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Verfassungsgericht kippt RauchverbotZigarette in der kleinen Kneipe erlaubt

Das derzeitige Rauchverbot in Einraumkneipen verstößt gegen die Verfassung. In kleinen Kneipen dürfen Gäste nun rauchen, solange es nichts Richtiges zu essen gibt.

Darf wieder aufgestellt werden, das (Nicht-)Raucherschild. Bild: dpa

KARLSRUHE taz In kleinen Bierkneipen darf zunächst wieder geraucht werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil gilt unmittelbar in Berlin und Baden-Württemberg, hat aber Wirkung für alle Bundesländer außer Saarland und Bayern.

Konkret ging es um zwei Wirte aus Baden-Württemberg und Berlin. Uli Neu betreibt den Pfauen in Tübingen und Sylvia Thimm die Kneipe Doors in Prenzlauer Berg. Beide Gaststätten haben nur einen Raum. Das Ziel des Gesetzgebers, dass Nichtraucher in jeder Gaststätte mindestens einen rauchfreien Raum vorfinden müssen, führte bei ihnen zwingend zum totalen Rauchverbot. Sie beklagten deshalb Umsatzeinbußen von rund 30 Prozent.

Karlsruhe musste nun den Gesundheitsschutz für Nichtraucher mit der Berufsfreiheit der Kleingastwirte abwägen und entschied gestern zugunsten der Kneipiers. Wenn der Gesetzgeber Ausnahmen vom strikten Nichtraucherschutz für große Restaurants vorsehe, etwa indem er separate Raucherräume zulasse, dann müsse er auch die Interessen der Einraumkneipen berücksichtigen. Diese seien durch das Rauchverbot doppelt belastet. Zum einen sei unter ihren Kunden der Anteil der Raucher besonders hoch, zum anderen könnten sie nun mal kein Nebenzimmer für Raucher einrichten.

Ab sofort gilt nun eine Übergangsregelung. In kleinen Kneipen darf wieder geraucht werden, wenn sie fünf Bedingungen erfüllen: Die Gaststätte darf nur einen Raum haben, maximal 75 Quadratmeter groß sein, Kinder und Jugendliche müssen draußen bleiben und es dürfen keine "zubereiteten Speisen" angeboten werden. Zudem muss am Eingang ein Schild "Rauchergaststätte" angebracht werden. Für alle übrigen Gaststätten ändert sich nichts. Dort gilt weiter das grundsätzliche Rauchverbot, mit Ausnahme der abgetrennten Raucherräume.

Diese Übergangsregel gilt längstens bis Ende 2009. Spätestens dann müssen die Landtage neue Gesetze zum Nichtraucherschutz beschließen. Viele werden vermutlich die Karlsruher Zwischenlösung zur Dauerregel machen. Zulässig wäre aber auch die etwas strengere Klausel aus dem Saarland, wonach nur in "inhabergeführten" Kneipen geraucht werden darf. Pfauen-Wirt Uli Neu, der mehrere Aushilfen beschäftigt, würde davon zum Beispiel nicht profitieren.

Möglich wäre als Dauerregel aber auch ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, so wie heute schon in Bayern. Zwar wären die kleinen Bierkneipen auch bei dieser Lösung in ihrer Existenz bedroht, das sei aber hinzunehmen, so die Richter, wenn sich der Landesgesetzgeber für einen strengen Gesundheitsschutz entscheide.

Die Karlsruher Entscheidung fiel mit 6 zu 2 Stimmen gegen die beiden eher linken Richter Brun-Otto Bryde und Johannes Masing. Sie hielten das Konzept von Berlin und Baden-Württemberg für in sich schlüssig und zulässig. Dagegen sei das von der Richtermehrheit akzeptierte totale Rauchverbot in Gaststätten, so Masing, eine unverhältnismäßige "Extremlösung".

In einem dritten Verfahren hatte gestern auch die Klage eines Disko-Betreibers aus Heilbronn Erfolg. Er wehrte sich dagegen, dass in Baden-Württemberger Tanzlokalen bisher überhaupt nicht geraucht werden darf. Künftig ist es auch hier möglich, separate Raucherräume einzurichten. Betroffen sind davon auch ähnliche Regelungen in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

(Az. 1 BvR 3262/07 u. a.)

