungskonformen Gesetze machen können. Am Ende bekommt aber die Polizei mit kleinen Korrekturen doch, was sie wollte.

Daran kann man doch auch sehen, dass der Gesetzgeber grundsätzlich gar nicht so schlecht arbeitet. Wir dürfen mit unseren Entscheidungen dem Gesetzgeber nicht den notwendigen politischen Spielraum nehmen. Das entspricht auch der Verfassung, die den schonendsten Ausgleich verschiedener Rechtspositionen verlangt.

Ist der große Gewinner in der öffentlichen Wahrnehmung nicht stets Karlsruhe?

Man sollte Einzelfälle nicht überbewerten. Das Bundesverfassungsgericht hat in 59 Jahren knapp 650 Gesetze und Verordnungen beanstandet, das ist nur ein sehr kleiner Bruchteil aller von der Politik beschlossenen Normen. Außerdem ist es auch ein großes Anliegen des Verfassungsgerichts, die Offenheit und Vielfalt des politischen Prozesses zu wahren.

Was heißt das?

Das Verfassungsgericht versucht, die Offenheit für neue politische Entwicklungen sicherzustellen. Es sichert die Spielräume des Parlaments gegenüber der Exekutive, der Opposition gegenüber der Mehrheit und der außerparlamentarischen Akteure gegenüber der etablierten Politik. Im Interesse eines offenen politischen Diskurses hat das Gericht die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit gestärkt und zu Grundrechten erklärt, die für die Demokratie "schlechthin konstituierend" sind.

Brauchen wir auch mehr Volksabstimmungen in der Politik?

Die parlamentarische Demokratie hat sich im Kern bewährt. Aber eine Ergänzung durch plebiszitäre Elemente halte ich für sinnvoll, vor allem bei Änderungen des Grundgesetzes.

Auch das dürfte vor allem dem Bundesverfassungsgericht nutzen.

Warum?

Wenn eine Grundgesetzänderung nur noch per Volksabstimmung - also eher selten - möglich ist, liegt die Fortentwicklung des Grundgesetzes vor allem in der Hand der Verfassungsrichter.

Es ist ja nichts Neues, dass das Bundesverfassungsgericht auch die Zukunftsoffenheit des Grundgesetzes sicherstellt, zum Beispiel indem es neue Grundrechte "erfindet", etwa das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. In Anlehnung an die Rhetorik der digitalisierten Welt könnte man sagen, es ist auch eine Aufgabe des Gerichts, den verfassungsrechtlichen Quellcode zu pflegen. Die Verfassung ist eben nicht nur etwas Gegebenes, sondern auch etwas - zur Fortentwicklung - Aufgegebenes.

Das heißt, die Richter definieren letztlich den Maßstab selbst, an dem sie das Handeln der anderen Staatsorgane messen? Ist Deutschland ein Richterstaat und das Verfassungsgericht der eigentliche Souverän im Staat?

Das Bundesverfassungsgericht ist sicherlich ein einflussreiches Verfassungsorgan, aber kein verdeckter Souverän. Die Richter müssen immer verfassungsrechtlich argumentieren. Sie haben dabei nicht nur den Wortlaut des Grundgesetzes zu beachten, sondern auch die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, die inzwischen 123 Bände füllt. Außerdem sind Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte ebenso zu berücksichtigen wie Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Das Bundesverfassungsgericht ist also nur ein Akteur, der im Zusammenspiel mit anderen Akteuren um verfassungsmäßige Lösungen ringt.

Das Vertrauen der Bürger hat eine Kehrseite: Die 16 Verfassungsrichter ertrinken in Arbeit. Wie lange geht das noch gut?

Wir haben derzeit rund 6.500 neue Verfahren pro Jahr. Im Augenblick ist die Funktionsfähigkeit noch gewährleistet. Wenn die Eingänge aber weiter ansteigen, ist bald die Grenze des Leistbaren erreicht. Dann muss das Bundesverfassungsgericht zwingend entlastet werden.

Wollen Sie die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde beschränken?

Nein. Zwar wäre es sinnvoll, wenn sich das Bundesverfassungsgericht auf grundlegende Verfassungsfragen konzentrieren könnte. Allerdings wäre die hohe Akzeptanz des Gerichts gefährdet, wenn Bürger nicht mehr in jedem Einzelfall das Verfassungsgericht anrufen könnten.

Sollen die Verfassungsrichter mehr wissenschaftliche Mitarbeiter erhalten?

Nein. Ein fünfter Mitarbeiter wäre keine Lösung. Sie können bei der Vorbereitung von Entscheidungen mitwirken. Jede Entscheidung muss aber von den gewählten Verfassungsrichtern selbst verantwortet werden. Die Zuarbeit hat insoweit natürlich Grenzen.

Das haben Kritiker vor der Einführung des vierten Mitarbeiters auch gesagt und jetzt funktioniert es trotzdem gut.

Mag sein. Aber damit ist der Weg der Personalaufstockung nun wirklich ausgereizt.

Wie aber wollen Sie denn dann die Verfassungsrichter entlasten?

Es gibt da verschiedene Möglichkeiten, die aber zunächst intern diskutiert und durchdacht werden müssen.

Soll der Bundespräsident im Vorfeld die Gesetze intensiver prüfen?

Das halte ich für keine gute Idee. Der Bundespräsident hat lediglich ein formales Prüfungsrecht. Nur in ganz offensichtlichen Ausnahmefällen kann er einem Gesetz wegen inhaltlicher Mängel die Unterschrift verweigern. Die inhaltliche Verfassungsprüfung von Gesetzen ist grundsätzlich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, das hierfür über die entsprechende Organisation und das Know-how verfügt. Der Bundespräsident ist nicht unbedingt selbst Jurist und müsste sich daher auf die Zuarbeit weniger, nicht speziell legitimierter Mitarbeiter und Gutachter verlassen.

Herr Voßkuhle, was ist eigentlich Ihre persönliche verfassungspolitische Agenda, die Sie verfolgen?

Nach Karlsruhe kommt man nicht mit einer persönlichen Agenda. Das Bundesverfassungsgericht ist kein Ort der individuellen Selbstverwirklichung. Es ist ein Ort der Pflicht und der Aufgabe.

Ihr Vorgänger, Hans-Jürgen Papier, hat in seinen Vorträgen oft eine Reduzierung der Staatsaufgaben angemahnt, damit der Sozialstaat auch zukunftsfähig bleiben kann. Was sind denn Ihre Ziele?

Mein Ziel ist, das hohe Ansehen des Bundesverfassungsgerichts zu wahren und zu mehren und seine Funktionsfähigkeit und die Qualität seiner Rechtsprechung zu erhalten.

Bei Ihrer Wahl vor zwei Jahren sagten Sie noch, Sie stehen den Grundpositionen der Sozialdemokratie nahe. Das muss für Sie doch irgendetwas bedeuten, oder?

Sozialdemokratie bedeutet für mich in erster Linie Sympathie und Interesse für die Nichtmächtigen in der Gesellschaft, staatliche Verantwortung für die Gemeinwohlverwirklichung, Solidarität unter den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Willen, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verbessern im Sinne einer grundsätzlichen Reformbereitschaft. Allerdings ist auch ohne Eigeninitiative kein Staat zu machen. Im Verhältnis von Staat und Bürger müssen immer beide Pole - Schutz und Freiheit - im Blick bleiben.

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33 Kommentare

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  • M
    Mark

    Schon aber ich verstehe nicht zoviel was hier alles geschrieben wurden.

    klar was ich schon weiss ist das in deutschland gegenuber auslandische vater von binationale kinder sehr aggressive reagiert wurde. und das da gegen gerichtlichen beschlussen gehandelt werden durch das Jugendamt. (darf nicht mit mein sohn sprechen tlefonieren etc etc.)

    Da gibt ein bestatigte internationale umgangsreglung!!!!

     

    Die begrundung ist nicht da.

     

    Was ich erfahren hat in deutschland als ein gutes vater.

    bedrohung durch ein anwalt auslanderische feindlichkeit, intimiderung durch mitarbeiterinnen von jugendamt machtsmisbrauch laster stalking,mobbing.(wie der stasi in gute seiten.

     

    Da wurde selbst gesagt das ich nach meinem eigenen land zuruckgehen muss und nicht mehr zuruckkehren.

     

    Doppelte nationalitat wurde nicht respectiert durch behorde.(Damit internationale regeln verkwanselen.)

    Was ich weiss ist das selbst deutsche richtern nicht kapieren was menschenrechten und UN kinderrechten sind.

     

    Grosseltern in die niederlande wurde angeklagt FUR KOHLEN!) weil die deutsche seite(grosseltern nicht).

    Information bekomm ich nicht keine einsage in dossiers.

     

    Vaters wurde nicht vermeldet in geburtsakten weil die doch bekannt sind (lebensborn oder patchworkfamily?)

