■ Verfassung: Umweltschutz ins GG
Bonn (dpa) – Mit dem Beschluß über die Aufnahme eines Staatsziels Umweltschutz in das Grundgesetz hat die Verfassungskommission ihre Arbeit beendet. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit für den Umweltschutz-Artikel kam am Donnerstag abend nur knapp zustande. Danach soll es künftig folgenden Artikel 20a im Grundgesetz geben: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
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