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39 Kommentare

 / 
  • P
    pantherbär

    Das Urteil dürfte oft fehlinterpretiert sein, wenn von Ausurteilung der Verfassungskonformität eines strikt gesetzlich generellen Gastronomie Rauchverbot ohne Ausnahmen ausgegangen wird. Prozessual war insofern vom 1. Senat die Hauptrüge der Kläger (Wirte/Discobetreiber) zu beurteilen, erwerbsnachteilig im Grundrecht freier (selbstständiger) Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) beschwert zu sein. Dies hat der Senat -mit den konkreten Ausnahmen und Abweichungen- generell verneint. De facto grob verkürzt interpretiert: Der enteignungsähnliche Eingriff in den Berufserwerb sei "zum Wohl der Allgemeinheit" (Nichtraucherschutz) generell verfassungskonform, der Gesetzgeber könne dies verfassungsmäßig tun. Damit ist aber (noch) n i c h t s ausgesagt zur Frage, ob der Eingriff zum Wohl der Allgemeinheit denn entschädigungslos von den Wirten hinzunehmen und i n s o w e i t noch "verhältnismäßig" sei.

    Im Grunde genommen hat der Senat "flexibiliert" vom Gesetzesvollzug hin zur Verwaltungs Einzelfallprüfung mit nachfolgender Rechtsweggarantie zu den unteren Fachgerichten (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG). Diese haben zuvörderst in jedem Einzelfall über die Frage der Entschädigung kausal enteignungsgleicher Eingriff in Berufserwerb der Wirte qua Gesetz zu entscheiden. Sh. generell dazu ebenda: "Die Grundrechte zu gewährleisten ist zuvörderst Aufgabe der unteren Fachgerichte. Diese haben Sorge dafür zu tragen, dass der Einzelne seine Grundrechte im Wege wirksamen richterlichen Rechtsschutzes durchsetzen kann... Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet es in solchen Fällen, dass der Betroffene nicht erst im Wege zum Bundesverfassungsgericht erstmals in die Lage versetzt wird, wirksamen Grundrechtsschutz einzufordern....." (2 BvR 817/90 u.a. BVerfG v. 30.04.1997) Es könnte also am Ende möglicher Weise weit teuerer werden als es sich so mancher Mitmensch heute träumen lässt.

     

    Erwin Thierfelder

    51645 Gummersbach -Rechtspolitiker (AGP)-

  • SD
    Stefan Dreyer

    Wenn ich mir hier so die Kommentare der Leser anschaue, wird mir ganz anders. Entweder ein bisschen blöd oder uninformert schiesst es mir durch den Kopf, oder halt taz-typisch, etwas extrem, leider taz-untypisch aüsserst unsymphatisch dabei!

    Das Rauchverbot bleibt doch bestehen!

    Es gibt jetzt einige wenige, wirklich wirtschaftlich betroffenene, kleine Kneipen, in denen jetzt wieder geraucht werden darf. Was ist denn daran so schlimm? Ich sage nur, hurra, die Berliner Kiezkneipe wird überleben und hurra, ich kann weiterhin rauchfrei essen gehen, mein Eis in der Eisdiele rauchfrei zu mir nehmen und weiterhin morgens im Hotel rauchfrei frühstücken! In allen öffentlichen Eirichtungen ist das Rauchen eh verboten! Wer jetzt noch meckert und das totale Rauchverbot fordert ist in meinen Augen ein Extremist, ein Tugendterrorist und Unsymphat!

  • GL
    Günter. L.

    Ich finde es piepegal, ob in Eckkneipen geraucht

    wird, sind eh nur immer die gleichen, die sich dort aufhalten. Nur im Restaurant, beim Essen - da möcht ich nicht durch Rauch belästigt werden. Und was die

    Toleranz von Rauchern angeht... Man stelle sich einmal in einen Unterstand einer Bushaltestelle.

    Da kriegt man seine volle Ladung Nikotin mit.

    Hier wäre "rauchfrei" eher nützlich als in verräucherten Kneipen...

    Selbst hab ich über 30 Jahre "gequarzt", das ist

    bedauerlich. Und die meisten meiner Arbeitskollegen, die sich im "Raucherzimmer" versammelten (weil doch diese Rauchergemeinde so kommunikativ und voll gut drauf sei), beneideten mich, als ich von einem Tag auf den anderen diesen

    Blödsinn beendete.

     

    Also lasse man die Leutchen in den Raucherkneipen

    verrauchen und halte dafür Regionen frei, wo sich überwiegend Nichtraucher, Kleinkinder etc. aufhalten.

  • N
    Nina

    Jeder Nichtraucher der Auto fährt hat seinen Anspruch auf frische Luft schon verspielt.

  • TM
    toni mahoni

    soviel zum nichtraucher_innen forum der taz.

     

    was auch wahr ist, ist, dass der verdammte rauch aber auch irgendwie dazugehört; und wenn es tatsächlich ein wagnis bedeutet, dass der rationalität oder aber vernunft widerstrebt... so what?

     

    ohne rund-um-versicherung machen meine vorredner_innen doch keinen schritt mehr vor die tür, werden ihre schildkröte aber weit überleben. das ist neo-konservativ! das ist deutsch! das is so panne!