  • WH
    Wilfried Heidt

    Das wichtigste Interview des Jahres

     

    1. Ich möchte der TAZ – auch im Namen vieler demokratiepolitisch engagierter Freunde – danken für die wichtige Tat, dass sie am 18. März das Interview mit dem neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßuhle, veröffentlicht hat. Das gilt selbst dann, wenn weder dem interviewführenden Christian Rath, noch Voßkule selbst, noch der TAZ die Bedeutung des Interviews in seiner entscheidenden Aussage bewusst wäre: Es kann 2010 kein wichtigeres Interview geben – egal, was noch kommen wird. Insofern möchte ich es vorschlagen zum „Interview“ des Jahres – falls es so was geben sollte. Warum gebe ich ihm diesen Rang?

     

    2. Wenn man mit in Betracht zieht, dass Herr Voßkuhle auch mitverantwortlich war für das Urteil des Gerichts vom 30. Juni 2010 [über die deutschen Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag der EU], dann bekommt sein Satz, dass die Ermöglichung von „plebiszitären Elementen“ für die Demokratieentwicklung in Deutschland „sinnvoll“ sei, und wenn man erkannt hat, dass dieses „Sinnvolle“ – als Konsequenz aus dem Abstimmungsrecht des Volkes – nach der Bestimmung des Grundgesetzes [Artikel 20 Absatz 2] eine unveräußerliche Grundnorm unseres Verfassungsrechtes ist, dann folgt daraus: Diese Norm dem Volkssouverän verfügbar zu machen ist für den Gesetzgeber nicht beliebig, sondern verpflichtend. Er muss dafür tätig werden.

     

    3. Diese Erkenntnis formuliert Voßkuhle im Interview zwar nicht explizit, sie ist aber seinen Worten immanent, wenn man sie im Kontext des genannten Urteils versteht [siehe dazu schon meine Kommentare vom 19. und 20. 3.]. Das ist eine Position, die bisher in den Reihen der Staats- und Verfassungsrechtler strittig war und ihrer sog. „herrschenden Lehre widersprach. Jetzt hören wir aus „Karlsruhe“ zum ersten Mal eine Sichtweise, wie sie seit Jahren aus der Zivilgesellschaft in mehreren Petitionen gegenüber dem Deutschen Bundestag vertreten worden ist. Doch Konsequenzen wurden bisher nie daraus gezogen, weil aus der Bürgerschaft offenbar zu wenig Druck im Spiel war, das „Sinnvolle“ und vom Grundgesetz Gebotene zu befolgen. Das könnte auch jetzt wieder mit einer dem 17. Bundestag am 9. November 2009 eingereichten abermaligen Petition zu dieser Sache drohen, wenn nicht aus der Öffentlichkeit ein viel stärkerer Wille sich meldet, dem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen.

     

    4. Die Auseinandersetzung mit der Frage, was dafür mobilisiert werden könnte, hat in der Initiative „Volksgesetzgebung-jetzt“ zu in Konsequenz des TAZ-Interviews zum Projekt „Aktion Abstimmung“ geführt. Da man das auch im Kontext der Initiative BEWEGUNG.TAZ.DE sehen kann, möchten wir die TAZ-Verantwortlichen bitten zu prüfen, dieses Projekt auf der Seite http://bewegung.taz.de/ publizistisch zu begleiten. Alle erforderlichen Aktionselemente sind im Internet zu finden auf derHomepage www.volksgesetzgebung-jetzt.de .

     

    5. Hier können auch alle Leserinnen und Leser die Elemente ergreifen, um sich am „Abstimmungs“-Projekt zu beteiligen. Nur wenn sich jetzt für das Ziel des zeit- und wesensgemäß geregelten plebiszitären Elementes unserer komplementären Demokratie eine starke Volksbewegung bilden wird, kann „David“ den Kampf gewinnen. Deshalb an jeden mündigen Menschen in unserem Land die Bitte: Prüft die Sache und macht mit!

  • EN
    Elfriede Nehls

    Richtig gespannt bin ich aber auf diese anscheinend so nebulösen PLEBIZITÄREN ELEMENTE. Die scheinen ja gar nicht so untauglich zu sein, wie man bisher wähnen konnte. Wilfried Heidt macht da Andeutungen, die mich glauben lassen, dass sie nach einigen Turnübungen begrifflicher Art sämtliche Hürden und Fallgruben zu überspringen in der Lage sind, was womöglich Herr Voßkuhle schon intendiert haben mag und auch Herr Rath womöglich vorausgeahnt hat.

  • IK
    Ines Kanka

    Vom „verdeckten Souverän“

     

    Wenn Voßkuhle auf die Frage des TAZ-Redakteurs, ob „Deutschland ein Richterstaat“ und „das Verfassungsgericht der eigentliche Souverän im Staat“ sei, antwortet, das Bundesverfassungsgericht sei „kein verdeckter Souverän“, so unterlässt er es an dieser Stelle leider, in die Souveränitätenfrage unseres Staatswesens wirklich Licht zu bringen und von da aus dann die Frage des Interviewers nach der Notwendigkeit von Volksabstimmungen der Sache nach richtig zu beleuchten.

     

    So trägt Voßkuhle hier leider dazu bei, dass der eigentliche Souverän im deutschen Staatswesen, die Gemeinschaft aller mündigen Bürgerinnen und Bürger, das Volk also, von dem ja laut Grundgesetz Art. 20 Abs. 2 „alle Staatsgewalt ausgeht“, im öffentlichen Bewusstsein weiterhin verdeckt bleibt, nicht zu sich kommt. Denn anstatt seine fundamentale Selbstbestimmungsaufgabe voll zu ergreifen, und die Staatsgewalt durch die Setzung des Rechtes - „in Wahlen und Abstimmungen“, wie es weiter im Grundgesetz heißt - auszuüben, begnügt sich das Volk damit, sich alle vier Jahre für einen Moment zu erheben, um in der Wahl seine Vertretung zu bestellen, um dieser die Gestaltungsmacht zu überlasen und selbst wieder in das gesellschaftliche Unterbewusstsein und in Untätigkeit zu versinken.

     

    Dabei spricht das Urteil des Verfassungsgerichtes zum Begleitgesetz des Lissabon-Vertrags vom 30. Juni vergangenen Jahres, das auch Voßkuhle mitverantwortet, im Absatz 211 zur Frage der gesellschaftlichen Gestaltungsmacht eine viel deutlichere Sprache:

    „Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips.“

     

    Dieser Logik folgend, ist die Funktion eines direkt-demokratischen Gesetzgebungsverfahrens, ergänzt durch die parlamentarischen gesetzgebenden Organe, konstituierend für eine moderne Demokratie und liegt nicht in der Beliebigkeit subjektiver Haltungen, wie Voßkuhles Aussage hier im Interview suggeriert: „Die parlamentarische Demokratie hat sich im Kern bewährt. Aber eine Ergänzung durch plebiszitäre Elemente halte ich für sinnvoll, vor allem bei Änderungen des Grundgesetzes“.

     

    Das bereits in unserem „verfassungsrechtlichen Quellcode“ schlummernde Selbstbestimmungsrecht des Volkes bedarf jetzt einer solchen „Pflege“, wie sie sich das Gericht laut Voßkuhle zur Aufgabe gemacht hat. Damit der Souverän gestaltend in Erscheinung treten kann, braucht dieses im Grundgesetz vorerst rudimentär angelegte Volksrecht eine sachgemäße Entfaltung in einen lebendigen Prozess vom Initiativ- zum Abstimmungsrecht des Volkes, wie sie die zivilgesellschaftliche Initiative www.volksgesetzgebung-jetzt.de darlegt. Zu dieser Pflege sind wir alle aufgerufen: jeder und jede kann dort mit seiner Stimme dazu beitragen, dass sich der politische Wille bildet, ein solches Ausführungsgesetz in unserer Rechtsordnung zu verankern.

     

    Was das Bundesverfassungsgericht und Herr Voßkuhle künftig zu unserer Verfassung, als etwas „nicht nur Gegebenes, sondern auch etwas - zur Fortentwicklung - Aufgegebenes“, beitragen werden, das wird sich zeigen. Wir alle können jedenfalls schon jetzt unseren Teil zu einer Fortentwicklung beitragen, damit der Souverän in unserem Staat endlich vom Kopf auf seine beiden Füße gestellt wird!

  • GB
    Gerd Bauer

    Während das vormundschaftliche Gebaren der Parteipolitiker, zusammen mit dem Wirken ausufernder Bürokratie und immer unverschämter agierender Kapitalmacht sich wie Mehltau über die politische Öffentlichkeit legen und letztendlich die Demokratie zu ersticken drohen, ist der frustrierte Bürger geneigt nach rettenden Strohhalmen Ausschau zu halten.

    Hat Andreas Vosskuhle so einen Strohhalm geliefert?

    - Er hält eine mögliche Ergänzung der Verfassung mit "plebiszitären Elementen" für sinnvoll. - ???

    Könnte in Karlsruhe so etwas wie ein "Prager Frühling" ausbrechen? Würden sich Geistesgrößen erheben, die die Zeichen der Zeit erkannt und zum Handeln fest entschlossen nach §20/2 GG die Direkte Demokratie einfordern?

    Illusionen? na ja...

