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Verfassungsgericht gibt Eilantrag stattZweifel an EFSF-Sondergremium

Ein Sondergremium sollte in eiligen Fällen über die Hilfen des Rettungsschirms entscheiden. Doch das Bundesverfassungsgericht zweifelt an dessen Rechtmäßigkeit.

Ein Sondergremium kann den Bundestag nicht ersetzen: Abgeordnete bei der Abstimmung. Bild: dpa

KARLSRUHE rtr/dapd | Das Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF.

Das Gericht in Karlsruhe gab am Freitag einem Antrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz auf einstweilige Anordnung statt. Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen darf.

Im Eilantrag heißt es, die Einsetzung der Gruppe verletze das Recht von Schulz und Danckert, "an der Arbeit des Bundestages mit gleichen Rechten und Pflichten teilzunehmen". Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die beiden Sozialdemokraten auch auf eine Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

Darin heißt es, die Übertragung der Entscheidungsbefugnis des Bundestagsplenums auf das Sondergremium sei "problematisch" und verhindere die "garantierte Beteiligung aller Abgeordneten am parlamentarischen Willensbildungsprozess". Es sei "fraglich", dass das entsprechende Gesetz einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalte.

Das Sondergremium war vor kurzem ins Leben gerufen worden, um in besonders eiligen Fällen rasch grünes Licht für EFSF-Hilfen zu geben. Die Entscheidung in Karlsruhe könnte also die Abstimmung im Bundestag über den weiteren Einsatz deutscher Kreditgarantien im Rahmen des Euro-Rettungsschirms verlangsamen.

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4 Kommentare

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  • V
    Volksverdummung

    Bundesverfassungsgericht erinnert 618 Hinterbänkler an ihre verdammte Abgeordnetenpflicht!

    .

    1. Zitat: "Am 29.September erteilte der Bundestag der Regierung die direkte Ermächtigung das Parlament zu entmachten. Alle 620 Abgeordneten wussten das. Nur zwei handelten: Swen Schulz und Peter Danckert, beide SPD."

    ( zitiert aus: "Bundesverfassungsgericht setzt EFSF-Sonderparlament im Bundestag außer Kraft", v. Daniel Neun (radio-utopie.de), v. 28.10.2011 )

    QUELLE:

    (•http://www.radio-utopie.de/2011/10/28/bundesverfassungsgericht-setzt-esfs-sonderparlament-im-bundestag-auser-kraft/#more-60491 ).

    Leseempfehlung; auch für ratlose Redakteure. Für die zielorientierten "Strategen des Blitzkriegs gegen die parlamentarische Demokratie" sicher ein Ärgernis!

    Und das ist gut so.

    .

    2. Die Konstituierung eines "SONDERPARLAMENTS" aus 9 (!) Abgeordneten, das sowohl den Haushaltsausschuss als auch den Bundestag bezüglich künftiger den EFSF betreffenden Entscheidungen ersetzen soll (bzw. sollte-nach der Entscheidung des BVG), kann auch als versuchter "institutioneller STAATSSTREICH" klassifiziert werden! Oder wurde bereits der "Notstand" ausgerufen? Meines Wissens eben nicht!

    .

    Wie kann das sein, wird sich so mancher ungläubig fragen?

    Sind "unsere" VOLKSVERTRETER denn nicht kompetent und zusätzlich mit einer umfassenden IMMUNITÄT und SOUVERÄNITÄT ausgestattet? Sie müssten doch wissen was zu tun ist!

     

    • THESE: Abgeordnete sind keine "Spezialisten"! Aber sie unterliegen um so mehr einem moralischen "Zwang", sich permanent weiterzubilden, insbesondere auf den Gebieten, zu denen Sie parlamentarisch Stellung beziehen und abstimmen!

    Abgeordnete werden, im Prinzip, fürstlich dafür entlohnt, dass Sie Ihre ZEIT NUTZEN, um sich permanent mit NEUEM vertraut zu machen! Problem: Sie machen es offenbar nicht, oder zu oberflächlich....

    .

     

    3. DIE "DUMMEN" gefährden die parlamentarische DEMOKRATIE !

     

    Und es ist festzuhalten, dass die DROHUNGEN der FINANZINDUSTRIE (TOTALER ZUSAMMENBRUCH u. Weltuntergang...) die Parlamentarier mehr schrecken, als dass Sie tatsächlich geistig nachvollziehen können, dass sie permanent von "Spezialisten" und Strippenziehern (z.B. Jörg Assmussen !) manipuliert werden!

     

    Nicht nur die ÜBERFORDERTEN und KARRIEREORIENTIERTEN Hinterbänkler, die sich ducken, die Klappe halten, und immer mit der Fraktionsspitze stimmen, sind ein Ärgernis!

    Denn ein inkompetentes, oder nur oberflächlich informiertes Abgeordnetenparlament gefährdet das parlamentarische System, das nicht nur irgend etwas, sondern "sinnvolle Entscheidungen" (Qualität...) erbringen muss!

     

    Die beiden Abgeordneten der SPD sollte man sich deswegen merken!

    ••• SVEN SCHULZ ••• PETER DANCKERT !!!

     

    Denn Sie haben das GRUNDGESETZ aktiv verteidigt, während Ihre Kollegen tatenlos zugesehen und zugestimmt haben, als es darum ging, dass der BUNDESTAG seine HAUSHALTSSOUVERÄNITÄT im wesentlichen an einen EXKLUSIVAUSSCHUSS, einen KLÜNGELAUSSCHUSS (!) abtreten sollte!