  • MK
    Michael Klein

    Was ich mit den vorigen Kommentatoren gemeinsam habe, ist die Tatsache dass ich Nichtraucher bin! Das jetzt aufkommende wehleidige Gejammere der militanten Nichtraucher fällt mir langsam auf den Wecker! Was soll denn Ihr Gejammer? Ihnen bleibt die Möglichkeit eine Nichtraucherkneipe (die gibt es nämlich auch) oder eine 2 Raumgaststätte aufzusuchen! Die Diskussion um den Nichtraucherschutz ist nichts anderes als eine lächerliche Gesundheitssektiererei!

  • M
    Michael

    Was Herr Horn und andere übersehen ist, dass man sich nun mitnichten "beim Essen vollqualmen" lassen muss. In der jetzt getroffenen Übergangsregelung ist dies gar nicht möglich, da in den nämlichen Lokalen weitestgehend kein Essen serviert werden darf. Ergo kann man sich dort auch nicht "vollqualmen lassen".

     

    Außerdem dürfte es mittlerweile überall Lokale geben, die entweder ganz oder zum größten Teil rauchfrei sind. Und das ist auch gut so! Nun soll man den Rauchern, ob nun Süchtige oder Genussraucher, doch einige Rückzugsräume lassen. In die meisten hier in Rede stehenden Kneipen würden doch die gesundheitsbewussten Nichtraucher auch so keinen Fuß setzten.

  • MA
    Martin aus Karlsruhe

    Ich finde die Entscheidung für Nichtraucher, sowie für die Bedienungen schlimm. Der Lobbyismus hat sich in Deutschland mal wieder durchgesetzt, wie auch beim Thema Tempolimit und hoffentlich nicht auch bald bei den AKWs!

    Nun beginnt nach diesem Kotau vor der rauchenden und oft rücksichtlos-intoleranten Klientel wieder de facto alles von vorne. Der Feigheit der Politiker vor klaren Signalen, Entscheidungen im Sinne von Gesundheit UND tolerantem Miteinander geschuldet. Jetzt kann man nur auf die EU hoffen. Hoffentlich gibt es baldigst so einsichtig-tolerante Verhältnisse wie in Irland, Großbritannien, Italien etc.!

     

    Und liebe taz: Mal das Eigeninteresse Einzelner weglassen, sich nicht vor den Karren der Dehoga und oft unverantwortlichen Wirten spannen. Aber vermutlich erwartet man zuviel Objektivität (auch in der Wiedergabe von Fakten) von Leuten mit jahrelanger Sucht! SCHADE!

     

     

    ***Anmerkung der Redaktion: So subjektiv kann der Eindruck sein. An diesem Text heute zu dem Thema war kein Raucher beteiligt. :-) Außerdem haben wir diesen Beitrag heute mehrfach überarbeitet und aktualisiert... inzwischen sollten Sie nichts mehr vermissen.

  • TA
    Terry Amos

    Argh! Ist das zu fassen? Wenn heute nicht der erste April ist, dann ist das scheinbar auch kein Scherz. Erst kommt dieses dummdreiste, sinnentleerte, egozentrische Gejammer von Herrn Tidoof und dann als wird's als Zugabe auch noch juristisch bestätigt. Das Rauchverbot verstößt also gegen das Grundgesetz. Als Nichtraucher muß ich mir also gestzlich die Gesundheit schädigen lassen, solange ich nicht daheim bleibe? Sowas kann einem auch nur in diesem Land passieren.

  • PH
    Philipp Horn

    Liebe TazleInen!

     

    Mit diesem Urteil werden wir wieder die alten Zustände in Lokalen!Das Urteil ist ein Schlag, gegen alle (wie mich) die ihr Bier oder Essen ohne Gestank, vom Nebentisch, geniesen wollen (und gegen meine Gesundheit)!!!

    Liebe TazlerInen,es wäre sehr schön,wenn Ihr nicht immer die unverbesserlichen Raucher zu wort kommen lassen würdet ("ich leiste mir etwas,was mein Leben um zwei drei Jahr verkürzt.Oder so").Solche Aussagen sind eine Frechheit!

    Solche Leute sind Süchtige und müssen auch als solche behandelt werden!Denn alle andern müssen die Kosten zahlen!

     

    Gruß

     

    Philipp Horn;Karlsruhe

  • J
    johannes

    die sollten sich schämen

    regieren jetzt lobyisten das land ?

    wir müssen uns auch organisiern um mitzubestimmen wenn es schon die von uns bezahlten politiker nicht hinbekommen

    schade

  • BH
    Björn Hens

    Dieser Tidorf ist auch nicht ganz koscher, oder? Es ist dem Volk doch egal, was er mit seiner Gesundheit macht. Es geht um die Gesundheit der anderen.