    Reales Geschehen ist die eigene Tat. Darum beteiligen wir uns jetzt alle an der Petition zur Volksabstimmung ( für Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid ) durch Mitunterzeichnung.

    www.volksgesetzgebung-jetzt.de//aktion/aufbauinitiative- mitunterzeichnung

    und alsbald werden wir feststellen:

    Die Rufe vor über 20 Jahren "Wir sind das Volk" sind das Menetekel an der Wand der jetzt noch Mächtigen.

  • WH
    Wilfried Heidt

    Tassilo Seidl [22.3.16:02] weist zu Recht auf den wichtigen Gesichtspunkt der Medienbedingung hin, die in heutiger Zeit für den plebiszitären rozess so wichtig ist wie die Luft zum Atmen. Trozdem sollte man nicht sagen, es dürfe die Volksgestzgebung ohne die "conditio sine qua non" nicht realisierrt werden. In der auf Volkssouveränität gegründeten Demokratie, wie es hier diskutieret wird, gibt es keine Instanz über der Rechtsgemeinschaft selbst, die entscheidet. Es gibt hier, auch bei der Einführung des plebiszitären Elementes kein "Dürfen" bzw. "Nicht-Dürfen". Das heißt, wenn die Merhheit nicht die Richtigkeit des vorgeschlagenen Prinzips einsehen würde, könnte niemand untersagen, die volksgesetzgebung auch ohne Medienbedingung zu beschließen. Dann müsste die Rechtsgemeinschaft eben die Folgen tragen bis eine verbesserte Regelung die Konsequenzen daraus zöge.

    Dem Demokratieprinzhip sind sener Idee nach a priori Freiheit und Gleichheit immanent. Darauf hat unter dem Vorsitz von Andreas Vosskuhle das Bundesverfassungsgericht in seinem Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 richtiger- und dankenswerter Weise ultimaiv hingewiesen. Trotzdem gilt: Plebiszitäre Demokratie wäre im Zeitalter der Massenmedien ohne Medienbedinung schlechter als gäne es sie nicht, weil dann die Gefahr der Manipulation der Urteilbildung der Menschen noch größer wäre als ohnehin schon.

  • TS
    Tassilo Seidl

    Die Furcht, die "vic" (21.03.2010 18:58) in seinem/ihrem Kommentar äußert, richtet sich auf eine wie auch immer verstandene MehrheitsMEINUNG. Ein richtig geregelter direkt-demokratischer Prozess (s. http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de) stellt aber einen MehrheitsWILLEN fest. Bei der Feststellung des Mehrheitswillen muss aber gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger ausgewogen und während eines längeren Zeitraums mit Informationen und Gesprächen in den Massenmedien versorgt werden. Dies berücksichtigt die sog. "Medienbedingung", ein Kernpunkt der dreistufigen Volksgesetzgebung (siehe http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/petition-2009/aspekte-5). Ohne diese condicio sine qua non darf die Volksgesetzgebung nicht realisiert werden. "Denn ein schlecht geregeltes plebiszitäres Verfahren wäre schlechter als gar keines", so Wilfried Heidt in seinem weiter unten stehenden Kommentar.

    Also lasset uns die Sache unvoreingenommen prüfen und furchtlos diese vormundschaftlichen Verhältnisse überwinden.

  • V
    vic

    Ich für meienen Teil fürchte die Mehrheitsmeinung des deutschen Volkes, und ich möchte mich dieser Mehrheit keinesfalls beugen müssen.

    So lange ich politisch und gesellschaftlich selbstständig denken kann, war ich noch nie auf Seiten der Mehrheit. Inzwischen umfasst dieser Zeitraum einige Jahrzehnte.

  • T
    tapex

    Es ist schon erstaunlich, dass die Taz dieses Gespräch auf "Plebistitäre Elemente sind sinnvoll" im Titel zuspitzt.

    Im Interview kann man erst mal von der vornehmen, nüchternen und souveränen Art Vosskuhles angetan sein, wie er auf die verführerischen Fragen Christian Raths antwortet. Er ist sich seines Amtes wohl bewußt.

    Allein wer der höchste Gesetzgeber und Souverän im Zeitalter der Demokratie ist(also was lebendige demokratische Verfassung auf der Höhe der Zeit ist), kommt nicht zur Sprache, wird nur berührt - und landet doch der Richtung nach in der Überschrift! In den anderen Kommentaren wird das dann gründlich aufgearbeitet - bis hin zu dem konsequenten Projekt "Volksgesetzgebung-jetzt"!

  • RF
    Regina Freitag

    Ich finde, wir brauchen Volksentscheide für eine funktionierende Demokratie. Der Wille der Bürgerinnen und Bürger muss für Entscheidungen maßgeblich sein, nicht die Inkompetenz einer Regierung, deren Gleichgültigkeit gegenüber sozialer Gerechtigkeit und Menschenrechten nur noch von ihrer Unterwürfigkeiit gegenüber den USA überschritten wird. Volksvertreter müssen endlich von ihrem hohen Roß geholt werden. Sie sind dazu da, den Volkswillen umzusetzen, nicht um von oben zu herrschen. Mehr Bescheidenheit unter den Parlamentariern wäre angesagt.

  • WH
    Wilfried Heidt

    Zu dem Kommentar von Matthias Klarebach [19.3.14:02]

    1. Matthias Klarebach ist ungehalten über Herrn Voßkuhle und gleich über die Richter pauschal mit. Populistisches Schimpfen ist heute ja weit verbreitet und findet bei vielen Gehör. Zu Verbesserung der politischen Kultur trägt es nichts bei. Deshalb will ich auf seine Kritik im einzelnen nicht, aber auf seine Fragen eingehen, zu denen ihn seine Kritik immerhin führt. Das ist das Produktive an der Sache.

    Der Kritiker fragt, warum der Präsident bei seinem Votum zur „Ergänzung“ der „parlamentarischen“ durch „Elemente der direkten Demokratie“ nicht, wie Klarebach meint, „konkreter und bestimmter“ und nicht „deutlicher und nachdrücklicher“ werde mit „seinem Auftrag an den Gesetzgeber, endlich sachliche Volksentscheide zuzulassen, wo er es doch ohne irgendeine Not könnte“ und, die Kollegen Richter gleich mit einbeziehend, diese „ja nicht wirklich viel zu befürchten“ hätten. Was ihn schließlich zu seiner abschließenden Frage führt, ob er „die Bedeutung“ dessen, was er zur plebiszitären Demokratie sage, „vielleicht auch noch nicht richtig verstanden“ habe.

    Mangelt es vielleicht bei Matthias Klarebach am Verständnis für Herrn Vosskuhle? Warum?

    Christian Rath hat das Interview nicht mit dem Privatier Voßkuhle geführt, sondern mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Und insofern ist es angebracht, dass er sich einer noch immer so kontrovers gesehenen Frage wie der Stellung des plebiszitären Elementes im Grundgesetz der BRD solange einer gewissen Zurückhaltung befleißigen muss, Klartext zu reden, wie er die Sache sieht; er hätte das, so sehe ich es, freilich längst als Professor in Freiburg aus seiner Sicht klären können, weil ja die Debatte um diese zentrale Frage in der BRD nun schon seit sechzig Jahren und besonders seit 1984 permanent läuft, nachdem in der Nr. 1 Wochenzeitig DIE ZEIT zum ersten Mal in einem großen Blatt auf einer ganzen Seite im Zusammenhang mit der Nachrüstungsdebatte unter der Überschrift „In Lebensfragen der Nation muss das Volk auch selbst entscheiden können“ durch die Bürgerinitiative „Aktion Volksentscheid“ mit ausführlicher verfassungsrechtlicher Begründung in dieser Sache die erste Petition an den Deutschen Bundestag publiziert wurde. Auch damals konnte man das Anliegen, nach GG Art. 20 Abs. 2 das Abstimmungsrecht des Volkes durch ein „Bundesabstimmungsgesetz“ nach dem Vorschlag eines dreistufigen Verfahrens zeitgemäß auszugestalten mit einer „Zustimmungserklärung“ unterstützen. In kurzer Zeit waren damals – noch in den Zeiten ohne Internet – mehr als 200 000 Zustimmungserklärungen zusammen – was natürlich den damaligen Bundestag keineswegs beeindruckte: die „Volksvertretung“ lehnte mit nur wenigen Gegenstimmen am 4. Oktober trotzdem ab.

    Eine parallel in Karlsruhe eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde ebenfalls nicht angenommen, mit der Begründung, die Materie sei nach dem Grundgesetz „nicht beschwerdefähig“. Man kann diese Anfänge einer Bewegung für direkte Demokratie in Deutschland übrigens in ihrer ganzen Entwicklung bis heute im Internet studieren auf den beiden Seiten www.wirsinddeutschland.org/ und für den aktuellen Stand der Dinge auf www.volksgesetzgebung.de/ .

    Man kann vor diesem Hintergrund Herrn Voßkuhle als Professor des Verfassungsrechts kritisieren, dass man von ihm zu dem spannenden Diskurs über die „herrschende Lehre“ in dieser Angelegenheit bisher leider nichts hören und lesen konnte; er scheint das sowohl in der Zeit seines Studiums als auch danach als Hochschullehrer verschlafen oder für nicht beachtenswert gehalten zu haben. Das wäre zu kritisieren.

