Verfassungsgericht in Kolumbien: Gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert
Die eingetragene Partnerschaft gab es schon. Jetzt sind alle offiziellen Stellen angewiesen, gleichgeschlechtliche Paare wie alle anderen zu trauen.
Die Richter und Notare des Landes werden damit angewiesen, dass sie Eheschließungen zwischen zwei Männern oder Frauen nicht ablehnen dürfen. Schon 2011 hatte das Gericht den Kongress aufgefordert, eine entsprechende Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Dies war bis zur gesetzten Frist Mitte 2013 nicht der Fall, woraufhin viele Paare eine Homo-Ehe schlossen, einige wurden von Gerichten wieder annulliert.
Denn es war unklar, ob der wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung vom Gericht verfügte Automatismus nur eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft oder eine vollständige Homo-Ehe betraf. Mit dem Votum wird nun für homosexuelle Paare Rechtssicherheit geschaffen. Falls nur eingetragene Partnerschaften geschlossen wurden, können diese nun noch einmal vor Richtern und Notaren zur Ehe „aufgewertet“ werden.
In Südamerika gibt es neben Kolumbien bisher in Brasilien, Argentinien und Uruguay das Recht auf eine gleichgeschlechtliche Eheschließung.
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