     

    Man darf alles, so lange man niemandem dabei schadet. Dann muss man drüber reden.

     

    Schöne Grüße, ein Raucher

  • SB
    Sven Bensmann

    Wenn man sich das Urteil genauer anschaut, sieht es für mich nach einem absoluten Rauchverbot auf mittlerer Frist aus:

    Das jetztige löchrige Gesetz ist gekippt, allerdings stellte das Gericht fest, dass ein striktes Rauchverbot verfassungskonform wäre.

     

    Dazu stellte es aber zusätzlich fest, und das halte ich für die viel wichtigere Entscheidung, die heute gefallen ist, dass Nichtraucherschutz wichtiger sei, als das Recht auf freie Berufsausübung.

     

    Das kann nur heissen, dass entweder nun ein striktes Rauchverbot kommt, oder dass sich die Raucherlobby zunächst durchsetzt und im Folgenden Karlsruhe auf eine erneute Klage hin bekräftigt, dass der Nichtraucherschutz höher zu bewerten sei und ergo ein solch striktes Rauchverbot kommen muss.

     

    Über ein solch striktes Rauchverbot mag man dann denken, was man will, anfechtbar ist das dann wohl nicht mehr.

  • P
    pantherbär

    Das Urteil dürfte oft fehlinterpretiert sein, wenn von Ausurteilung der Verfassungskonformität eines strikt gesetzlich generellen Gastronomie Rauchverbot ohne Ausnahmen ausgegangen wird. Prozessual war insofern vom 1. Senat die Hauptrüge der Kläger (Wirte/Discobetreiber) zu beurteilen, erwerbsnachteilig im Grundrecht freier (selbstständiger) Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) beschwert zu sein. Dies hat der Senat -mit den konkreten Ausnahmen und Abweichungen- generell verneint. De facto grob verkürzt interpretiert: Der enteignungsähnliche Eingriff in den Berufserwerb sei "zum Wohl der Allgemeinheit" (Nichtraucherschutz) generell verfassungskonform, der Gesetzgeber könne dies verfassungsmäßig tun. Damit ist aber (noch) n i c h t s ausgesagt zur Frage, ob der Eingriff zum Wohl der Allgemeinheit denn entschädigungslos von den Wirten hinzunehmen und i n s o w e i t noch "verhältnismäßig" sei.

    Im Grunde genommen hat der Senat "flexibiliert" vom Gesetzesvollzug hin zur Verwaltungs Einzelfallprüfung mit nachfolgender Rechtsweggarantie zu den unteren Fachgerichten (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG). Diese haben zuvörderst in jedem Einzelfall über die Frage der Entschädigung kausal enteignungsgleicher Eingriff in Berufserwerb der Wirte qua Gesetz zu entscheiden. Sh. generell dazu ebenda: "Die Grundrechte zu gewährleisten ist zuvörderst Aufgabe der unteren Fachgerichte. Diese haben Sorge dafür zu tragen, dass der Einzelne seine Grundrechte im Wege wirksamen richterlichen Rechtsschutzes durchsetzen kann... Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet es in solchen Fällen, dass der Betroffene nicht erst im Wege zum Bundesverfassungsgericht erstmals in die Lage versetzt wird, wirksamen Grundrechtsschutz einzufordern....." (2 BvR 817/90 u.a. BVerfG v. 30.04.1997) Es könnte also am Ende möglicher Weise weit teuerer werden als es sich so mancher Mitmensch heute träumen lässt.

     

    Erwin Thierfelder

    51645 Gummersbach -Rechtspolitiker (AGP)-

  • SD
    Stefan Dreyer

    Wenn ich mir hier so die Kommentare der Leser anschaue, wird mir ganz anders. Entweder ein bisschen blöd oder uninformert schiesst es mir durch den Kopf, oder halt taz-typisch, etwas extrem, leider taz-untypisch aüsserst unsymphatisch dabei!

    Das Rauchverbot bleibt doch bestehen!

    Es gibt jetzt einige wenige, wirklich wirtschaftlich betroffenene, kleine Kneipen, in denen jetzt wieder geraucht werden darf. Was ist denn daran so schlimm? Ich sage nur, hurra, die Berliner Kiezkneipe wird überleben und hurra, ich kann weiterhin rauchfrei essen gehen, mein Eis in der Eisdiele rauchfrei zu mir nehmen und weiterhin morgens im Hotel rauchfrei frühstücken! In allen öffentlichen Eirichtungen ist das Rauchen eh verboten! Wer jetzt noch meckert und das totale Rauchverbot fordert ist in meinen Augen ein Extremist, ein Tugendterrorist und Unsymphat!