    Verstehen aber kann ich, dass er sich jetzt als Präsident des Verfassungsgerichts in der Sache nicht „deutlicher“ äußern will, als er es in dem Interview getan hat. Denn er hat weder uns als Bürgerinnen und Bürger noch den Volksvertretern vom Stuhl der Gerichtsbarkeit herunter – also sozusagen ex cathedra – Ratschläge zu erteilen. Denn in einer freien Gesellschaft wie der unseren ist jedenfalls die Volkssouveränität insoweit garantiert, dass die mündige Bürgerschaft mit dem Mittel des Petitionsrechtes auch erforderliche Verfassungsergänzungen, wie Voßkuhle sie im Interview angesprochen hat, durchsetzen kann. Und nachdem, in Kontinuität der 1984 begonnenen Arbeit, mit der seit dem 9.November auch dem 17. Deutschen Bundestag wieder eine neue Petition mit der Forderung vorliegt, die „dreistufige Volksgesetzgebung“ [= außerparlamentarisches Gesetzesinitiativrecht, Bürgerschaftsbegehren und Bürgerschaftsentscheid mit entsprechenden Bedingungen für die freie und gleichberechtigte Information und Diskussion der Alternativen in den Massenmedien] durch Volksentscheid zu ermöglich und dafür im Internet ein jeder Stimmberechtigte, der das unterstützen will, seine „Willensbekundung“ in die Waagschale werfen kann [http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/aktion/willensbekundung], liegt es einzig und allein an uns als Bürgerschaft, das Erforderliche zu unternehmen.

    Dass das nicht längst zum Erfolg geführt hat, liegt einzig daran, dass nicht viel mehr Bürgerinnen und Bürger, als es bisher getan haben, bisher ihre Willensbekundung einsetzen. Und warum geschieht das – nach Prüfung des Vorschlages der Petition – bisher nicht im genügenden Maße? Weil erst viel zu wenige von dieser Möglichkeit wissen! Und warum wissen die allermeisten nichts davon? Weil die Massenmedien bisher nicht darüber berichten und darauf hinweisen! Deshalb kann ich mich gerne dem anschließen, was sich Matthias Klarebach am Schluss seines Kommentars zu diesem „essentiellen Thema“ von der Redaktion der TAZ „wünscht“. Mit diesem Diskurs ist ein kleiner Anfang gemacht. Wir sollten ihn vergrößern! Ich bin zu jeder Wette bereit: Würden heute noch 20 Millionen Stimmberechtigte ihre Willensbekundung eintragen, würde der Bundestag das Anliegen der Petition morgen beschließen. Wetten, dass...?

    2. Oben erwähnte ich die 1985 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnte Annahme einer Verfassungsbeschwerde zum Abstimmungsrecht des Volkes. Deren Argumentation seinerzeit war, dass gesagt wurde, aus GG Art. 20 Abs. 2 ergebe sich der Auftrag der Verfassung an den Verfassungsgesetzgeber, der sog. „Aktivbürgerschaft“, das „Abstimmungsrecht“ des Volkes so verfügbar zu machen, wie auch das Wahlrecht verfügbar gemacht ist. Warum wurde die Beschwerde, das Verfassungsgericht möge den Gesetzgeber gem. Art. 20 Abs. 2 auferlegen, entsprechend zu handeln, seinerzeit trotzdem als „nicht beschwerdefähig“ abgewiesen? Weil die damaligen Richter den Art. 20 Abs. 2 im Sinne der damals mehrheitlich „herrschenden Lehre“ die Lesart vertraten, das Abstimmungsrecht bezöge sich nur auf den Fall des Art. 29 [Neugliederung der Bundesländer]. Ich habe in meinem ersten Brief [18.3.21:02] schon darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 in dem zitierten Absatz 211 das Bundesverfassungsgericht inzwischen eine andere Sicht der Dinge zu vertreten scheint. Deshalb hat die Petition vom 9. November 2009 die entsprechende Stelle auch in ihre verfassungsrechtliche Begründung aufgenommen und zurecht weist Gerhard Schuster in seiner Antwort an Elfriede Puppe Nehls [19.3.13:30] auf eine diesbezügliche Anzeige in DIE ZEIT vor der Bundestagwahl hin, wo deutlich wird, dass sich aus der Logik der Argumentation, wie sie vom BVerfG an der entsprechenden Stelle seines Urteils vom 30.3.2009 gegeben ist, der Vorwurf des „Verfassungsbruches“ deswegen erhoben werden kann, weil der nach derzeitiger Lage der einzig zuständige Verfassungsgesetzgeber, der Bundestag, sich nun seit mehr als zwei Jahrzehnte explizit weigert, dem Souverän das plebiszitäre Element „Abstimmungsrecht“ verfügbar zu machen. Das kann aber nicht Herr Voßkuhle als Präsident des Gerichtes in einem Interview anmahnen. Das Gericht kann auch keinen „Terminauftrag“ an den Gesetzgeber geben, entsprechend zu handeln. Das könnte es nur tun, wenn es über eine entsprechende Verfassungsbeschwerde, die eingereicht und angenommen sein müsste, zu urteilen hätte. Ja, ja, lieber Matthias Karebach, der Rechtsstaat hat seine zu beachtenden Ordnungen.

    3. Ob es aber klug wäre zu versuchen, die Sache über eine solche Beschwerde zu forcieren, steht auf einem ganz anderen Blatt. Denn selbst wenn sie angenommen und positiv beschieden werden würde, könnte das Gericht der Volksvertretung nicht solche Auflagen machen, wie sie politisch in den Kriterien der hier mehrfach angesprochenen Petition als Forderung für eine zeitgemäße Regelung des plebiszitären Elementes unserer demokratischen Grundordnung notwendig sind, um eine freie Entwicklung zu garantieren. Denn ein schlecht geregeltes plebiszitäres Verfahren wäre schlechter als gar keines. Deshalb sollte man lieber versuchen, anstatt darüber zu lamentieren, den Anstoß von Andreas Voßkuhle aufzugreifen und ihn mit der erwähnten Petition dergestalt zu verbinden, dass wir diese im Internet zu einer selbstorganisierten Volksabstimmung über ihre Forderungen erweitern. Die Initiative „volksgesetzgebung-jetzt.de“ wird auf ihrer Homepage in Kürze dazu einen Vorschlag unterbreiten.

    Wilfried Heidt, 19. März 2010

  • US
    uwe Siwek

    Wenn ich das mal so deutlich sagen darf: Wir leben in keiner Demokratie mehr. Unsere Politiker fühlen sich wie absolute Machthaber, wie Könige die sich vom Volk nichts sagen lassen wollen.

    Unsere Politiker haben sich weit vom Volk entfernt.

    Doch in Wirklichkeit steht das Volk über den Behörden und anderen Volksvertreten

    .Behördenvertreter und Politiker sind Staatsdiener.

     

    Sie Dienen dem Staat und der Staat ist das Volk.Somit sind wir das Volk der Souverän.

    Die regierenden Parteien sind vom Volk gewählt, nicht umgekehrt. Das Volk bestimmt, welche Partei das Volk vertritt und nicht umgekehrt.

    Und das sollten langsam mal die Politiker begreifen das "Wir das Volk sind" und das das "Volk die Macht hat"

    Sie sind unsere Diener und haben für uns zu arbeiten und dafür zu sorgen, dass es dem Deutschen Volk gut geht. Sie werden von uns bezahlt.

    Wir sind das Volk und haben somit das Recht mitreden und mitbestimmen zu können. So ist das nun Mal in einer echten Demokratie. Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet Volksherrschaft.

  • SS
    Stipan Stipe Zrilić

    Wir brauchen Volksentscheide und zwar verdammt viele. Ich würde sogar vorschlagen man solle die Menschen nochmal nach der EU-Mitgliedschaft fragen, jetzt wo sie sich, also die EU, als Monstrum entpuppt hat, als monstro, wie mein Spanischlehrer sagen würde.

    Volksentscheide sind die einzige Möglichkeit den direkten Willen des Volkes umzusetzen und das arme Volk sollte am besten zu allem befragt werden. Das würde auch das Interesse an der Demokratie steigern, wenn man sich wieder einbezogen fühlte. Außerdem gibt es zick Themen: Wollen wir das unsere Wasserversorgung privatisiert wird? Wollen wir den Krieg in Afghanistan? Wollen wir härtere Strafen für Polizeigewalt? Wollen wir Studiengebühren? Wollen wir Hartz-4?

  • P
    politik-web

    Die Einrichtung einer Volksgesetzgebung ist auch zur Wiederherstellung einer souveränen Demokratie zwingend notwendig, nämlich als Ausgleich zur immer stärker lobbykratisch statt parlamentarisch ausgeübten Demokratie, in der Volksvertreter von Fraktionskollegen zum Abnicken gezwungen werden.

    http://www.politik-web.de/demokratie.htm

  • EN
    Elfriede Nehls

    Mehrere Freunde haben mich gefragt: umwas geht es eigentlich in dieser Dikussion??? Also, nochmal:

     

    Es geht um Volksgesetzgebung,,, nicht um "plebiszitäre Elemente", wie es von dem neuen Verfassungsgerichtspräsidenten (so will es scheinen)verniedlichend und abwimmelnd im TAZ-Interview geäussert wird. WIR SIND DAS VOLK!!! Wir haben laut Verfassung Anspruch auf bundesweite Volksabstimmungen. Diese müssen vom Parlament geregelt werden. Wir haben eine diesbezügliche sehr gut ausgearbeitete Petition eingereicht. Dieselbe sollte (es wäre schön und ich denke, er wird es tun) Herr Vosskuhle mal lesen und verfügen, dass das Parlament seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit zu tun hat.