     

    Abgeordnete, die nicht verstehen, was sie da entscheiden, sollten sich besser einen anderen Job suchen, oder sich zumindest ihrer Stimme enthalten!

    WARUM setzt man keine ÖFFENTLICHEN HEARINGS (Anhörungen) an, z.B. nach amerikanischen Vorbild(!), um sich mit einer unklaren Problematik hinreichend vertraut zu machen?

     

    4. FAZIT:

    Weiterbildung tut Not! :-)

    ...z.B. den Artikel von D. Neun lesen (s.o.) !

    Nur zur Vorbeugung! Sonst heisst es später wieder: "Aber wir haben doch von Nichts gewusst".

    Passt zumindest zu 618 phlegmatisch agierenden Bundestagsvertretern...

    .

    HESSE

    .

  • V
    Volksverdummung

    Zitat: "Das Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF....Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen darf."

    .

    1. Erfreuliche Entwicklung beim DEUTSCHEN BUNDERVERFASSUNGSGERICHT !

     

    2. Und wohin entwickelt sich der BUNDESTAG?

    Wird die STEILVORLAGE aus Karlsruhe im BUNDESTAG irgendwelche Folgen nach sich ziehen?

    Werden die Abgeordneten jetzt ihre FRAKTIONSFÜHRER "domestizieren", den FRAKTIONSZWANG schleifen, oder sich dafür entscheiden, in zukünftigen Abstimmungen ihrer individuellen VERANTWORTUNG als Parlamentarier gerecht werden?

    Oder wird der Eilantrag lediglich f o r m a l e Konsequenzen haben?

     

    2.b. WAS -immer noch- mehrheitlich FEHLT, ist die Bereitschaft der "grottenschlecht" informierten BT-ABGEORDNETEN (wieso eigentlich?), sich Ihre Haushaltssouveränität zu bewahren.

     

    Informationsdefizite?

    Liegt das am "Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages", oder an der fehlenden LERNBEREITSCHAFT (Arbeitsverweigerrung?) der Abgeordneten? Oder an was?

     

    Daneben gibt es die parteiübergreifende Europa-Fraktion, die Ihren "TRAUM VOM europäischen GROSSSTAAT" über, ja ÜBER die Bewahrung demokratischer Mitbestimmungsrechte stellt! Ob Dummheit oder Kalkül (Krise als Katalysator...) dahinter steckt, muss vorerst offen bleiben....

    .

     

    3. Eine MACHTFRAGE! EU gegen "Deutsches GRUNDGESETZ"...

    .

    Die Aufgabe von "Souveränitätsrechten", auch deren Teilung oder Delegation an fremde Institutionen, Gruppierungen, oder Personen (z.B. EU-Kommission, EFSF- oder ESM-Gremien) ist NICHT VERFASSUNGSGEMÄSS.

     

    Warum? Weil das Grundgesetz nicht suspendiert werden kann! Eine Weitergabe von Souveränitätsrechten muss staatsrechtlich (verfassungsrechtlich) zweifelsohne als AUSHÖHLUNG der Verfassung" qualifiziert werden!

     

    Bedenklich ist ferner, dass das "Eintreten für die parlamentarische Demokratie" von vermeintlichen Rechtsstaatsbewahrern als "Nationalismus" verunglimpft wird.

    Da ist so manchem das "blaue Sternenbanner", das seit Mai 2010 (wenn ich nicht irre...) über dem Bundestag zu bewundern ist, zu Kopf gestiegen!

    .

    HESSE

    .

  • TS
    Thomas Sch.

    Bewahren Sie Ihr Geld beim Nachbarn auf ? Nein, bei sich zuhause. Oder auf Ihrem Bankkonto bei Ihrer Bank. Selbsverständlich. Sie möchten selber über Ihr Geld verfügen. Sie und ich, wir alle. Und wenn wir schon irgendjemandem gestatten, Geld einzuziehen, dann haben wir uns das vorher reiflich überlegt. Was natürlich nicht geht, daß jemand ohne uns vorher zu fragen, Summen abbucht. Das ist aber ziemlich genau das, was gefragt wird. Unser phantastisches Grundgesetz schützt uns aber und sagt dazu: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Und es meint damit nicht das dänische, englische oder brasilianische, nein, das deutsche. Es meint Sie, es meint mich, es meint uns. Und nicht irgendeine europäische Kommission, die wegen schlechter Geschäfte Nachschüsse braucht. Und wenn jetzt irgendwelche irrlichternden Knallköppe meinen, daß das geändert werden kann, so empfehle ich die Lektüre des Art. 79, Abs. drei des GG: Eine Änderung ist unzulässig ! Und jeder, der das (wegen Europa oder wegen irgendwas) trotzdem ändern möchte, dem können wir beruhigt androhen, daß wir das Recht zum Widerstand dagegen haben (Art. 20, Abs. drei). Herr Schäuble, Frau Merkel, kapieren Sie ? Wir haben das Recht zum Widerstand gegen Sie.

  • W
    weber

    Schade, dass diese Entscheidun schon vorher zur CDU durchgesickert ist. Nur diesem Umstand verdanken wir die Beteiligung des Bundestags an der letzten Merkel-Mission. Hätte nur das Sondergremium abgestimmt, könnte man Merkel früher absägen.