  • GL
    Günter. L.

    Ich finde es piepegal, ob in Eckkneipen geraucht

    wird, sind eh nur immer die gleichen, die sich dort aufhalten. Nur im Restaurant, beim Essen - da möcht ich nicht durch Rauch belästigt werden. Und was die

    Toleranz von Rauchern angeht... Man stelle sich einmal in einen Unterstand einer Bushaltestelle.

    Da kriegt man seine volle Ladung Nikotin mit.

    Hier wäre "rauchfrei" eher nützlich als in verräucherten Kneipen...

    Selbst hab ich über 30 Jahre "gequarzt", das ist

    bedauerlich. Und die meisten meiner Arbeitskollegen, die sich im "Raucherzimmer" versammelten (weil doch diese Rauchergemeinde so kommunikativ und voll gut drauf sei), beneideten mich, als ich von einem Tag auf den anderen diesen

    Blödsinn beendete.

     

    Also lasse man die Leutchen in den Raucherkneipen

    verrauchen und halte dafür Regionen frei, wo sich überwiegend Nichtraucher, Kleinkinder etc. aufhalten.

  • N
    Nina

    Jeder Nichtraucher der Auto fährt hat seinen Anspruch auf frische Luft schon verspielt.

  • TM
    toni mahoni

    soviel zum nichtraucher_innen forum der taz.

     

    was auch wahr ist, ist, dass der verdammte rauch aber auch irgendwie dazugehört; und wenn es tatsächlich ein wagnis bedeutet, dass der rationalität oder aber vernunft widerstrebt... so what?

     

    ohne rund-um-versicherung machen meine vorredner_innen doch keinen schritt mehr vor die tür, werden ihre schildkröte aber weit überleben. das ist neo-konservativ! das ist deutsch! das is so panne!

  • MK
    Michael Klein

    Was ich mit den vorigen Kommentatoren gemeinsam habe, ist die Tatsache dass ich Nichtraucher bin! Das jetzt aufkommende wehleidige Gejammere der militanten Nichtraucher fällt mir langsam auf den Wecker! Was soll denn Ihr Gejammer? Ihnen bleibt die Möglichkeit eine Nichtraucherkneipe (die gibt es nämlich auch) oder eine 2 Raumgaststätte aufzusuchen! Die Diskussion um den Nichtraucherschutz ist nichts anderes als eine lächerliche Gesundheitssektiererei!

  • M
    Michael

    Was Herr Horn und andere übersehen ist, dass man sich nun mitnichten "beim Essen vollqualmen" lassen muss. In der jetzt getroffenen Übergangsregelung ist dies gar nicht möglich, da in den nämlichen Lokalen weitestgehend kein Essen serviert werden darf. Ergo kann man sich dort auch nicht "vollqualmen lassen".

     

    Außerdem dürfte es mittlerweile überall Lokale geben, die entweder ganz oder zum größten Teil rauchfrei sind. Und das ist auch gut so! Nun soll man den Rauchern, ob nun Süchtige oder Genussraucher, doch einige Rückzugsräume lassen. In die meisten hier in Rede stehenden Kneipen würden doch die gesundheitsbewussten Nichtraucher auch so keinen Fuß setzten.

  • MA
    Martin aus Karlsruhe

    Ich finde die Entscheidung für Nichtraucher, sowie für die Bedienungen schlimm. Der Lobbyismus hat sich in Deutschland mal wieder durchgesetzt, wie auch beim Thema Tempolimit und hoffentlich nicht auch bald bei den AKWs!

    Nun beginnt nach diesem Kotau vor der rauchenden und oft rücksichtlos-intoleranten Klientel wieder de facto alles von vorne. Der Feigheit der Politiker vor klaren Signalen, Entscheidungen im Sinne von Gesundheit UND tolerantem Miteinander geschuldet. Jetzt kann man nur auf die EU hoffen. Hoffentlich gibt es baldigst so einsichtig-tolerante Verhältnisse wie in Irland, Großbritannien, Italien etc.!

     

    Und liebe taz: Mal das Eigeninteresse Einzelner weglassen, sich nicht vor den Karren der Dehoga und oft unverantwortlichen Wirten spannen. Aber vermutlich erwartet man zuviel Objektivität (auch in der Wiedergabe von Fakten) von Leuten mit jahrelanger Sucht! SCHADE!

     

     

    ***Anmerkung der Redaktion: So subjektiv kann der Eindruck sein. An diesem Text heute zu dem Thema war kein Raucher beteiligt. :-) Außerdem haben wir diesen Beitrag heute mehrfach überarbeitet und aktualisiert... inzwischen sollten Sie nichts mehr vermissen.