     

    MITZEICHNUNG DER AKTUELLEN PETITION!!!

    Liebe Freunde, hier mal eine kleine Gebrauchsanleitung:

    http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/aktion/willensbekundung anklicken,

    dann scrollen, dann "Zur Mitzeichnung" (gelbe Schrift) anklicken.

    HAST DU SCHON MITGEZEICHNET???

  • WH
    Wilfried Heidt

    Zu den Kommentaren von Matthias Klarebach [19.3.14:02] und Elfriede Puppe Nehls [19.3.15.05]

    1. Matthias Klarebach ist ungehalten über Herrn Voßkuhle und gleich über die Richter pauschal mit. Populistisches Schimpfen ist heute ja weit verbreitet und findet bei vielen Gehör. Zu Verbesserung der politischen Kultur trägt es nichts bei. Deshalb will ich auf seine Kritik im einzelnen nicht, aber auf seine Fragen eingehen, zu denen ihn seine Kritik immerhin führt. Das ist das Produktive an der Sache.

    Der Kritiker fragt, warum der Präsident bei seinem Votum zur „Ergänzung“ der „parlamentarischen“ durch „Elemente der direkten Demokratie“ nicht, wie Klarebach meint, „konkreter und bestimmter“ und nicht „deutlicher und nachdrücklicher“ werde mit „seinem Auftrag an den Gesetzgeber, endlich sachliche Volksentscheide zuzulassen, wo er es doch ohne irgendeine Not könnte“ und, die Kollegen Richter gleich mit einbeziehend, diese „ja nicht wirklich viel zu befürchten“ hätten. Was ihn schließlich zu seiner abschließenden Frage führt, ob er „die Bedeutung“ dessen, was er zur plebiszitären Demokratie sage, „vielleicht auch noch nicht richtig verstanden“ habe.

    Mangelt es vielleicht bei Matthias Klarebach am Verständnis für Herrn Vosskuhle? Warum?

    Christian Rath hat das Interview nicht mit dem Privatier Voßkuhle geführt, sondern mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Und insofern ist es angebracht, dass er sich einer noch immer so kontrovers gesehenen Frage wie der Stellung des plebiszitären Elementes im Grundgesetz der BRD solange einer gewissen Zurückhaltung befleißigen muss, Klartext zu reden, wie er die Sache sieht; er hätte das, so sehe ich es, freilich längst als Professor in Freiburg aus seiner Sicht klären können, weil ja die Debatte um diese zentrale Frage in der BRD nun schon seit sechzig Jahren und besonders seit 1984 permanent läuft, nachdem in der Nr. 1 Wochenzeitig DIE ZEIT zum ersten Mal in einem großen Blatt auf einer ganzen Seite im Zusammenhang mit der Nachrüstungsdebatte unter der Überschrift „In Lebensfragen der Nation muss das Volk auch selbst entscheiden können“ durch die Bürgerinitiative „Aktion Volksentscheid“ mit ausführlicher verfassungsrechtlicher Begründung in dieser Sache die erste Petition an den Deutschen Bundestag publiziert wurde. Auch damals konnte man das Anliegen, nach GG Art. 20 Abs. 2 das Abstimmungsrecht des Volkes durch ein „Bundesabstimmungsgesetz“ nach dem Vorschlag eines dreistufigen Verfahrens zeitgemäß auszugestalten mit einer „Zustimmungserklärung“ unterstützen. In kurzer Zeit waren damals – noch in den Zeiten ohne Internet – mehr als 200 000 Zustimmungserklärungen zusammen – was natürlich den damaligen Bundestag keineswegs beeindruckte: die „Volksvertretung“ lehnte mit nur wenigen Gegenstimmen am 4. Oktober trotzdem ab.

    Eine parallel in Karlsruhe eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde ebenfalls nicht angenommen, mit der Begründung, die Materie sei nach dem Grundgesetz „nicht beschwerdefähig“. Man kann diese Anfänge einer Bewegung für direkte Demokratie in Deutschland übrigens in ihrer ganzen Entwicklung bis heute im Internet studieren auf den beiden Seiten www.wirsinddeutschland.org/ und für den aktuellen Stand der Dinge auf www.volksgesetzgebung.de/ .

    Man kann vor diesem Hintergrund Herrn Voßkuhle als Professor des Verfassungsrechts kritisieren, dass man von ihm zu dem spannenden Diskurs über die „herrschende Lehre“ in dieser Angelegenheit bisher leider nichts hören und lesen konnte; er scheint das sowohl in der Zeit seines Studiums als auch danach als Hochschullehrer verschlafen oder für nicht beachtenswert gehalten zu haben. Das wäre zu kritisieren.

    Verstehen aber kann ich, dass er sich jetzt als Präsident des Verfassungsgerichts in der Sache nicht „deutlicher“ äußern will, als er es in dem Interview getan hat. Denn er hat weder uns als Bürgerinnen und Bürger noch den Volksvertretern vom Stuhl der Gerichtsbarkeit herunter – also sozusagen ex cathedra – Ratschläge zu erteilen. Denn in einer freien Gesellschaft wie der unseren ist jedenfalls die Volkssouveränität insoweit garantiert, dass die mündige Bürgerschaft mit dem Mittel des Petitionsrechtes auch erforderliche Verfassungsergänzungen, wie Voßkuhle sie im Interview angesprochen hat, durchsetzen kann. Und nachdem, in Kontinuität der 1984 begonnenen Arbeit, mit der seit dem 9.November auch dem 17. Deutschen Bundestag wieder eine neue Petition mit der Forderung vorliegt, die „dreistufige Volksgesetzgebung“ [= außerparlamentarisches Gesetzesinitiativrecht, Bürgerschaftsbegehren und Bürgerschaftsentscheid mit entsprechenden Bedingungen für die freie und gleichberechtigte Information und Diskussion der Alternativen in den Massenmedien] durch Volksentscheid zu ermöglich und dafür im Internet ein jeder Stimmberechtigte, der das unterstützen will, seine „Willensbekundung“ in die Waagschale werfen kann [http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/aktion/willensbekundung], liegt es einzig und allein an uns als Bürgerschaft, das Erforderliche zu unternehmen.

    Dass das nicht längst zum Erfolg geführt hat, liegt einzig daran, dass nicht viel mehr Bürgerinnen und Bürger, als es bisher getan haben, bisher ihre Willensbekundung einsetzen. Und warum geschieht das – nach Prüfung des Vorschlages der Petition – bisher nicht im genügenden Maße? Weil erst viel zu wenige von dieser Möglichkeit wissen! Und warum wissen die allermeisten nichts davon? Weil die Massenmedien bisher nicht darüber berichten und darauf hinweisen! Deshalb kann ich mich gerne dem anschließen, was sich Matthias Klarebach am Schluss seines Kommentars zu diesem „essentiellen Thema“ von der Redaktion der TAZ „wünscht“. Mit diesem Diskurs ist ein kleiner Anfang gemacht. Wir sollten ihn vergrößern! Ich bin zu jeder Wette bereit: Würden heute noch 20 Millionen Stimmberechtigte ihre Willensbekundung eintragen, würde der Bundestag das Anliegen der Petition morgen beschließen. Wetten, dass...?

    2. Oben erwähnte ich die 1985 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnte Annahme einer Verfassungsbeschwerde zum Abstimmungsrecht des Volkes. Deren Argumentation seinerzeit war, dass gesagt wurde, aus GG Art. 20 Abs. 2 ergebe sich der Auftrag der Verfassung an den Verfassungsgesetzgeber, der sog. „Aktivbürgerschaft“, das „Abstimmungsrecht“ des Volkes so verfügbar zu machen, wie auch das Wahlrecht verfügbar gemacht ist. Warum wurde die Beschwerde, das Verfassungsgericht möge den Gesetzgeber gem. Art. 20 Abs. 2 auferlegen, entsprechend zu handeln, seinerzeit trotzdem als „nicht beschwerdefähig“ abgewiesen? Weil die damaligen Richter den Art. 20 Abs. 2 im Sinne der damals mehrheitlich „herrschenden Lehre“ die Lesart vertraten, das Abstimmungsrecht bezöge sich nur auf den Fall des Art. 29 [Neugliederung der Bundesländer]. Ich habe in meinem ersten Brief [18.3.21:02] schon darauf aufmerksam gemacht, dass in dem Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 in dem zitierten Absatz 211 das Bundesverfassungsgericht inzwischen eine andere Sicht der Dinge zu vertreten scheint. Deshalb hat die Petition vom 9. November 2009 die entsprechende Stelle auch in ihre verfassungsrechtliche Begründung aufgenommen und zurecht weist Gerhard Schuster in seiner Antwort an Elfriede Puppe Nehls [19.3.13:30] auf eine diesbezügliche Anzeige in DIE ZEIT vor der Bundestagwahl hin, wo deutlich wird, dass sich aus der Logik der Argumentation, wie sie vom BVerfG an der entsprechenden Stelle seines Urteils vom 30.3.2009 gegeben ist, der Vorwurf des „Verfassungsbruches“ deswegen erhoben werden kann, weil der nach derzeitiger Lage der einzig zuständige Verfassungsgesetzgeber, der Bundestag, sich nun seit mehr als zwei Jahrzehnte explizit weigert, dem Souverän das plebiszitäre Element „Abstimmungsrecht“ verfügbar zu machen. Das kann aber nicht Herr Voßkuhle als Präsident des Gerichtes in einem Interview anmahnen. Das Gericht kann auch keinen „Terminauftrag“ an den Gesetzgeber geben, entsprechend zu handeln. Das könnte es nur tun, wenn es über eine entsprechende Verfassungsbeschwerde, die eingereicht und angenommen sein müsste, zu urteilen hätte. Ja, ja, liebe Elfriede und lieber Matthias, der Rechtsstaat hat seine zu beachtenden Ordnungen.