  • TA
    Terry Amos

    Argh! Ist das zu fassen? Wenn heute nicht der erste April ist, dann ist das scheinbar auch kein Scherz. Erst kommt dieses dummdreiste, sinnentleerte, egozentrische Gejammer von Herrn Tidoof und dann als wird's als Zugabe auch noch juristisch bestätigt. Das Rauchverbot verstößt also gegen das Grundgesetz. Als Nichtraucher muß ich mir also gestzlich die Gesundheit schädigen lassen, solange ich nicht daheim bleibe? Sowas kann einem auch nur in diesem Land passieren.

  • PH
    Philipp Horn

    Liebe TazleInen!

     

    Mit diesem Urteil werden wir wieder die alten Zustände in Lokalen!Das Urteil ist ein Schlag, gegen alle (wie mich) die ihr Bier oder Essen ohne Gestank, vom Nebentisch, geniesen wollen (und gegen meine Gesundheit)!!!

    Liebe TazlerInen,es wäre sehr schön,wenn Ihr nicht immer die unverbesserlichen Raucher zu wort kommen lassen würdet ("ich leiste mir etwas,was mein Leben um zwei drei Jahr verkürzt.Oder so").Solche Aussagen sind eine Frechheit!

    Solche Leute sind Süchtige und müssen auch als solche behandelt werden!Denn alle andern müssen die Kosten zahlen!

     

    Gruß

     

    Philipp Horn;Karlsruhe

  • J
    johannes

    die sollten sich schämen

    regieren jetzt lobyisten das land ?

    wir müssen uns auch organisiern um mitzubestimmen wenn es schon die von uns bezahlten politiker nicht hinbekommen

    schade

  • BH
    Björn Hens

    Dieser Tidorf ist auch nicht ganz koscher, oder? Es ist dem Volk doch egal, was er mit seiner Gesundheit macht. Es geht um die Gesundheit der anderen.

     

    Man darf alles, so lange man niemandem dabei schadet. Dann muss man drüber reden.

     

    Schöne Grüße, ein Raucher

  • SB
    Sven Bensmann

    Wenn man sich das Urteil genauer anschaut, sieht es für mich nach einem absoluten Rauchverbot auf mittlerer Frist aus:

    Das jetztige löchrige Gesetz ist gekippt, allerdings stellte das Gericht fest, dass ein striktes Rauchverbot verfassungskonform wäre.

     

    Dazu stellte es aber zusätzlich fest, und das halte ich für die viel wichtigere Entscheidung, die heute gefallen ist, dass Nichtraucherschutz wichtiger sei, als das Recht auf freie Berufsausübung.

     

    Das kann nur heissen, dass entweder nun ein striktes Rauchverbot kommt, oder dass sich die Raucherlobby zunächst durchsetzt und im Folgenden Karlsruhe auf eine erneute Klage hin bekräftigt, dass der Nichtraucherschutz höher zu bewerten sei und ergo ein solch striktes Rauchverbot kommen muss.

     

    Über ein solch striktes Rauchverbot mag man dann denken, was man will, anfechtbar ist das dann wohl nicht mehr.

  • P
    pantherbär

    Das Urteil dürfte oft fehlinterpretiert sein, wenn von Ausurteilung der Verfassungskonformität eines strikt gesetzlich generellen Gastronomie Rauchverbot ohne Ausnahmen ausgegangen wird. Prozessual war insofern vom 1. Senat die Hauptrüge der Kläger (Wirte/Discobetreiber) zu beurteilen, erwerbsnachteilig im Grundrecht freier (selbstständiger) Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) beschwert zu sein. Dies hat der Senat -mit den konkreten Ausnahmen und Abweichungen- generell verneint. De facto grob verkürzt interpretiert: Der enteignungsähnliche Eingriff in den Berufserwerb sei "zum Wohl der Allgemeinheit" (Nichtraucherschutz) generell verfassungskonform, der Gesetzgeber könne dies verfassungsmäßig tun. Damit ist aber (noch) n i c h t s ausgesagt zur Frage, ob der Eingriff zum Wohl der Allgemeinheit denn entschädigungslos von den Wirten hinzunehmen und i n s o w e i t noch "verhältnismäßig" sei.

    Im Grunde genommen hat der Senat "flexibiliert" vom Gesetzesvollzug hin zur Verwaltungs Einzelfallprüfung mit nachfolgender Rechtsweggarantie zu den unteren Fachgerichten (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG). Diese haben zuvörderst in jedem Einzelfall über die Frage der Entschädigung kausal enteignungsgleicher Eingriff in Berufserwerb der Wirte qua Gesetz zu entscheiden. Sh. generell dazu ebenda: "Die Grundrechte zu gewährleisten ist zuvörderst Aufgabe der unteren Fachgerichte. Diese haben Sorge dafür zu tragen, dass der Einzelne seine Grundrechte im Wege wirksamen richterlichen Rechtsschutzes durchsetzen kann... Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet es in solchen Fällen, dass der Betroffene nicht erst im Wege zum Bundesverfassungsgericht erstmals in die Lage versetzt wird, wirksamen Grundrechtsschutz einzufordern....." (2 BvR 817/90 u.a. BVerfG v. 30.04.1997) Es könnte also am Ende möglicher Weise weit teuerer werden als es sich so mancher Mitmensch heute träumen lässt.

     

    Erwin Thierfelder

    51645 Gummersbach -Rechtspolitiker (AGP)-

  • SD
    Stefan Dreyer

    Wenn ich mir hier so die Kommentare der Leser anschaue, wird mir ganz anders. Entweder ein bisschen blöd oder uninformert schiesst es mir durch den Kopf, oder halt taz-typisch, etwas extrem, leider taz-untypisch aüsserst unsymphatisch dabei!

    Das Rauchverbot bleibt doch bestehen!

    Es gibt jetzt einige wenige, wirklich wirtschaftlich betroffenene, kleine Kneipen, in denen jetzt wieder geraucht werden darf. Was ist denn daran so schlimm? Ich sage nur, hurra, die Berliner Kiezkneipe wird überleben und hurra, ich kann weiterhin rauchfrei essen gehen, mein Eis in der Eisdiele rauchfrei zu mir nehmen und weiterhin morgens im Hotel rauchfrei frühstücken! In allen öffentlichen Eirichtungen ist das Rauchen eh verboten! Wer jetzt noch meckert und das totale Rauchverbot fordert ist in meinen Augen ein Extremist, ein Tugendterrorist und Unsymphat!

  • GL
    Günter. L.

    Ich finde es piepegal, ob in Eckkneipen geraucht

    wird, sind eh nur immer die gleichen, die sich dort aufhalten. Nur im Restaurant, beim Essen - da möcht ich nicht durch Rauch belästigt werden. Und was die

    Toleranz von Rauchern angeht... Man stelle sich einmal in einen Unterstand einer Bushaltestelle.

    Da kriegt man seine volle Ladung Nikotin mit.

    Hier wäre "rauchfrei" eher nützlich als in verräucherten Kneipen...

    Selbst hab ich über 30 Jahre "gequarzt", das ist

    bedauerlich. Und die meisten meiner Arbeitskollegen, die sich im "Raucherzimmer" versammelten (weil doch diese Rauchergemeinde so kommunikativ und voll gut drauf sei), beneideten mich, als ich von einem Tag auf den anderen diesen

    Blödsinn beendete.

     

    Also lasse man die Leutchen in den Raucherkneipen

    verrauchen und halte dafür Regionen frei, wo sich überwiegend Nichtraucher, Kleinkinder etc. aufhalten.

  • N
    Nina

    Jeder Nichtraucher der Auto fährt hat seinen Anspruch auf frische Luft schon verspielt.

  • TM
    toni mahoni

    soviel zum nichtraucher_innen forum der taz.

     

    was auch wahr ist, ist, dass der verdammte rauch aber auch irgendwie dazugehört; und wenn es tatsächlich ein wagnis bedeutet, dass der rationalität oder aber vernunft widerstrebt... so what?

     

    ohne rund-um-versicherung machen meine vorredner_innen doch keinen schritt mehr vor die tür, werden ihre schildkröte aber weit überleben. das ist neo-konservativ! das ist deutsch! das is so panne!

  • MK
    Michael Klein

    Was ich mit den vorigen Kommentatoren gemeinsam habe, ist die Tatsache dass ich Nichtraucher bin! Das jetzt aufkommende wehleidige Gejammere der militanten Nichtraucher fällt mir langsam auf den Wecker! Was soll denn Ihr Gejammer? Ihnen bleibt die Möglichkeit eine Nichtraucherkneipe (die gibt es nämlich auch) oder eine 2 Raumgaststätte aufzusuchen! Die Diskussion um den Nichtraucherschutz ist nichts anderes als eine lächerliche Gesundheitssektiererei!

  • M
    Michael

    Was Herr Horn und andere übersehen ist, dass man sich nun mitnichten "beim Essen vollqualmen" lassen muss. In der jetzt getroffenen Übergangsregelung ist dies gar nicht möglich, da in den nämlichen Lokalen weitestgehend kein Essen serviert werden darf. Ergo kann man sich dort auch nicht "vollqualmen lassen".

     

    Außerdem dürfte es mittlerweile überall Lokale geben, die entweder ganz oder zum größten Teil rauchfrei sind. Und das ist auch gut so! Nun soll man den Rauchern, ob nun Süchtige oder Genussraucher, doch einige Rückzugsräume lassen. In die meisten hier in Rede stehenden Kneipen würden doch die gesundheitsbewussten Nichtraucher auch so keinen Fuß setzten.