    3. Ob es aber klug wäre zu versuchen, die Sache über eine solche Beschwerde zu forcieren, steht auf einem ganz anderen Blatt. Denn selbst wenn sie angenommen und positiv beschieden werden würde, könnte das Gericht der Volksvertretung nicht solche Auflagen machen, wie sie politisch in den Kriterien der hier mehrfach angesprochenen Petition als Forderung für eine zeitgemäße Regelung des plebiszitären Elementes unserer demokratischen Grundordnung notwendig sind, um eine freie Entwicklung zu garantieren. Denn ein schlecht geregeltes plebiszitäres Verfahren wäre schlechter als gar keines. Deshalb sollte man lieber versuchen, anstatt darüber zu lamentieren, den Anstoß von Andreas Voßkuhle aufzugreifen und ihn mit der erwähnten Petition dergestalt zu verbinden, dass wir diese im Internet zu einer selbstorganisierten Volksabstimmung über ihre Forderungen erweitern. Die Initiative „volksgesetzgebung-jetzt.de“ wird auf ihrer Homepage in Kürze dazu einen Vorschlag unterbreiten.

    Wilfried Heidt, 19. März 2010

  • CL
    Christian Lukas-Altenburg

    Andreas Vosskuhle ist ohne Zweifel nicht unumstritten in der Deutschen Richterschaft, aber auch er wird sich sehr schnell an die Begebenheiten seines neuen Amtes

    anpassen und viele seiner vorherigen Standpunkte revidieren, was ja schon mit dem Eintritt in das Bundesverfassungsgericht begonnen hatte.

    Der Freiburger Jurist Vosskuhle wird dabei weniger zum Vorschein kommen, wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Vosskuhle es denn gerne hätte. Bleibt zu hoffen dass unter diesen Charaktermasken der Mensch Vosskuhle Mensch bleibt.

  • CJ
    Carl Jaegert

    In der Tat ist die Zeit ja nun reif, nicht mehr um den heißen Brei herumzureden und die Volksgesetzgebung endlich auch - als zweites Standbein einer zeitgemäßen Demokratie - auf Bundesebene einzuführen.

     

    Erfreulich, dass die Initiative volksgesetzgebung-jetzt.de sich nicht - wie die anderen Initiativen gleicher Zielsetzung - auf die dreistufige Volksgesetzgebung beschränkt, sondern das ganze Verfahren mit einer Medienbedingung ergänzt, ohne die eine freie Willensbildung nicht denkbar ist.

     

    Von mancher Stelle hiergegen vorgetragene Bedenken, dass dadurch die Meinungsfreiheit eingeschränkt würde, stellen das Kind auf den Kopf. Stellen wir es also wieder auf die Füße und gewährleisten wir die Meinungsfreiheit DURCH eine solche Medienbedingung.

    (Schade, dass auf der Website der Initiative dieser Aspekt - noch - nicht umfassender begründet wurde.)

  • GM
    Gerhard Meister

    Es ist doch immer wieder das Gleiche: Kaum nimmt ein Polit-VIP das Wort „plebiszitäre Elemente“ o.ä. in den Mund, schon wird dies von den Medien für eine Head-Line verwendet.

    „Schön“, könnte man sagen, ist doch damit die Machtfrage, welche ich für die wichtigste Frage überhaupt im gesellschaftlichen Leben halte, im Kern angesprochen und eine Möglichkeit für einen – wenn auch kleinen – öffentlichen Diskurs gegeben. Noch schöner allerdings wäre es, würde der Diskurs in der TAZ selbst fortgeführt werden, der „Demokratie in Deutschland“ täte dies gewiss gut.

    Dies umso mehr, weil: so lange in Deutschland das Volk nur alle vier Jahre ein Kreuzchen bei einer Wahl machen kann, kann von Demokratie und wahrer Volkssouveränität nicht gesprochen werden. Erst dann, wenn das Abstimmungsrecht über Sachfragen als demokratisches Grundrecht verfügbar wird, sodass aus aus den Reihen des Volkes heraus Gesetzesinitiativen entwickelt, eingebracht und schlussendlich in einem geordneten Verfahren dem Volk selbst zur Abstimmung vorgelegt werden können: erst dann können wir von verwirklichter Demokratie sprechen. Allerdings muss eines beachtet werden: Die Medien sind an ihre öffentliche Informations-Funktion zu erinnern und entsprechend in die Pflicht zu nehmen, authentisch und gleichberechtigt das Pro und Contra zu reflektieren. Wie dies im Einzelnen aussehen kann und was für die Verwirklichung dieses vorenthaltenen Grundrechtes mittlerweile getan wird, kann ja in www.volksgesetzgebung-jetzt.de studiert werden.

    Dies wäre gewiss auch eine spannende Lektüre für Herrn Vosskuhle, der sich anscheinend nicht mehr daran erinnert, was er im Juni 2009 mit unterschrieben hat (Herr Heidt wies dankenswerterweise in seinem ersten Beitrag - 18.3., 12:53 - darauf hin).

    Doch auch bei den Wortmeldungen von Kalix, Claudia und Cosmotourist würde ich mir wünschen, dass sie es nicht bei ihrem jeweiligen Schnellschuss belassen – gehört doch das „sich kundig machen“ zu einem Thema zu den wichtigsten und vornehmsten Aufgaben eines Staatsbürgers in einer Demokratie, die den Namen auch verdient.

  • EP
    Elfriede Puppe Nehls

    ..... denn es triebe die Menschen in die Verzweiflung, wenn sie so deutlich erleben müssten, dass weder das eine noch das andere Hohe Haus, auf die sich unser Staatswesen stützt und aufbaut und metamorphosiert, diesem geschichtlich überfälligen Anliegen vollste Aufmerksamkeit und Würdigung zukommen liesse. DIESE PETITION IST SOZIAL- KULTUR- UND GESCHICHTSWISSENSCHAFTLICH NICHT UNTER DEN TEPPICH ZU KEHREN!

  • EP
    Elfriede Puppe Nehls

    Das ist auch meiner Weisheit alleraktuellster Schluss: Es kann gar nicht mehr anders sein, als dass von unserem Bundesverfassungsgericht der konkrete Termin-Auftrag an unser Parlament gegeben wird, die Vorlage der aktuellen Petition für Volksgesetzgebung uns, dem Volk, zur Abstimmung vorzulegen. So sei es, denn ich bin erpicht darauf den Mauschlern und Demokratiepessimisten im Parlament und im Volk die Stirn zu bieten.

  • MK
    Matthias Klarebach

    Erfreulich zu hören, dass Herr Voßkuhle etwas Sinn in plebiszitären Elementen sieht. Doch wie schade, dass es so wenig und seicht ist. Wie lange werden wir brauchen, bis im etablierten Politikbetrieb endlich die Dringlichkeit von Innovationen durch zivile, von Parteien losgelöste Intelligenz und Kreativität zur Lösung unserer wirtschaftlichen, staatsrechtlichen, ökologischen und sozialen Probleme (z. B. Bildungs- und Gesundheitswesen) gespürt wird?

     

    Wenn es tatsächlich so ist, wie das Verfassungsgericht in früheren Urteilen schon festgestellt hat, dass einiges in unserem Staat und im EU-Prozess die Souveränität des Volkes untergräbt, sogar das Wahlverfahren vom Gericht schon als verfassungswidrig bezeichnet wurde, warum wird dieses Gericht, dass eine letzte Hoffnung des Volkes auf eine wirkliche souveräne Demokratie ist, nicht konkreter und bestimmter mit seinem Auftrag an den Gesetzgeber, endlich sachliche Volksentscheide zuzulassen? Warum wird Herr Voßkuhle nicht deutlicher und nachdrücklicher, wo er es doch ohne irgendeine Not könnte?

     

    Ist die Parteienhörigkeit selbst unter den Richtern, die ja letztlich leider auch nach Parteienproporz besetzt werden, noch so groß, obwohl sie gerade wegen Ihrer gesetzlichen „Gutstellung“ nicht wirklich viel zu befürchten haben? Oder haben wir aufgrund des geistigen Inzests durch staatliche Richterausbildung, staatliches Richterbestellungs- und Beförderungswesen sowieso nichts anderes mehr zu erwarten? Man merkt deutlich den geistigen Stall unseres Politikbetriebs, in dem nicht allzu viel Sinn für Legitimität durch Volksunmittelbares und den Willen des Volkes besteht.

    Wenn er die Sache der plebiszitären Elemente wirklich für wichtig hielte, würde er nicht bloß sagen, „.... eine Ergänzung durch plebiszitäre Elemente halte ich für sinnvoll, ...“. Er würde, zumindest in einem Interview für eine gedeihliche Entwicklung unserer Gesellschaft konkrete Schritte von der Politik erwarten. Vielleicht hat er die Bedeutung aber auch noch nicht richtig verstanden?

     

    Von der Redaktion der TAZ wünsche ich mir noch mehr kompromisslose, forschende, ja entlarvende Fragen bei diesem essentiellen Thema.

     

    Es gibt übrigens in der Zivilgesellschaft zahlreiche Initiativen, die in Sachen Entwicklung der Demokratie aufklären und sogar Willensbildung unterstützen und den Willen der Menschen transportieren, z. B. www.willensbekundung.de. Mit viel Substanz, Qualität und Nachhaltigkeit.

  • GS
    Gerhard Schuster

    Elfriede Puppe Nehls spricht von "Verfassungsbruch". Diese Frage kann man ja ernsthaft stellen! Hierzu möchte ich auf eine Anzeige in der "Zeit" hinweisen, die in der Woche vor der letzten Bundestagswahl im September 2009 (Nr. 40) erschienen ist: www.volksgesetzgebung-jetzt.de/60-jahre-verfassungsbruch

  • EP
    Elfriede Puppe Nehls

    Also, man muss aufpassen, dass der Quatsch nicht immer quätscher wird. Ich möchte mich mal nur auf die dringende Notwendigkeit, ja mehr als das, auf die derzeitige Rechtslage beziehen.

    Eine Verfassung haben wir ja nun mal. Die ist unser Grundgesetz. Darin finden wir Art,20,2 in Zusammenhang mit anderen Artikeln. Jedenfalls wird daebenselbst gerade nicht von "plebiszitären Elementen" geredet. Sondern es geht um das ganz grosse und doch so selbstverständliche Recht und die Pflicht, ausser Wahlen auch Abstimmungen einzurichten. Das heisst, Gesetzesinitiativen müssen nicht nur für parlamentarische Kommissionen sonden ebenso für das Volk möglich sein! WIR SIND DAS VOLK!!! Es ist verdammte Pflicht und Schuldigkeit unseres Parlamentes, die Ausführungsbestimmungen für Volksgesetzgebung endlich zu verabschieden! Dieses Parlament braucht sich nicht einmal weiter den Kopf zu zerbrechen. Denn ein optimaler genialer Vorschlag liegt dem Parlament seit 9.November 2009 als Petition auf dem Tisch. Alle 622 Abgeordneten haben diese Unterlagen erhalten. Ebenso die Mitglieder des Petitionsausschusses sowie der Ausschuss selber. Es ist ein Skandal und vielleicht auch sogar Verfassungsbruch, wenn die Angelegenheit nicht in unmittelbarer Frist bearbeitet wird. Alle weiteren Einzelheiten und weitere Unterzeichnungn bitte auf:

    MITZEICHNUNG DER AKTUELLEN PETITION!!! Liebe Freunde, hier mal eine kleine Gebrauchsanleitung: http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/aktion/willensbekundung anklicken, dann scrollen, dann "Zur Mitzeichnung" (gelbe... Schrift) anklicken. HAST DU SCHON MITGEZEICHNET???

  • PF
    Peter Frank

    der Vorschlag von Claudia ( Kommentar 18.03.2010-10:49 Uhr) eine neue Verfassung zu erarbeiten um „Volksinitiativen“ und“Volksabstimmungen „ermöglichen , ist gar nicht notwendig.

     

    Dieses Anliegen lässt sich auch aus der Logik des Grundgesetzes durch den Artikel GG Art 20 Abs.2 . ableiten. Dort steht mit Bezugnahme auf die Staatsgewalt , sie gehe vom Volke aus in „Wahlen und Abstimmungen“.

    Bis auf den heutigen Tag haben wir auf Bundesebene ein entprechendes Ausführungsgesetz für die Durchführung von Wahlen, aber keine Regelung für Volksinitiative,Volksbegehren und Volksentscheid.

    D.h die Rechtsgemeinschaft der BRD ist seit über 60 Jahren an der Ausübung Ihrer Souveränität gehindert.

    Deswegen begrüße ich die unten schon erwähnte Initiative volksgesetzgebung-jetzt.de zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung um diese Schieflage zu korrigieren.

  • GS
    Gerhard Schuster

    @ Kalix:

     

    Du vermisst das Konkrete in Voßkuhles Aussage und verweist auf das Beispiel der Schweiz. Dabei gibt es in Deutschland Vorschläge aus der Zivilgesellschaft, die die Dinge weiterentwickelt haben. Die dreistufige Volksgesetzgebung, wie sie Wilfried Heidt schon in die Diskussion eingebracht hat (siehe Kommentar 18.03.2010 12:53), sieht einen Prozess vor, der die repräsentative Seite der Demokratie so um die plebiszitäre ergänzt, dass ihr nicht nur ein paare Elemente hinzugefügt werden, sondern so, dass die Demokratie damit wirklich auf zwei Beinen stehen würde. Das das funktioniert gehört in unserer heutigen stark durch die Medien beeinflussten Gesellschaft auch, dass hier entsprechende Regelungen vorgesehen sind. Eine solche unabdingbar nötige "Medienbedingung", die die gleichberechtigte Diskussion über das Pro und Kontra in der großen Öffentlichkeit gewährleistet, sieht der Vorschlag der genannten Initiative Volksgesetzgebung-jetzt.de vor und auch die Schweiz könnte eine Weiterentwicklung ihrer Regelungen in diese Richtung gut gebrauchen.

     

    Auf der Webseite der Initiative kann man den Vorschlag mit seine Willensbekundung unterstützen.

  • WH
    Wilfried Heidt

    Eigentlich hatte ich auf einen substanziellen Diskurs gehofft zu diesem für jede Demokratie zentralen hema! So ist es schade, dass man zu den Äußerungen von Kalix, Claudia und Cosmotourist leider ganz ratlos ist, was man ihnen sachlich antworten könnte, wie vernünftig zu regeln wäre, was im Interview von Herrn Voßkuhle mit dem Stichwort "Volksabstimmungen" angesprochen ist. Ich denke, wenn er das lesen würde, was die drei von sich geben, ginge es ihm wahrscheinlich nicht anders als mir: ich bin ratlos und kann allen dreien eigentlich nur vorschlagen, sich über den Sachzusammenhang "plebsiziäre Demokratie" erst einmal etwas kundig zu machen und dann mit etwas geklärteren Gedanken sich nochmals zu Wort zu melden. Kundgig machen könnten sie sich am besten im www auf der Homepage der Initiative "Volksgesetzgebung-jetzt.de". Nichts für ungut!

    Wilfried Heidt

  • GS
    Gerhard Schuster

    @ Kalix:

     

    Du vermisst das Konkrete in Voßkuhles Aussage und verweist auf das Beispiel der Schweiz. Dabei gibt es in Deutschland Vorschläge aus der Zivilgesellschaft, die die Dinge weiterentwickelt haben. Die dreistufige Volksgesetzgebung, wie sie Wilfried Heidt schon in die Diskussion eingebracht hat (siehe Kommentar 18.03.2010 12:53), sieht einen Prozess vor, der die repräsentative Seite der Demokratie so um die plebiszitäre ergänzt, dass ihr nicht nur ein paar "Elemente" hinzugefügt werden. Sondern so, dass die Demokratie damit wirklich auf ihren zwei Beinen stehen würde - dem repräsentativen und dem direkt-demokratischen, wie das ja auch das GG Art.20 Abs.2 vorsieht! Damit das funktioniert, gehört z.B. in unserer heutigen stark durch die Medien mitgeprägten Gesellschaft auch, dass hier entsprechende Regelungen vorgesehen sind. Eine solche unabdingbar nötige "Medienbedingung", die die gleichberechtigte Diskussion über das Pro und Kontra in der großen Öffentlichkeit gewährleistet, sieht der Vorschlag der genannten Initiative Volksgesetzgebung-jetzt.de vor. Auch die Schweiz könnte eine Weiterentwicklung ihrer Regelungen in diese Richtung gut gebrauchen.

     

    Die von Wilfried Heidt unten genannte Petition in dieser Sache, kann auf der Webseite der Initiative durch "Willensbekundung" unterstützt werden.

  • K
    Kalix

    Schade, der Vorgänger Papier war hier schon konkreter. Plebiszitäre Elemente: welche, wieviel und mit welchem Mandat werden diese ausgestattet? Warum nicht ganz 1fach: die Möglichkeit eines Bürgerbegehren nach dem Vorbild der Schweiz. Das erste Bürgerbegehren führt zum Wechsel vom Verhältnis- zum Mehrheitswahlrecht; dann können wir nicht nur wählen, sondern auch abwählen.