  • MA
    Martin aus Karlsruhe

    Ich finde die Entscheidung für Nichtraucher, sowie für die Bedienungen schlimm. Der Lobbyismus hat sich in Deutschland mal wieder durchgesetzt, wie auch beim Thema Tempolimit und hoffentlich nicht auch bald bei den AKWs!

    Nun beginnt nach diesem Kotau vor der rauchenden und oft rücksichtlos-intoleranten Klientel wieder de facto alles von vorne. Der Feigheit der Politiker vor klaren Signalen, Entscheidungen im Sinne von Gesundheit UND tolerantem Miteinander geschuldet. Jetzt kann man nur auf die EU hoffen. Hoffentlich gibt es baldigst so einsichtig-tolerante Verhältnisse wie in Irland, Großbritannien, Italien etc.!

     

    Und liebe taz: Mal das Eigeninteresse Einzelner weglassen, sich nicht vor den Karren der Dehoga und oft unverantwortlichen Wirten spannen. Aber vermutlich erwartet man zuviel Objektivität (auch in der Wiedergabe von Fakten) von Leuten mit jahrelanger Sucht! SCHADE!

     

     

    ***Anmerkung der Redaktion: So subjektiv kann der Eindruck sein. An diesem Text heute zu dem Thema war kein Raucher beteiligt. :-) Außerdem haben wir diesen Beitrag heute mehrfach überarbeitet und aktualisiert... inzwischen sollten Sie nichts mehr vermissen.

  • TA
    Terry Amos

    Argh! Ist das zu fassen? Wenn heute nicht der erste April ist, dann ist das scheinbar auch kein Scherz. Erst kommt dieses dummdreiste, sinnentleerte, egozentrische Gejammer von Herrn Tidoof und dann als wird's als Zugabe auch noch juristisch bestätigt. Das Rauchverbot verstößt also gegen das Grundgesetz. Als Nichtraucher muß ich mir also gestzlich die Gesundheit schädigen lassen, solange ich nicht daheim bleibe? Sowas kann einem auch nur in diesem Land passieren.

  • PH
    Philipp Horn

    Liebe TazleInen!

     

    Mit diesem Urteil werden wir wieder die alten Zustände in Lokalen!Das Urteil ist ein Schlag, gegen alle (wie mich) die ihr Bier oder Essen ohne Gestank, vom Nebentisch, geniesen wollen (und gegen meine Gesundheit)!!!

    Liebe TazlerInen,es wäre sehr schön,wenn Ihr nicht immer die unverbesserlichen Raucher zu wort kommen lassen würdet ("ich leiste mir etwas,was mein Leben um zwei drei Jahr verkürzt.Oder so").Solche Aussagen sind eine Frechheit!

    Solche Leute sind Süchtige und müssen auch als solche behandelt werden!Denn alle andern müssen die Kosten zahlen!

     

    Gruß

     

    Philipp Horn;Karlsruhe

  • J
    johannes

    die sollten sich schämen

    regieren jetzt lobyisten das land ?

    wir müssen uns auch organisiern um mitzubestimmen wenn es schon die von uns bezahlten politiker nicht hinbekommen

    schade

  • BH
    Björn Hens

    Dieser Tidorf ist auch nicht ganz koscher, oder? Es ist dem Volk doch egal, was er mit seiner Gesundheit macht. Es geht um die Gesundheit der anderen.

     

    Man darf alles, so lange man niemandem dabei schadet. Dann muss man drüber reden.

     

    Schöne Grüße, ein Raucher

  • SB
    Sven Bensmann

    Wenn man sich das Urteil genauer anschaut, sieht es für mich nach einem absoluten Rauchverbot auf mittlerer Frist aus:

    Das jetztige löchrige Gesetz ist gekippt, allerdings stellte das Gericht fest, dass ein striktes Rauchverbot verfassungskonform wäre.

     

    Dazu stellte es aber zusätzlich fest, und das halte ich für die viel wichtigere Entscheidung, die heute gefallen ist, dass Nichtraucherschutz wichtiger sei, als das Recht auf freie Berufsausübung.

     

    Das kann nur heissen, dass entweder nun ein striktes Rauchverbot kommt, oder dass sich die Raucherlobby zunächst durchsetzt und im Folgenden Karlsruhe auf eine erneute Klage hin bekräftigt, dass der Nichtraucherschutz höher zu bewerten sei und ergo ein solch striktes Rauchverbot kommen muss.

     

    Über ein solch striktes Rauchverbot mag man dann denken, was man will, anfechtbar ist das dann wohl nicht mehr.