  • WH
    wilfried Heidt

    Zum Interview mit Herrn Voßkuhle, worin sich eine weitreichende Frage verbirgt:

     

    Herausgelockt durch den Interviewer Christian Rath zum Stichwort "Volksabstimmungen" - was prompt in der TAZ zur Headline aufrückt -, antwortet der neue Verfassungsgerichtspräsident, "die parlamentarische Demokratie" habe sich "im Kern bewährt". Aber er halte "eine Ergänzung durch plebiszitäre Elemente für sinnvoll, vor allem bei Änderungen des Grundgesetzes."

    Das ist der übliche Allgemeinplatz an dieser Stelle - immerhin. Doch damit fällt er entscheidend hinter die Position zurück, welche das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Begleitgesetz des Lissabon-Vertrags am 30. Juni 2009 in verfassungsrechtlich prinzipieller ["normativer"] Hinsicht eingenommen hat, als es im Absatz 211 seines Urteils folgendes feststellte:

    »Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips.« Das Gericht verankert dieses Prinzip sogar im umfassendsten individuellen Grundrecht unserer Verfassung, nämlich im Art. 1 des Grundgesetzes, indem es fortfährt: »Der Anspruch auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt ist in der Würde des Menschen verankert [Art. 1 Abs. 1 GG]. Er gehört zu den durch Art. 20 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG als unveränderbar festgelegten Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts.«

     

    Wenn nun Rechtslogik als methodische Orientierung für die einschlägige Urteilsbildung Geltung besitzt, dann kann man das Demokratiemodell der BRD künftig nicht mehr als "parlamentarische Demokratie" bezeichnen, die man aus pragmatischen Überlegungen eventuell auch "ergänzen" könnte durch "plebiszitäre Elemente", etwa solche, wie Voßkuhle sie jetzt nennt. Sondern: Wenn gilt, was im zitierten Absatz des Urteils vom 30. Juni 2010 steht, dann müsste die Staatsordnung der BRD längst die einer "komplementären Demokratie" sein, bei welcher auf der Grundlage der Volkssouveränität zwei Lebensformen der Demokratie unabänderlich zusammenwirken sollen/müssen: die plebiszitäre einerseits und die parlamentarische andererseits. Und zwar so, dass der Souverän an den Gestaltungen der Aufgaben, die beiden Sphären obliegen, "teilhat":

    > zum einen durch Wahlen an der Zusammenstellung des Personals für die legislativen, exekutiven und judikativen Funktionen insofern diese durch "besondere Organe" [Grundgesetz Art. 20 Abs. 2] der parlamentarischen Demokratie ausgeübt werden [was in der BRD von Anfang an praktiziert wurde]

    > und zum andern mittels der direkten Ausübung der "Staatsgewalt" durch die abstimmungsberechtigte Bürgerschaft [ebenfalls GG Art. 20 Abs. 2], was sich von der Sache her nur auf die legislative Funktion beziehen kann, also auf die sogenannte Volksgesetzgebung".

     

    Dieses plebiszitäre Grundrecht war mit seinen drei Elementen des

    > außerparlamentarischen Gesetzesinitiativrechtes, > des Volksbegehrens und > des Volksentscheides eine

    Errungenschaft der deutschen Arbeiterbewegung. Sie stand in deren erstem [Eisenacher] Programm 1869 neben der Forderung nach dem allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht an der Spitze und kam in einer bestimmten Weise geregelt nach fünfzig Jahren mit mehreren Artikeln 1919 in die Weimarer Reichsverfassung, wurde jedoch nie wirklich zum Leben erweckt, sondern immer nur parteipolitisch funktionalisiert und halbherzig praktiziert.

     

    Nach 1945 behauptete eine u. a. von Theodor Heuss erfundene Legende, es sei dieses plebiszitäre Element "eine Prämie auf Demagogie" gewesen und habe entscheidend dazu beigetragen, Hitler an die Macht zu bringen - eine pure Legende, die aber 1948/49 im Parlamentarischen Rat dazu führte, dass die Volksgesetzgebung nicht in das Grundgesetz aufgenommen wurde.

     

    Und so blieb es bis zum heutigen Tag. Wobei nun seit heute durch das Interview von Voßkuhle in der TAZ bemerkenswert ist, dass Letzterer ja der Vorsitzende des 2. Senats war, welcher einstimmig, also auch mit der Unterschrift des heutigen Präsidenten für das Urteil vom 30. Juni 2010 verantwortlich zeichnet.

     

    Daheer stellt sich nach diesem Interview an den neuen Verfassungsgerichtspräsidenten die Frage:

     

    Wenn es sich rechtslogisch-normativ so verhält, wie das Urteil vom 30. Juni, an dem er mitgewirkt hat, es feststellt, ist dann die Komplementierung der parlamentarischen durch die plebiszitäre Demokratie nicht nur "sinnvoll", sondern verlangt dann das Verfassungsgebot GG Art 20 Abs.2 nicht zwingend endlich die hier vorgeschriebene uneingeschränkte Ausgestaltung des plebiszitären Elementes im Sinne der dreistufigen Volksgesetzgebung? So, wie es aus der Zivilgesellschaft von der Initiative "Volksgesetzgebung-jetzt.de" seit Jahren mit einem entsprechenden Gesetzesvorschlag verlangt wird?! Auch dem 17. Deutschen Bundestag liegt seit dem 9. November 2009 eine diesbezügliche Petition vor. Jeder an der Demokratieentwicklung interessierte Stimmberechtigte der Bundesrepublik Deutschland kann sich im Internet über diese Initiative informieren und sie unterstützen - auch Herr Vosskhuhle.

    Wilfried Heidt, 18. März 2010

  • C
    claudia

    Die plebiszitären Elemente, ja ja...

     

    Das Volk könnte zum Beispiel ein paar Leute wählen, denen es vertraut. Diese haben den Auftrag, eine Verfassung auszuarbeiten. Zwingend hat dort drin zu stehen, daß Volksabstimmungen über Regierungspläne sowohl als Volksinitiativen für neue Gesetze oder Gesetzesänderungen ein unveränderbares Bürgerrecht sind. Ebenso "runde Tische", an denen Bürger mit ihren Verwaltern gemeinsam am Gelingen der Dinge arbeiten.

     

    Der ausgearbeitete Verfassungentwurf wird dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Bei mehrheitlicher Ablehnung sind entsprechende Verbesserungen einzuarbeiten, denn das Ziel ist eine vom Volk beschlossene Verfassung.

     

    Die Verfassungsversammlung könnte zum Beipiel in der Frankfurter Paulskirche tagen.

     

    Ach den Versuch soll es schon mal gegeben haben? Für Deutschland nicht geeignet?

    Man mußte dann auf Otto von Bismarck warten, der zeigte wie Deutschland funktioniert?

     

    Ja wenn das so ist...

  • V
    vic

    "...zuletzt etwa der relativ erfolgreiche Umgang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise..."

    Vertrauenswürdig? Erfolgreich?

    Aua Herr Voßkuhle, das kann man auch anders sehen.

  • C
    Cosmotourist

    Trauerflor für Deutschland

    Kann man sich ja vorstellen, wies mit Deutschland weitergeht. War zwar schon ganz nett, dass Vosskuhle ein paar Auflagen in Sachen EU-Verfassung erteilt hat. Im Ergebnis war das aber nix als Camouflage. Laut Verfassung wäre eine Volksabstimmung erforderlich gewesen. Und damit wäre die Sache geplatzt. Wär ja auch nur wünschenswert gewesen.

     

    Denn der Vertrag von Lissabon ist ein Papiertiger, den bekanntlich noch nicht mal die Abgeordneten im Bundestag kapiert haben. Ich bezweifle, dass Vosskuhle ihn kapiert hat. Nach Vorliegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte die Regierung erklärt, dass teilweise unverständlich sei, wie die Entscheidungsbegründung und die erteilten Auflagen zu verstehen sind. Anscheinend ist vielen Deutschen nicht bewusst, was da noch an Auswirkungen auf Deutschland zukommen kann. Und voraussichtlich auch kommen wird.

     

    Hätte Vosskuhle die Durchführung einer Volksabstimmung verfügt, hätte dieser sich natürlich bei SPD und CDU in die Nesseln gesetzt. Andererseits hätte er damit ein klares Zeichen in Europa gesetzt. Zumindest hätte man erwarten dürfen, dass Vosskuhle von der EU, bzw. von der Bundesregierung, eine Formulierung der neuen EU-Verfassung einfordert, die für einen Durchschnittsbürger verständlich und nachvollziehbar ist wie dies z. B. bei der dt. Verfassung der Fall ist. Offenbar war ihm der Präsidentensessel wichtiger. Den hat Vosskuhle sich mit dem Verrat am Volk erkauft. Und mit dem Verrat an der deutschen Verfassung. Denn diese wurde infolge der neuen EU-Verfassung in einen Schweizer Käse umgewandelt.